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Beitrag begonnen von traute am 11.11.2018 um 07:36:33

Titel: Kosten für Reisepaß Flüchtlingskinder
Beitrag von traute am 11.11.2018 um 07:36:33
Hallo,
hat jemand eine Erklärung dafür, warum die Kosten für einen Reisepaß für Neugeborene von Flüchtlingen so drastisch schwanken? Manche zahlen 37,50€ andere 91 € bei Alg2 Bezug. Habe mir die PassV § 15 angesehen, komme aber auf keine Erklärung.

Titel: Re: Kosten für Reisepaß Flüchtlingskinder
Beitrag von Saxonicus am 11.11.2018 um 09:07:30
Kosten

•Reiseausweis für ausländische Staatsangehörige: EUR 100,00
•Reiseausweis für ausländische Staatsangehörige unter 25 Jahren: EUR 97,00
•Reiseausweis für Flüchtlinge, Staatenlose, subsidiär Schutzberechtigte oder Resettlement-Flüchtlinge: EUR 60,00
•Reiseausweis für Flüchtlinge, Staatenlose, subsidiär Schutzberechtigte oder Resettlement-Flüchtlinge unter 25 Jahren: EUR 38,00
•vorläufiger Reiseausweis für ausländische Staatsangehörige: EUR 67,00
•vorläufiger Reiseausweis für Flüchtlinge, Staatenlose, subsidiär Schutzberechtigte oder Resettlement-Flüchtlinge: EUR 26,00
•Reiseausweis ohne Speichermedium für ausländische Staatsangehörige, Flüchtlinge, Staatenlose, subsidiär Schutzberechtigte oder Resettlement-Flüchtlinge unter 12 Jahren: EUR 14,00
•Verlängerung eines vorläufigen Reiseausweises für ausländische Staatsangehörige, Flüchtlinge oder Staatenlose: EUR 20,00

Titel: Re: Kosten für Reisepaß Flüchtlingskinder
Beitrag von fab87 am 11.11.2018 um 11:26:41

Saxonicus schrieb am 11.11.2018 um 09:07:30:
Kosten

•Reiseausweis für ausländische Staatsangehörige: EUR 100,00
•Reiseausweis für ausländische Staatsangehörige unter 25 Jahren: EUR 97,00
•Reiseausweis für Flüchtlinge, Staatenlose, subsidiär Schutzberechtigte oder Resettlement-Flüchtlinge: EUR 60,00
•Reiseausweis für Flüchtlinge, Staatenlose, subsidiär Schutzberechtigte oder Resettlement-Flüchtlinge unter 25 Jahren: EUR 38,00
•vorläufiger Reiseausweis für ausländische Staatsangehörige: EUR 67,00
•vorläufiger Reiseausweis für Flüchtlinge, Staatenlose, subsidiär Schutzberechtigte oder Resettlement-Flüchtlinge: EUR 26,00
•Reiseausweis ohne Speichermedium für ausländische Staatsangehörige, Flüchtlinge, Staatenlose, subsidiär Schutzberechtigte oder Resettlement-Flüchtlinge unter 12 Jahren: EUR 14,00
•Verlängerung eines vorläufigen Reiseausweises für ausländische Staatsangehörige, Flüchtlinge oder Staatenlose: EUR 20,00


Es wurde nicht nach den Kosten gefragt sondern warum die Kosten recht drastisch schwanken.

Titel: Re: Kosten für Reisepaß Flüchtlingskinder
Beitrag von Saxonicus am 11.11.2018 um 11:28:19

fab87 schrieb am 11.11.2018 um 11:26:41:
warum die Kosten recht drastisch schwanken. 

Weil der Gesetzgeber das so festgelegt hat.

Titel: Re: Kosten für Reisepaß Flüchtlingskinder
Beitrag von traute am 11.11.2018 um 13:47:45
Reiseausweis für Flüchtlinge, Staatenlose, subsidiär Schutzberechtigte oder Resettlement-Flüchtlinge unter 25 Jahren: EUR 38,00

und neugeborene Kinder dieser Gruppe zahlen 91 €? Was ist die Begründung dafür? Falle Neueborene in eine andere Kategorie?

