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Beitrag begonnen von Sc am 05.03.2019 um 18:44:51

Titel: Schengen Visum Slowenien
Beitrag von Sc am 05.03.2019 um 18:44:51
Hallo

Folgende Frage:
Bosnischer Staatsbürger
Slowenischer Schengen Visum seit 10.2017 gültig bis 10.2019
Lebt seit fast 3 Jahre in Slowenien.
Kann so ein Mitarbeiter in Deutschland beschäftigt werden wenn ja wie ist der Ablauf?

Titel: Re: Schengen Visum Slowenien
Beitrag von Aras am 05.03.2019 um 19:03:59
Hat er eine slowenische Aufenthaltserlaubnis oder tatsächlich ein Schengenvisum?

Bitte sprachlich genau arbeiten. Du bist ja lang genug dabei. Wenn letzteres, dann ist er illegal im Schengengebiet und sollte zurück nach Bosnien.

Titel: Re: Schengen Visum Slowenien
Beitrag von Sc am 05.03.2019 um 20:22:13
Entschuldigung er hat einen Aufenthaltstitel.


Titel: Re: Schengen Visum Slowenien
Beitrag von reinhard am 05.03.2019 um 21:28:56
Der Ablauf bei Bosnier: Arbeitsplatz finden, Beschäftigungserlaubnis beantragen.

Falls die Ausländerbehörde unter Beteiligung der BA die Beschäftigungserlaubnis gibt, Visum beantragen. Wer in Slowenien einen AT hat, kann das in Slowenien machen.

Reisen ist frei möglich (für Vorstellungsgespräche oder so).

Titel: Re: Schengen Visum Slowenien
Beitrag von Sc am 06.03.2019 um 07:57:05
Vielen Dank, das ganze kann dann auch bei der Ausländerbehörde beantragt werden wo dann sein evtl. Wohnsitz wird? Oder soll das ganze dann über Botschaft Ljubljana gehen? Ich frage das weil in Ihrer Antwort „kann“ davor steht.
Vielen Dank

Titel: Re: Schengen Visum Slowenien
Beitrag von lottchen am 06.03.2019 um 09:06:42
Er kann das Visum in der deutschen AV in Slowenien beantragen, wo er sich momentan völlig legal aufhält. Er kann es auch in der AV in Bosnien beantragen. In D bei der ABH nein, dort kann man niemals ein Visum beantragen.

Titel: Re: Schengen Visum Slowenien
Beitrag von PerikleZ am 08.03.2019 um 19:49:04

lottchen schrieb am 06.03.2019 um 09:06:42:
Er kann es auch in der AV in Bosnien beantragen. In D bei der ABH nein, dort kann man niemals ein Visum beantragen.


Nein. Örtlich zuständig ist die Botschaft Laibach.

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