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Beitrag begonnen von Franky226 am 19.03.2019 um 04:40:22

Titel: Deutscher Rückkehrer mit Thailändischer Ehefrau
Beitrag von Franky226 am 19.03.2019 um 04:40:22
Hallo zusammen,
ich bin seit 12 Jahren mit meiner Thailändischen Ehefrau verheiratet und lebe zur Zeit mit Ihr in Thailand.
Unsere Ehe ist in Deutschland anerkannt und meine Frau hat den Aufenthaltstitel unbefristet mit Niederlassungserlaubnis.
Das kommt daher das wir eine zeitlang in Deutschland gelebt haben.
Nun möchte ich nach Deutschland zurück kehren um mir dort Arbeit zu suchen.
Zur Überbrückung möchte ich Hartz 4 beantragen.
Leider kann meine Frau nicht sofort mitkommen , da ihre Mutter ein schwerer Pflegefall ist, und wir mit ihrem baldigen ableben rechnen.
Nun zu meinen Fragen:
Kann ich für meine Ehefrau auch unterstützung beantragen (Bedarfsgemeinschaft)?
Sie ist ja im moment wegen der Pflege nicht da, ich muss ihr aber bis sie nach Deutschland nachkommen kann Lebensunterhalt bezahlen.
Sie muss ja auch von irgend was leben.

Was für möglichkeiten gibt es für uns?

Vorab schon mal danke.

Gruß Franky226 :-/

Titel: Re: Deutscher Rückkehrer mit Thailändischer Ehefrau
Beitrag von Aras am 19.03.2019 um 06:52:28
ALG II ist eine steuerfinanzierte Leistung für erwerbsfähige Personen. Da man von den erwerbsfähigen Personen verlangt, dass diese dem  deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, kann deine im Ausland lebende und somit nicht dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehende Frau auch keinen Anspruch auf ALG II geltend machen.

Das Jobcenter wird dir dann vermutlich sagen, dass man ja Verständnis für deine Lage hätte, aber deiner Frau kein ALG II gezahlt werden kann und du das als zusätzliche Motivation nutzen solltest um schnell eine gutbezahlte Arbeit zu finden.

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