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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Austritt aus der türkischen Staatsbürgerschaft. Nach heiraten Antrag neu stellen
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Beitrag begonnen von Kezban82 am 19.10.2018 um 23:01:27

Titel: Austritt aus der türkischen Staatsbürgerschaft. Nach heiraten Antrag neu stellen
Beitrag von Kezban82 am 19.10.2018 um 23:01:27
Hallo,
ich habe die Entlassungsurkunde vom türkischen Konsulat erhalten. Zwischenzeitlich habe ich geheiratet und den Namen meines Mannes angenommen.
Das Landratsamt in Deutschland macht hier keine Probleme und stellt mir die Einbürgerungsurkunde auf den neuen Namen aus.

Jetzt ist meine Frage, ob das türkische Konsulat Probleme machen wird, da die Entlassungsurkunde aus der Türkei auf meinen Mädchennamen läuft und die Einbürgerungsurkunde von Deutschland auf den neuen Namen. Natürlich ist auf der Einbürgerungsurkunde auch mein Mädchenname zu finden.

Muss ich alles neu beantragen?

Ich bin beim letzen Schritt ...

Ich muss nur noch meinen pass abgeben und die Entlassungsurkunde mitnehmen.

Vielleicht hat jemand hier was ähnliches schon erlebt.

Vielen Dank

Titel: Re: Austritt aus der türkischen Staatsbürgerschaft. Nach heiraten Antrag neu stellen
Beitrag von Viersen am 22.10.2018 um 15:44:18
In der Regel erhält man eine Genehmigung zum Austritt aus der türkischen Staatsangehörigkeit nach Vorlage einer Einbürgerungszusicherung.
Die Genehmigung zum Austritt aus der türkischen Staatsangehörigkeit ist für 2 Jahre gültig, sofern keine Änderung im Personenstand erfolgt ist.
Aus diesem Grund bezweifle ich, dass mit dieser Genehmigung auf dem Mädchennamen eine Einbürgerungsurkunde erstellt wird.
Die Genehmigung zur Entlassung muss neu beantragt werden, nachdem die Eheschließung und Namensänderung im türkischen Register eingetragen wurde.
LG

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