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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Anfechtung Aufhebungsvertrag Schwangere und KV Versicherung? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1548365599 Beitrag begonnen von traute am 24.01.2019 um 22:33:19 |
Titel: Anfechtung Aufhebungsvertrag Schwangere und KV Versicherung? Beitrag von traute am 24.01.2019 um 22:33:19
Am 14.01. hat eine ausl. Schwangere mit einer Zeitarbeitsfirma einen unbefristeten Vertrag aufgelöst, ohne die rechtlichen Konsequenzen (Sperre JC) zu kennen. Ein paar Tage später wurde das Baby im 5. Monat geboren und liegt auf der Intensivstation. (wird Monate sein)
Kann der Aufhebungsvertrag wegen Unkenntnis der Mutter und Sprachbarrieren angefochten werden? |
Titel: Re: Anfechtung Aufhebungsvertrag Schwangere und KV Versicherung? Beitrag von Aras am 24.01.2019 um 23:17:21
Was soll da der Irrtum in der Willenserklärung sein?
Unkenntnis von was? Dass sie eine Sperre von JC bekommt? Wusste sie nicht, dass sie den Arbeitsvertrag auflöst? Liegt arglistige Täuschung vor? War sie zum Zeitpunkt der Unterschriftleistung im Fieberdilirium? Oder was? Also laut Haufe ist es eher möglich wenn der Frau gedroht wurde oder arglistig getäuscht wurde. https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/mutterschutz-73-aufloesung-des-arbeitsverhaeltnisses-ohne-kuendigung_idesk_PI13994_HI712151.html Wenn sollte eher ein Arbeitsrechtler befragt werden. Ggf. gilt bei Anfechtung vor Gericht eine gesonderte Frist von wenigen Wochen. Aber normalerweise gilt im deutschen Recht, dass man an das gebunden ist was man unterschreibt. Auch wenn man es sprachlich nicht erfasst, was man unterschreibt. Der Verkehrsschutz geht in diesen Fällen vor. Außerdem wird ja keinem die Pistole an den Kopf gehalten und die Unterschrift erzwungen. |
Titel: Re: Anfechtung Aufhebungsvertrag Schwangere und KV Versicherung? Beitrag von traute am 25.01.2019 um 06:16:49 Aras schrieb am 24.01.2019 um 23:17:21:
Sie wußte nicht, dass sie als Schwangere einen besonderen Kündigungsschutz hat und auch nicht mehr krankenversichert ist (aufgrund der Sperre beim JC). Sie ging arglos zum AG und sagte, sie könne die schwere körperliche Arbeit aufgrund von Schwangerschaft/Schmerzen nicht mehr machen und fragte nach leichterer Arbeit. So kam dann der Aufhebungsvertrag zustande. Zum Zeitpunkt der Unterschriftsleistung war sie nicht in einem "normalen" Schwangerschaftszustand, da sie eine Sch. Vergiftung hatte. Kind wurde ja wenige Tage danach geboren. Bleibt wohl nur der Weg zum Anwalt. |
Titel: Re: Anfechtung Aufhebungsvertrag Schwangere und KV Versicherung? Beitrag von deerhunter am 25.01.2019 um 08:27:23 traute schrieb am 25.01.2019 um 06:16:49:
Unwissenheit schützt i.d.R. nicht! traute schrieb am 25.01.2019 um 06:16:49:
Ja |
Titel: Re: Anfechtung Aufhebungsvertrag Schwangere und KV Versicherung? Beitrag von Stuttgarter am 31.03.2019 um 15:19:00
Sorry, wenn ich mich erst jetzt einklinke:
1. Eine Sperre bei JC (Jobcenter) wegen Eigenkündigung gibt es nicht! Das kann besten- (schlimmsten-)falls bei der Agentur für Arbeit (AA) passieren. Also sollte man auf jeden Fall einen Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (ArbeitslosengeldII-Harzt IV) stellen. Selbst wenn man aufgrund der Eigenkündigung von der AA kein Arbeitslosengeld bekommt (Sperrzeit), so springt das JC ein, wenn man den Lebensunterhalt nicht auf andere Weise (Vermögen, Unterhalt, ...) bestreiten kann! |
Titel: Re: Anfechtung Aufhebungsvertrag Schwangere und KV Versicherung? Beitrag von grisu1000 am 04.04.2019 um 02:35:50 traute schrieb am 25.01.2019 um 06:16:49:
Hat sie über ein Jahre gearbeitet, fällt sie doch unter ALG I und hat damit eine KV. |
Titel: Re: Anfechtung Aufhebungsvertrag Schwangere und KV Versicherung? Beitrag von Stuttgarter am 04.04.2019 um 22:38:49
Auch wenn tatsächlich Leistungen vom Jobcenter bezogen werden, besteht die Krankenversicherung!
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