i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Antrag der Niederlassungserlaubnis als deutscher Hochschulabsolvent §§ 18 b
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1547581334

Beitrag begonnen von Zino am 15.01.2019 um 20:42:14

Titel: Antrag der Niederlassungserlaubnis als deutscher Hochschulabsolvent §§ 18 b
Beitrag von Zino am 15.01.2019 um 20:42:14
Hallo zusammen,

es geht um meinen Antrag der Niederlassungserlaubnis (als deutscher Hochschulabsolvent §§ 18 b). Ich habe meinen Antrag zusammen mit anderen benötigten Unterlagen geschickt.

Nach einem Monat habe ich eine Rückmeldung erhalten, dass alle benötigten Unterlagen vorliegen. Aber die Ausländerbehörde muss noch die Sicherheitsanfragen abwarten. Diese können mehrere Monate dauern. Wenn diese abgeschlossen sind, werde ich einen Termin von Behörde bekommen.

Meine Fragen sind:

-      Ist das normal, dass die Ausländerbehörde einen Monat nur für die Prüfung meiner Unterlagen brauchte?
-      Was versteht man unter „Sicherheitsanfragen“? Warum dauern die denn mehreren Monaten? In vergangenen Jahren (während Studium und Verlängerungen usw.) wurde es alles in einem Monat erledigt.
-      Bekommt man die Niederlassungserlaubnis nur als eAT oder auch als Etikett, da die Behörde immer noch keine Gebühr von mir erfordert?


Für die Antworten bedanke ich mich bei euch im Voraus :)

Viele Grüße,
Zino

Titel: Re: Antrag der Niederlassungserlaubnis als deutscher Hochschulabsolvent §§ 18 b
Beitrag von reinhard am 15.01.2019 um 21:54:24
Die Ausländerbehörde sind unterschiedlich gut mit Personal ausgestattet. Die Behörde braucht nicht einen Monat, um Deinen Antrag zu prüfen. Die Bearbeiterin hat erst vier Wochen andere Anträge, und dann ist Dein Antrag dran und nach kurzer Zeit fertig.

Die Sicherheitsprüfung ist vorgeschrieben, das machen andere Behörden. Wie lange das dauert, ist auch dort von der Belastung abhängig. "Deine" Überprüfung dauert nur ein paar Minuten, wir wissen aber nicht, ob Du noch vor Ostern drankommst. Es sind ja ein paar Behörden wie das BKA, die Anfragen von allen 500 Ausländerbehörden bekommen.

Die NE bekommst Du als Karte, also als eAT.

Titel: Re: Antrag der Niederlassungserlaubnis als deutscher Hochschulabsolvent §§ 18 b
Beitrag von Daddy am 12.03.2019 um 12:55:21
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.