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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Antrag auf Änderung des Aufenthaltstitels durch Zeitarbeit und Bachelor-Abschluss für eingeschriebenen Master Student ? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1552164505 Beitrag begonnen von Marc13 am 09.03.2019 um 21:48:25 |
Titel: Antrag auf Änderung des Aufenthaltstitels durch Zeitarbeit und Bachelor-Abschluss für eingeschriebenen Master Student ? Beitrag von Marc13 am 09.03.2019 um 21:48:25
Hallo zusammen,
mein Freund ist als Student nach Deutschland gekommen und hat BWL Bachelor abgeschlossen. Er ist seit 3 Jahren als Master Student eingeschrieben. Er darf also nur 120 Tage im Jahr arbeiten. Er muss im Moment noch die Masterarbeit schreiben, hat aber vor kurzem eine Arbeit über eine Zeitarbeit Firma gefunden. Er möchte den Aufenthaltstitel ändern und die Arbeit mit dem Bachelor Abschluss üben. Die Zeitarbeit Firma, als Arbeitgeber, hat verweigert den "Antrag auf Zustimmung zu einer Beschäftigung" zu unterschreiben. Die Firma wo er arbeitet weiß aber nicht dass er nur 120 Tage im Jahr arbeiten darf. Unter welchen Bedingungen bzw wie kann er jetzt seinen Aufenthaltstitel ändern? Bis er mit dem Master fertig ist werden die 120 Tage schon fertig und er wird diesen Job verlieren. Nach dem Master, kann die Ausländerbehörde ihm die Zustimmung verweigern, weil die Stelle eventuell als unterbezahlt für einen Master Absolvent bewertet werden kann. Ich freue mich auf Ihre Antworte. Gruß |
Titel: Re: Antrag auf Änderung des Aufenthaltstitels durch Zeitarbeit und Bachelor-Abschluss für eingeschriebenen Master Student ? Beitrag von dim4ik am 11.03.2019 um 13:18:09 Marc13 schrieb am 09.03.2019 um 21:48:25:
Nur falls die Voraussetzungen für eine Blaue Karte EU vorliegen, d.h. der Job dem Bachelorabschluss entspricht und das Jahresgehalt mindestens 53600 Euro beträgt. Ansonsten muss er ausreisen und ein neues Einreisevisum zum Zweck der Beschäftigung über die deutsche AV im Herkunftsland beantragen, das höchstwahrscheinlich nicht erteilt werden kann. |
Titel: Re: Antrag auf Änderung des Aufenthaltstitels durch Zeitarbeit und Bachelor-Abschluss für eingeschriebenen Master Student ? Beitrag von reinhard am 11.03.2019 um 13:55:39
Außerdem: Seine Firma weiß dass, denn er muss ja Kopien des Aufenthaltstitels und der Nebenbestimmungen für die Personalakte einreichen. Falls er das "vergessen" hat, kann es teuer werden.
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Titel: Re: Antrag auf Änderung des Aufenthaltstitels durch Zeitarbeit und Bachelor-Abschluss für eingeschriebenen Master Student ? Beitrag von PerikleZ am 13.03.2019 um 07:21:52 dim4ik schrieb am 11.03.2019 um 13:18:09:
Eine Tätigkeit bei einer Zeitarbeitsfirma ist zwar nicht zustimmungsfähig (§ 40 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG), da aber der Freund des TE einen inländischen Hochschulabschluss hat, kann, je nach Tätigkeit, § 2 Abs. 1 Nr. 3 BeschV greifen. Der Begriff ist noch so eng gefasst, wie man vermuten mag: Vgl. OVG Berlin-Brandenburg 2 S 47.17, Randziffer 4 Zitat:
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