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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Westbalkan https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1540216135 Beitrag begonnen von Sc am 22.10.2018 um 15:48:55 |
Titel: Westbalkan Beitrag von Sc am 22.10.2018 um 15:48:55
Hallo,
Ich habe hier folgende Frage: Ein Mitarbeiter hat am 5.1.2016 das Visum (Einreisevisum) in die BRD bezüglich einer Arbeitsaufnahme erhalten. Nun wurde er von seinen Arbeitgeber gekündigt. Ist damit auch sein Aufenthaltsstatus hier gefährdet beziehungsweise ungültig? Oder reicht es wenn der einen anderen Arbeitgeber hat, neuen Vetrag bei der AB vorzulegen und der Titel geht weiter? |
Titel: Re: Westbalkan Beitrag von Aras am 22.10.2018 um 15:56:50
Du kennst doch die Standardfrage:
Welchen § hat seine Aufenthaltserlaubnis. Was sind die Nebenbestimmungen der AE? Außerdem ist der Ausländer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gem. § 82 Abs. 6 Satz 1 AufenthG verpflichtet die Kündigung der Ausländerbehörde zu melden. Er muss also so oder so zur Ausländerbehörde, damit diese sagen wie es mit seinem Aufenthalt weitergeht. Wenn er eine angemessene Stelle vorweisen kann, dann sollte er es tun. |
Titel: Re: Westbalkan Beitrag von Sc am 22.10.2018 um 16:28:31
Aber wie ist da die Aussicht, denn der jetzige Status ist nur an die Firma Gebunden von der er gekündigt worden ist.ist dann damit der Status nicht beendet? Und damit ausreisen muss und über einen neuen evtl. Arbeitgeber das Standard Prozedere mit dem Einreisevisum neu beginnt?
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Titel: Re: Westbalkan Beitrag von fab87 am 22.10.2018 um 16:35:07 Sc schrieb am 22.10.2018 um 16:28:31:
Genau um solche Fragen beantworten können hat Aras übrigens um mehr Angaben zur AE gebeten. |
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