Titel: Re: Kosten für Reisepaß Flüchtlingskinder
Beitrag von Aras am 11.11.2018 um 14:52:15

traute schrieb am 11.11.2018 um 13:47:45:
und neugeborene Kinder dieser Gruppe zahlen 91 €? Was ist die Begründung dafür? Falle Neueborene in eine andere Kategorie?

?
Neugeborene sind soweit ich weiß unter 25 Jahre alt und zahlen auch weniger. Wenn du statt 91 € eigentlich 97 € meintest...

Die 97 € sind offensichtlich ich nicht die reinen Herstellungskosten.

Flüchtlinge, Staatenlose, subsidiär Schutzberechtigte oder Resettlement-Flüchtlinge können bzw. müssen keinen Reisepass ihres Heimatstaates (sofern vorhanden) besitzen. Zumal das bereits durch einen vorhergehenden Feststellungsbescheid (z.B. Flüchtlingsanerkennung) oder amtsbekannt ist (z.B. Staatenlose). Darum zahlen die Betroffenen die gleiche Gebühr wie Deutsche für ihren Pass.

Aber gewöhnliche Ausländer sind Passpflichtig. Müssen also einen Pass besitzen. Wenn nicht, kann diese Personengruppe im Ausnahmefall einen Reiseausweis für Ausländer erhalten. Dieser Ausnahmefall muss ja entsprechend überprüft werden, bindet also Arbeitskraft. Darum wird diese Arbeitskraft durch entsprechende Gebührenerhebung aufgefangen.

Titel: Re: Kosten für Reisepaß Flüchtlingskinder
Beitrag von traute am 11.11.2018 um 17:55:02
Reiseausweis für ausländische Staatsangehörige unter 25 Jahren: EUR 97,00

Reiseausweis für Flüchtlinge, Staatenlose, subsidiär Schutzberechtigte oder Resettlement-Flüchtlinge unter 25 Jahren: EUR 38,00

Könnte es sein, dass SB der ABH das unterschiedlich handhaben?

Bei dem einen ist ein Baby ausl. (Flüchtlings) Eltern ein ausl. Staatsangehöriger (obwohl keine Nationalität in der Geb. Urk. steht) = 97 €

Bei dem anderen SB wird das Baby von Flüchtlingen als Flüchtling betrachtet und der Reisepaß kostet 38 €.

Ich habe das jetzt mehrfach von eritreischen Flüchtlingen gehört. Die Eltern fragen warum 97 €, bekommen aber keine Antwort vom ABH SB. Sie haben auch den JC Bescheid dabei.

Titel: Re: Kosten für Reisepaß Flüchtlingskinder
Beitrag von Saxonicus am 12.11.2018 um 09:22:30

traute schrieb am 11.11.2018 um 17:55:02:
Bei dem einen ist ein Baby ausl. (Flüchtlings) ....obwohl keine Nationalität in der Geb. Urk. steht...

Seit wann steht die Nationalität/Staatsangehörigkeit in der Geburtsurkunde? In meiner steht das jedenfalls nicht.

Wenn die Eltern eine bestimmte Staatsangehörigkeit besitzen, kann man doch wohl davon ausgehen, dass deren Abkömmlinge ebenfalls diese Staatsangehörigkeit innehaben.

Titel: Re: Kosten für Reisepaß Flüchtlingskinder
Beitrag von Petersburger am 12.11.2018 um 16:19:04

Saxonicus schrieb am 12.11.2018 um 09:22:30:
Wenn die Eltern eine bestimmte Staatsangehörigkeit besitzen, kann man doch wohl davon ausgehen, dass deren Abkömmlinge ebenfalls diese Staatsangehörigkeit innehaben.

Ohne Kenntnis aller StAng-Rechte dieser Welt jeweils für alle relevanten Fallkonstellationen ist das eine gewagte Meinung.

Für den Stammtisch vielleicht geeignet, aber nicht für ein halbwegs anspruchsvolles Fachforum.

