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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltserlaubnis nach Heirat für Student
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Beitrag begonnen von Albutaurus am 14.01.2019 um 12:54:33

Titel: Aufenthaltserlaubnis nach Heirat für Student
Beitrag von Albutaurus am 14.01.2019 um 12:54:33
Hallo zusammen,

ich habe vor wenigen Tagen geheiratet. Mein Partner hat die chinesische Staatsangehörigkeit und hat momentan eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Vollzeitstudiums nach § 16 AufenthG. Im Moment ist er noch dabei seine Bachelorarbeit zu schreiben, was noch einge Zeit dauern wird.
Wir haben uns erst wärend seines Studiums kennengelernt.

Ich habe nun gelesen, dass seine Aufenthaltserlaubnis ohne dass er ausreisen muss in eine zur Führung der Ehe umgewandelt werden könne.
Was für eine Aufenthaltserlaubnis muss nun beantragt werden?
Ist das trotzdem eine Erlaubnis nach §28 AufenthG zur Familienzusammenführung?
Gibt es für die Beantragung evtl. eine Muster?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank und viele Grüße

albu

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Heirat für Student
Beitrag von okatomy am 14.01.2019 um 13:43:02
Ja und ja Paragraf 28 ist richtig.
A1 oder besser  hat er? Wurde die Ehe in Deutschland geschlossen ?

Die Beantragung erfolgt normalerweise bei einem persönlichen Termin mit der ABH. Schau mal auf deren Internetseite, da gibt es eventuell auch Antragsformulare.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Heirat für Student
Beitrag von jeem am 14.01.2019 um 13:46:02

Albutaurus schrieb am 14.01.2019 um 12:54:33:
Ich habe nun gelesen, dass seine Aufenthaltserlaubnis ohne dass er ausreisen muss in eine zur Führung der Ehe umgewandelt werden könne.

Ja


Albutaurus schrieb am 14.01.2019 um 12:54:33:
Was für eine Aufenthaltserlaubnis muss nun beantragt werden?
Ist das trotzdem eine Erlaubnis nach §28 AufenthG zur Familienzusammenführung?


Welche Staatsangehörigkeit hast Du?

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Heirat für Student
Beitrag von Albutaurus am 14.01.2019 um 14:37:47

okatomy schrieb am 14.01.2019 um 13:43:02:
A1 oder besser  hat er? Wurde die Ehe in Deutschland geschlossen ?


Ja, er hat B2. Dem Standesamt hat das auch gereicht, so dass kein Dolmetscher nötig war und die Heirat in deutsche Sprache in Deutschland durchgeführt wurde.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Heirat für Student
Beitrag von Albutaurus am 14.01.2019 um 14:38:30

schrieb am 14.01.2019 um 13:46:02:
Welche Staatsangehörigkeit hast Du?


Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Heirat für Student
Beitrag von okatomy am 14.01.2019 um 15:12:35
Dann gibt es keine Probleme.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Heirat für Student
Beitrag von Albutaurus am 17.01.2019 um 12:57:32
Danke für die Beantwortung der Fragen  :)

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