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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> was regelt Aufenthaltstitel Verlängerung
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Beitrag begonnen von Mazrn am 08.02.2019 um 11:45:56

Titel: was regelt Aufenthaltstitel Verlängerung
Beitrag von Mazrn am 08.02.2019 um 11:45:56
Sehr geehrte Damen und Herrn,

 

Als ich die Aufenthaltstitel meine Familie verlängert, habe ich und meine Tochter 2-jährige Aufenthaltstitel bekommen, aber meine frau hat nur 1-jährige Aufenthaltstitel bekommen. 

Ich weiß, dass meine Frau die Aufenthaltstitelablauf wie ich bekommen soll. 

Ich bin als Flüchtlinge nach der § 3 Absatz 1 erkannt. Aber meine Frau bekommt die Aufenthaltserlaubnis nach § 30 (Familiennachzug). Sie hat B1 Sprach Nevena und Integration Zertifikaten, und wir bekommen keine finanzielle Unterstützung. 

Meine Tochter ist in Deutschland geboren und hat keine Asyl Beantragung. 

Meine Fragen sind: 

Kann meine Frau 2-jährige Aufenthaltstitel behaupten? 

Weil andere Person, der ich weiß, Aufenthaltstitelablauf genau wie der Ehrmann bekommen hat.

Was kann möglicherweise der Grund für 1-jährige Verlängerung?

Welcher Absatz regelt die Aufenthaltstitel und Aufenthaltserlaubnis in diesem Fall?

 

Mit freundlichen Grüßen,

Titel: Re: was regelt Aufenthaltstitel Verlängerung
Beitrag von reinhard am 08.02.2019 um 11:54:43
Was der Grund ist, kann die Ausländerbehörde Deiner Frau sagen. Sie kann auch nächstes Mal schriftlich (!) eine Verlängerung um 2 oder 3 Jahre beantragen und schreiben, dass sie einen schriftlichen (!) Bescheid will. Dann muss die Ausländerbehörde entweder das geben, was sie beantragt, oder begründen, warum es kürzer ist.

Gründe können sein: "Leben in Deutschland" nicht bestanden oder ihr Pass gilt nur noch ein Jahr. Oder etwas anderes.

Was andere bekommen, ist dafür nicht entscheidend.

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