Titel: Re: Kosten für Reisepaß Flüchtlingskinder
Beitrag von Saxonicus am 12.11.2018 um 18:45:14

Petersburger schrieb am 12.11.2018 um 16:19:04:
Ohne Kenntnis aller StAng-Rechte dieser Welt jeweils für alle relevanten Fallkonstellationen ist das eine gewagte Meinung.

Natürlich trifft das nicht immer zu aber in den meisten Fällen wahrscheinlich doch. Vielleicht ringt sich das Fragesteller sich doch noch durch und offenbart uns die Staatsangehörigkeit. Dann könnte auch zielgerichteter darauf geantwortet werden.

Titel: Re: Kosten für Reisepaß Flüchtlingskinder
Beitrag von Petersburger am 12.11.2018 um 20:37:21

Saxonicus schrieb am 12.11.2018 um 18:45:14:
Natürlich trifft das nicht immer zu aber in den meisten Fällen wahrscheinlich doch. 

Daher meinte ich, dass das für den Stammtisch geeignet sein könnte.

Du kannst - hast Du oft genug hier belegt - vernünftig formulieren.

Wobei das Thema "Kinder von Flüchtlingen" zur Grundlage hat und damit wohl verschiedenste Konstellationen bis hin zu nicht belegbarer/nicht belegter StAng vorkommen.

Titel: Re: Kosten für Reisepaß Flüchtlingskinder
Beitrag von Saxonicus am 12.11.2018 um 22:53:00

Petersburger schrieb am 12.11.2018 um 20:37:21:
bei das Thema "Kinder von Flüchtlingen" zur Grundlage hat und damit wohl verschiedenste Konstellationen bis hin zu nicht belegbarer/nicht belegter StAng vorkommen.

Natürlich sind die unterschiedlichsten Varianten möglich, deshalb sollten wir einfach abwarten, ob uns der Themenstarter vielleicht doch noch eine Aufklärung zuteil werden lässt und nicht schon vorab alle möglichen Eventualitäten in Erwägung ziehen.

Titel: Re: Kosten für Reisepaß Flüchtlingskinder
Beitrag von T.P.2013 am 12.11.2018 um 23:42:38
Offensichtlich geht es um eritreische Flüchtlinge.
Mir scheint, dass die Frage "97,- oder 38,- EUR" davon abhängt, welcher aufenthaltsrechtliche Status vorliegt. Falls subsidiärer Schutz gem. §4 AsylG, dann ganz klar Gebühr i.H.v. 38,- EUR gem.§48 (1) Nr. 1d AufenthV. Oder nicht?


traute schrieb am 11.11.2018 um 17:55:02:
Die Eltern fragen warum 97 €, bekommen aber keine Antwort vom ABH SB


Dann erfragt man das schriftlich, falls erforderlich.

Gruß

Titel: Re: Kosten für Reisepaß Flüchtlingskinder
Beitrag von traute am 13.11.2018 um 12:13:18
Ja, die Eltern sind eritreische Staatsangehörige (ohne Nachweis, aufgrund eigener Aussagen).
Die in DE geborenen Kinder bekommen einen Auszug aus dem Geburtenregister, keine Geburtsurkunde. Darin ist auch eine Zeile "Nationalität" ohne Eintrag.
Sie haben einen subsidiären Aufenthalt nach § 25 1und/oder 2.

Einige müssen 38€ für den Reisepaß bezahlen, andere 97€. Die Differenz ist immer noch nicht einleuchtend für mich.

Titel: Re: Kosten für Reisepaß Flüchtlingskinder
Beitrag von Bayraqiano am 13.11.2018 um 12:32:21
Haben die Kinder denn überhaupt einen Schutzstatus zuerkannt bekommen? Falls nicht, kann ich mir schon vorstellen, dass die ABH nur einen RA für Ausländer ausstellen möchte, der nunmal teurer ist.

Sollte kein Schutzstatus vorliegen, müsste das dann beantagt werden; § 26 Abs. 2 i.V.m Abs. 5 S. 1 und 2 AsylG.

