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Beitrag begonnen von Kindsvater86 am 12.11.2018 um 16:19:49

Titel: Aufenthaltsgenehmigung bra. KM + dt. Kind in der Schweiz
Beitrag von Kindsvater86 am 12.11.2018 um 16:19:49
Hallo zusammen, ich habe folgende Frage vlt könnt ihr mir hierbei weiterhelfen. Die Situation ist wie folgt

- KM, bra. Staatsbürgerin, teilweise Familie in der Schweiz. Hatte damals B-Bewilligung für die Schweiz, freiwillig abgegeben weil fam.Gründung in Brasilien. Daraus hervor ging ein br. Sohn (anderer Vater).

-Tochter mit mir, dt. Staatsbürger, nur bra. Pass allerdings in DT anerkannt. Beziehung durch sie beendet, keine Ehe, kein Sorgerecht für mich.

Nun möchte Sie wieder dauerhaft in der Schweiz leben und möchte ihre B-Bewilligung zurück erklagen. Sie ist bereits mit unserem Kind in die Schweiz eingereist. Bra. Kind soll nach Jobaufnahme (?) nachkommen.

Wie stellt sich denn die rechtliche Situation in der Schweiz dar? Funktioniert das so einfach wie sie sich das vorgestellt hat? Sie sagte, dass die schweizer Behörden auf mich zukommen würden bzgl. einer Unterschrift. Kostenübernahmeerklärung?

Habe ich Mitspracherecht was unser Kind betrifft. Kann sie einfach aus Bra in die Schweiz verziehen, das Land mit den höchsten Unterhaltsgesetzen der Welt, und von dort aus auf Unterhalt klagen?

Vielen Dank vorab.




Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung bra. KM + dt. Kind in der Schweiz
Beitrag von R32 am 12.11.2018 um 17:02:41
Es gibt da was C-127/08 

Übernahme des Metlock Urteils in der Schweiz furch das BG

Freizügigkeit wird vom deutschen Kind abgeleitet

Fachlich gut vorbereiten und Aufenthalt beantragen

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung bra. KM + dt. Kind in der Schweiz
Beitrag von Kindsvater86 am 12.11.2018 um 17:09:13
Offiziell ist das Kind brasilianisch, ich stehe nicht in der Geburtsurkunde- macht das einen Unterschied?

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung bra. KM + dt. Kind in der Schweiz
Beitrag von Saxonicus am 12.11.2018 um 18:39:31

Kindsvater86 schrieb am 12.11.2018 um 17:09:13:
Offiziell ist das Kind brasilianisch, ich stehe nicht in der Geburtsurkunde- macht das einen Unterschied? 

Natürlich muss die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes belegt und bewiesen werden, wenn sich die Kindesmutter darauf berufen will. So auf bloßen Zuruf hin wird das nicht gehen. Ein deutscher Pass für das Kind wäre ein stichhaltiger Beweis.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung bra. KM + dt. Kind in der Schweiz
Beitrag von nixwissen am 12.11.2018 um 18:50:57
Moin,

Wenn ich das richtig verstehe, hast Du die Vaterschaft anerkannt?

Kindsvater86 schrieb am 12.11.2018 um 16:19:49:
-Tochter mit mir, dt. Staatsbürger, nur bra. Pass allerdings in DT anerkannt.


Dann ist die Tochter Deutsche.

Sie wird aber wohl kaum erstmal in der Schweiz eine Arbeit aufnehmen können, wenn das Kind gar nicht dabei ist.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung bra. KM + dt. Kind in der Schweiz
Beitrag von lottchen am 12.11.2018 um 19:36:02
Der deutsche Vater steht nicht in der Geburtsurkunde. Wie kann das Kind da momentan deutsch sein?

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung bra. KM + dt. Kind in der Schweiz
Beitrag von nixwissen am 12.11.2018 um 19:38:35
Moin,


lottchen schrieb am 12.11.2018 um 19:36:02:
Der deutsche Vater steht nicht in der Geburtsurkunde. Wie kann das Kind da momentan deutsch sein?


Na weil er die Vaterschaft (nach der Geburt?) anerkannt hat, wenn ich das richtig verstehe.


nixwissen schrieb am 12.11.2018 um 18:50:57:
Kindsvater86 schrieb am Heute um 16:19:49:
-Tochter mit mir, dt. Staatsbürger, nur bra. Pass allerdings in DT anerkannt. 


Gruß,
Norbert

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung bra. KM + dt. Kind in der Schweiz
Beitrag von lottchen am 12.11.2018 um 20:21:10
Ich lese nichts konkret von einer Vaterschaftsanerkennung. Vielleicht kann der TE mal ein bißchen genauer schreiben wie die Situation nun tatsächlich ist. Was ist in D anerkannt?   

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung bra. KM + dt. Kind in der Schweiz
Beitrag von Kindsvater86 am 12.11.2018 um 21:42:11
die rechtliche Vaterschaft.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung bra. KM + dt. Kind in der Schweiz
Beitrag von Saxonicus am 12.11.2018 um 22:47:01

nixwissen schrieb am 12.11.2018 um 18:50:57:
Dann ist die Tochter Deutsche.

Solange das Kind über keinen deutschen Pass verfügt, werden die schweizerischen Behörden es wohl kaum als deutschen Staatsangehörigen akzeptieren.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung bra. KM + dt. Kind in der Schweiz
Beitrag von T.P.2013 am 12.11.2018 um 23:14:42
Hallo,

da Du als Deutscher mit der Vaterschaftsanerkennung der rechtliche Vater bist, ist das Kind deutscher Staatsangehöriger.
Einen ggf. erforderlichen deutschen Reisepass kann die Kindsmutter in der Schweiz oder in BRA bei der deutschen AV beantragen und wird ihn grundsätzlich auch erhalten. Das ist m.E. unstrittig.

Da die Mutter offensichtlich das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungrecht besitzt, kann sie allein für sich und das Kind einen Wohn- / Aufenthaltsort bestimmen. Eben auch die Schweiz, falls sie das wünscht und die aufenthaltsrechtliche Möglichkeit dafür besteht.
Du hast diesbezüglich m.E. kein Mitspracherecht.

Ob und inwiweit eine aufenthaltsrechtliche Möglichkeit des dauerhaften Aufenthalts für Mutter + Kind in der Schweiz besteht, wird offensichtlich gerade rechtlich geklärt. Ich halte es grundsätzlich, wenn auch die Schweiz "nur" ein bilaterales Freizügigkeitsabkommen mit der EU abgeschlossen hat, für wahrscheinlich.

Was Deine Frage angeht, ob die Mutter nach schweizerischem Recht und dortigen Berechnungsgrundlagen auf Kindesunterhalt klagen kann - ich sage, bejahter rechtmäßiger Aufenthalt des Kindes dort als wahrscheinlich vorausgesetzt, "Ja" (Klick mich!)

Gruß

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung bra. KM + dt. Kind in der Schweiz
Beitrag von nixwissen am 13.11.2018 um 00:55:58
Moin,

Ich gehe davon aus, daß T.P. komplett richtig liegt.

Stellt sich nur die Frage, was denn der TS angeblich noch unterschreiben soll?
Mir fällt da beim besten Willen nichts ein.

Gruß,
Norbert

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