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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Ausbildungsduldung möglich nach wiederholter Einreise?
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Beitrag begonnen von Frau Judith am 01.04.2019 um 15:07:49

Titel: Ausbildungsduldung möglich nach wiederholter Einreise?
Beitrag von Frau Judith am 01.04.2019 um 15:07:49
Einen guten Tag wünsche ich Allen
Ich habe folgende Frage,
ein junger MAnn aus Marokko ist zum 3.mal wieder eingereist.
(Ohne vorher abgeschoben zu werden, er hat Deutschland jedesman verlassen bevor die Ausländerbehörde konkrete Massnahmen zur Abschiebung getroffen hat).
Bei der letzten Einreise hat er versucht bei der Registrierung seine richtigen Identitäsangaben zu machen, dieses wurde von der Behörde ignoriert.
Er wird seine richtigen Papiere demnächst bekommen.
Desweiteren hat er die Möglichkeit hier in nächster Zeit eine Ausbildung zu beginnen.
Diese Möglichkeit bestand schon im letzten Jahr vor der letzten Ausreise, wurde aber von der Ausländerbehörde nicht genehmigt, da er keine Ausweispapiere hatte, und die Ausbildung erst in 6 Monaten beginnen sollte.
Er hat natürlich nun Angst seine Orginalpapiere abzugeben.
Besteht eine Möglichkeit, dass er mit dem Ausbildungsplatz eine Ausbildungsduldung bekommt?
Ich danke vorab für die Zeit
mit freundlichen Grüßen
Frau Judith

Titel: Re: Ausbildungsduldung möglich nach wiederholter Einreise?
Beitrag von reinhard am 01.04.2019 um 16:05:03
Er muss zunächst – so oder so – seine Papiere zeigen und ggf. abgeben. Er sollte sich im Einzelfall konkret persönlich beraten lassen. "Dreimal eingereist", zweimal ausgereist klingt nicht nach politischer Verfolgung. Die Ausbildungsduldung ist eigentlich nicht für solche Fälle erfunden worden. Ob das mit der Ausbildungsduldung funktioniert, sagt am besten eine örtliche Beratungsstelle, die auch mit der Praxis der zuständigen Ausländerbehörde vertraut ist.

Normal ist, mit einem Pass und Visum einzureisen, nachdem man die Erlaubnis zur Ausbildung (Vertrag und Beschäftigungserlaubnis) erhalten hat. Wer sich daran hält, wird möglicherweise dem vorgezogen, der ohne Erlaubnis und ohne Papiere einreist.

Titel: Re: Ausbildungsduldung möglich nach wiederholter Einreise?
Beitrag von Frau Judith am 02.04.2019 um 18:35:50
Danke für die Info,
Wenn nun aus dem Heimatland ein Visum zur Ausbildung beantragt  wird, zu welchem Ausbildungsbeginn?
Der Vertrag muss ja bei Beantragung abgeschlossen und Unterschrieben sein, soweit ich weiß auch von der entsprechenden Behörde, (zB. Handwerkskammer) eingetragen. Wie kann das funktionieren wenn man nicht weiß ob überhaupt und zu wann das Visum erteilt wird...
Oder habe ich die Voraussetzungen falsch verstanden?

Titel: Re: Ausbildungsduldung möglich nach wiederholter Einreise?
Beitrag von Petersburger am 03.04.2019 um 06:16:00

Frau Judith schrieb am 02.04.2019 um 18:35:50:
Wie kann das funktionieren wenn man nicht weiß ob überhaupt und zu wann das Visum erteilt wird...

Indem man im Vertrag eine entsprechende Klausel aufnimmt "tritt in Kraft erst bei Vorliegen aller erforderlichen Erlaubnisse" z.B.

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