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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Aufenthalt mit tschechischem Kind
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Beitrag begonnen von Stupsal1234 am 11.03.2019 um 12:37:02

Titel: Aufenthalt mit tschechischem Kind
Beitrag von Stupsal1234 am 11.03.2019 um 12:37:02
Hallo,

Ich hab eine Frage, mein Freund ist senegalese und bestitzt an sich in Deutschland nur eine Duldung. Da er ein Kind von einer tschechischen Frau hat, hat er hier die Vaterschaft anerkannt und erstmal ein Visum für 2 Monate erhalten um seine Aufenthalt zu beantragen. Nun meine Frage, kann er auch hier in Deutschland den Aufenthalt beantragen, da es sich um ein europäisches Kind handelt  oder muss er hierfür nach Tschechien reisen?

Titel: Re: Aufenthalt mit tschechischem Kind
Beitrag von reinhard am 11.03.2019 um 13:58:14
Er kann in Deutschland kein Visum erhalten, das bekommt er nur im Senegal.

Frag ihn noch mal, was überhaupt die Information ist. Wenn so etwas geschrieben ist, ist immer die Fragen, was vom Rest stimmt und was nicht stimmt.

Ein Kind zu zeugen hat aufenthaltsrechtlich überhaupt keine Bedeutung.

Titel: Re: Aufenthalt mit tschechischem Kind
Beitrag von fab87 am 11.03.2019 um 14:26:19

reinhard schrieb am 11.03.2019 um 13:58:14:
Er kann in Deutschland kein Visum erhalten, das bekommt er nur im Senegal.

Frag ihn noch mal, was überhaupt die Information ist. Wenn so etwas geschrieben ist, ist immer die Fragen, was vom Rest stimmt und was nicht stimmt.

Ein Kind zu zeugen hat aufenthaltsrechtlich überhaupt keine Bedeutung.


CZ hat ihm scheinbar ein visum in D für Reise nach CZ ausgestellt - so verstehe ich es zumindest.

Mit einem tschechischen AT zur Familienzusammenführung mit einem tschechischen Kind kann er aber keinen Aufenthalt in Deutschland begründen. Es sei denn das Kind zieht auch nach Deutschland etc. Aber so ist es ja hier nicht.

Wie Reinhard schon schrieb waeren mehr Informationen nötig. So ist alles etwas unklar.


Titel: Re: Aufenthalt mit tschechischem Kind
Beitrag von T.P.2013 am 11.03.2019 um 15:09:49

Stupsal1234 schrieb am 11.03.2019 um 12:37:02:
Da er ein Kind von einer tschechischen Frau hat,


Wo lebt die Frau? Wo lebt das Kind?


Zitat:
hat er hier die Vaterschaft anerkannt


Was heißt "hier"? Bei einem deutschen Jugendamt? Bei einem Notar? Bei der tschechischen Botschaft?

Hat er ein Sorgerecht? Hat er Umgang mit dem Kind? Kümmert er sich um das Kind?


Zitat:
und erstmal ein Visum für 2 Monate erhalten um seine Aufenthalt zu beantragen.


Wer hat das Visum ausgestellt - die tschechische Botschaft in Deutschland?


Zitat:
Nun meine Frage, kann er auch hier in Deutschland den Aufenthalt beantragen, da es sich um ein europäisches Kind handelt


Bei den völlig unklaren Informationen bisher nicht sinnvoll zu beantworten, sieht aber nach "nein" aus.
Es gibt kein "europäisches Kind". Es gibt in diesem Sinne z.B. deutsche oder tschechische Kinder.


Zitat:
oder muss er hierfür nach Tschechien reisen? 


Bei den völlig unklaren Informationen bisher nicht sinnvoll zu beantworten, sieht aber nach "ja" aus.

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