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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Verlust bei Minderjährigen - Schlupfloch?
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Beitrag begonnen von Lorelei am 24.10.2018 um 01:38:43

Titel: Verlust bei Minderjährigen - Schlupfloch?
Beitrag von Lorelei am 24.10.2018 um 01:38:43
Hallo allerseits,

Vielleicht kann jemand bei Überlegungen zu folgendem Fall helfen.

Kind (K)
1987 einer deutschen Mutter (M) und irischem Vater (V) in Drittland geboren
K somit deutsch von Geburt, da Abstammung von M
Irische Staatsbürgerschaft ebenso vorhanden durch Abstammung von V

Hier wird es nun spannend:
Die letztere gilt nach irischem Recht erst ab dem Tag der Eintragung ins Register der Auslandsgeburten; Grund sind Hintergründe im Familienstammbaum, sowie dass K selbst nicht in Irland geboren ist. Die Staatsbürgerschaft wird auch nicht ab dem Tag der Eintragung rückwirkend anerkannt.
Die Eintragung ins irische Register wurde von V vorgenommen, als K wenige Monate alt war.

Durch die bürokratische Notwendigkeit des Eintragungsprozesses in Irland zum Erwerb der Staatsbürgerschaft sowie die Tatsache, dass sie nicht ab der Geburt gilt, würde ich hier nicht mehr von einer klassischen Doppelstaatsbürgerschaft durch Abstammung sprechen..

Vielmehr sehe ich den Schritt von V als Antrag auf eine weitere Staatsbürgerschaft für K durch den gesetzlichen Vertreter im Sinne von § 25 StAG.
Hier bin ich auf eure Meinungen sehr neugierig?
Dies würde also bedeuten, dass Ks deutsche Staatsbürgerschaft mit dem Antrag erloschen wäre, da vor dem Inkrafttreten der aktuellen geltenden Doppelstaatsregelung zwischen EU-Ländern.

Allerdings wurde das deutsche Familiengericht nicht von dem Prozess informiert und konnte also keine Zustimmung erteilen. Nach § 19 StAG wäre dies aber zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft nötig gewesen (da V die irische Staatsbürgerschaft bereits innehatte und sie nur für K beantragt hat, nicht aber zusätzlich für sich selbst).

Könnte dies ein Schlupfloch sein und K so doch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten bleiben?

Ich bin gespannt auf eure Ansichten.

Gruß vom Rhein,

Lorelei

Titel: Re: Verlust bei Minderjährigen - Schlupfloch?
Beitrag von Petersburger am 24.10.2018 um 05:25:05
Auch ein glasklarer Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit durch einen Minderjährigen auf Antrag des gesetzlichen Vertreters führt in einer solchen Konstellation nicht zum Verlust der deutschen StAng, wenn die Voraussetzungen des § 19 StAG nicht gegeben sind.

Ist ein alter Hut und verdient nicht die Bezeichnung Schlupfloch.

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