Titel: Re: Kosten für Reisepaß Flüchtlingskinder
Beitrag von Aras am 13.11.2018 um 12:38:56
Das deutsche Geburtsregister ist nicht für die Staatsangehörigkeit konstitutiv. Da könnte auch Staatsangehörigkeit Disneyland stehen, hat also schlicht keine Bedeutung. Damit zu argumentieren, dass die Kinder angeblich keine "anerkannte" Staatsangehörigkeiten haben würden, weil es im Geburtsregister so oder so wäre, ist offen gesagt völliger Humbug.

Auch dass die Betroffenen bei ALG II Bezug keine Ermäßigungen oder Befreiungen erhalten ist eben in der AufenthV so geregelt, § 53 AufenthV. Ein Deutscher muss von seinem ALG II ja auch das Geld für Perso und Reisepässe ansparen.

Dass die Kinder nur Geburtsbescheinigungen bekommen, liegt wohl daran, dass die Identität der Eltern nicht nachgewiesen ist. Ist also insofern nicht falsch und nicht skandalös. Wenn dann müssen die Eltern eben darauf hinwirken, dass die Kinder richtig registriert werden.


traute schrieb am 13.11.2018 um 12:13:18:
Sie haben einen subsidiären Aufenthalt nach § 25 1und/oder 2.

Völlig ungenau und dadurch ist die Angabe der § praktisch unbrauchbar.

§ 25 Abs. 1 AufenthG = Asylberechtigte
§ 25 Abs. 2 1. Variante AufenthG = GFK-Flüchtlinge
§ 25 Abs. 2 2. Variante AufenthG = Subsidiärer Schutz


traute schrieb am 13.11.2018 um 12:13:18:
Einige müssen 38€ für den Reisepaß bezahlen, andere 97€. Die Differenz ist immer noch nicht einleuchtend für mich.


Asylrecht ist nicht mein Ding, aber wenn ich das von reinhard richtig verstanden hatte:
Für Neugeborene müssen die Eltern unverzüglich Familienasyl beantragen. Tun die Eltern das nicht, dann kriegen die Kinder nicht automatisch den Schutzstatus der Eltern. Und ohne Schutzstatus auch keine vergünstigten Reiseausweise. Wird von den Eltern der Schutzstatus nicht vorgetragen, dann liegt eine Verletzung der Mitwirkungspflicht vor, § 82 AufenthG. Wird zuviel abgerechnet und die Eltern akzeptieren das, dann selber schuld. Man kann gegen den Gebührenbescheid ja auch separat Widerspruch erheben. Machen die das? Oder wird nur diskutiert und die Hände in den Schoß gelegt?

Titel: Re: Kosten für Reisepaß Flüchtlingskinder
Beitrag von traute am 14.11.2018 um 18:11:21

Aras schrieb am 13.11.2018 um 12:38:56:
Für Neugeborene müssen die Eltern unverzüglich Familienasyl beantragen. Tun die Eltern das nicht, dann kriegen die Kinder nicht automatisch den Schutzstatus der Eltern. Und ohne Schutzstatus auch keine vergünstigten Reiseausweise.


Aha, das ist also der Grund für die unterschiedlichen Kosten. War mir nicht bekannt. Die meisten Eltern von Neugeborenen beantragen den Schutzstatus gar nicht, weil sie das nicht wissen. Ich glaube, einige SB der ABH machen das automatisch, andere nicht. Ich habe unterschiedliche Ausführungen der Aufenthaltserlaubnis bei Neugeborenen gesehen. Bei manchen steht § 33 AufenthaltsG, bei anderen § 25. Manche Kinder haben länger als die Eltern Aufenthalt.

Man kann gegen den Gebührenbescheid ja auch separat Widerspruch erheben. Machen die das? Oder wird nur diskutiert und die Hände in den Schoß gelegt? 
Das werde ich mal in Angriff nehmen. Aufgrund von Sprachbarrieren ist eine Diskussion nicht möglich.

Beim nächsten Neugeborenen werde ich mitgehen zur ABH.
Danke für die Info, Aras.

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