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Beitrag begonnen von Colorcode am 19.10.2018 um 06:46:31

Titel: Visum für Krankenhausbehandlung vietnamesischer Komapatient
Beitrag von Colorcode am 19.10.2018 um 06:46:31
Hallo zusammen!

Der Vater (vietnamesischer Staatsbürger) meiner vietnamesischen Freundin (deutsche Staatsbürgerin) hatte Ende letzten Monats einen sehr schweren Verkehrsunfall in Saigon und liegt seitdem im Wachkoma.

Gibt es die Möglichkeit, ihn für eine Behandlung nach Deutschland holen zu können? Die dortigen medizinischen Möglichkeiten entsprechen sehr wahrscheinlich nicht den hiesigen. Aktuell haben die Ärzte dort keine weiteren Pläne und Ideen, was sie im Zuge seiner Behandlung noch tun können. Wie würde so etwas funktionieren? Ich habe bereits über Google versucht, eine Antwort darauf zu bekommen, aber scheinbar ist das schon recht speziell...

Ich habe gelesen, dass ein Patient eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer seiner Behandlung bekommen kann, wenn er ein gültiges, nationales Visum besitzt. Aktuell hat der Vater meiner Freundin aber kein Visum, er war aber natürlich bereits einige Male in Deutschland, um meine Freundin hier zu besuchen.

Was gibt es für Möglichkeiten? Kann er trotz seines Wachkomas ein Touristenvisum ausgestellt bekommen, das dann verlängert oder umgewandelt und dann eine Aufenthaltserlaubnis im Zuge seiner Behandlung erteilt werden kann?



Und, nur falls das jemand auch noch wissen sollte: Welches wäre die beste Anlaufstelle, um Informationen zu bekommen, ob es überhaupt möglich ist und was zu beachten ist, wenn man einen vietnamesischen Patienten in einem deutschen Krankenhaus privat behandeln lassen möchte (denn natürlich wird er jetzt keine Auslandsreiseversicherung bei seiner Krankenversicherung mehr abschließen können, bei bekannter Diagnose).

Wir sind für jede Hilfe und jeden Rat dankbar.
Danke.

Titel: Re: Visum für Krankenhausbehandlung vietnamesischer Komapatient
Beitrag von PerikleZ am 19.10.2018 um 09:57:03
Es ist grundsätzlich möglich, ein nationales Visums zur medizinischen behandlung zu beantragen.

Am besten vorher mit der Botschaft abklären, welche Unterlagen vorgelegt werden sollen.

ABER:

Die Kosten werden jedoch ein sehr großes Problem sein. Die Behandlungskosten müssten voraussichtlich schon vor der Visumerteilung bezahlt werden. Bei einem Komapatienten sind die Kosten aber überhaupt nicht abschätzbar.

Keine Versicherung wird ihn aufnehmen, weshalb die Kosten privat zu tragen wären. Auch die Kosten für den Transport!

Titel: Re: Visum für Krankenhausbehandlung vietnamesischer Komapatient
Beitrag von lottchen am 19.10.2018 um 10:06:20
Als Erstes solltest Du mit dem Krankenhaus reden, wo Du ihn hier unterbringen willst. Die Situation schildern und fragen, wie das Ganze aus medizinischer Sicht laufen würde und ob sie Dir auch ohne Vorliegen von medizinische Unterlagen einen groben Kostenrahmen sagen können. Wenigstens pro Woche/Monat. Es wird ja irgendwelche Mindestkosten geben. Es müsste geklärt werden, ob er überhaupt transportfähig ist und wenn ja, was allein der Transport kosten würde und wer den organisiert. Ich denke mal alles in allem kann das 50.000-100.000€ oder mehr kosten. Kannst Du Dir das leisten, kann sich seine Familie das leisten? Man kann versuchen eine Hilfsorganisation zu finden, die das bezahlt oder wenigstens einen Teil davon. Man kann Sammelaktionen starten....Ich fürchte, das Vorhaben wird hier am Geld scheitern. Das Visum zu bekommen (wenn das alles geklärt wäre) scheint eher zweitrangig zu sein.

Titel: Re: Visum für Krankenhausbehandlung vietnamesischer Komapatient
Beitrag von Colorcode am 19.10.2018 um 10:08:43
Ja, dass alles privat getragen werden muss, wissen wir.
Ich habe vor ca. 5 min mit dem hiesigen Krankenhaus in Frankfurt gesprochen. Es gibt wohl auch ein spezielles Visum für eine medizinische Versorgung, für das das behandelnde Krankenhaus eine Bestätigung aussprechen muss.

Dafür müssen wir sämtliche medizinischen Befunde übermitteln und die Abdeckung der der entstehenden Kosten muss zuvor abgesichert sein. Dann kann das Krankenhaus eine Bestätigung abgeben und den Transport etc. veranlassen.

Titel: Re: Visum für Krankenhausbehandlung vietnamesischer Komapatient
Beitrag von deerhunter am 19.10.2018 um 11:43:43
Ihr müsst hier, mit, für normale Verhältnisse, enormen Kosten rechnen! Ein Nachbar (PKV) hatte einen VKU in Thailand mit Koma (6 Monate)...Transport nach D und Operationen und Behandlung lag im sehr hohen 6 stelligen Eurobetrag....dieses muss i.d.R. vor dem Visum bezahlt werden..genau wie der Ambulanzflug, der allein einen 5 stelligen Betrag kostet!

Titel: Re: Visum für Krankenhausbehandlung vietnamesischer Komapatient
Beitrag von Colorcode am 19.10.2018 um 13:20:26
Das Verlegen nach Deutschland dürfte sich auf etwa 50.000 - 60.000 € belaufen.

Nach einer ersten Schilderung des Falls (die ganzen Befunde und Arztbriefe etc. müssen erst noch übersetzt werden) soll sich die Fallpauschale auf etwa 150.000 - 165.000 € belaufen (inklusive dem Transport nach Deutschland)...

Können wir die Finanzierbarkeit vorher belegen können, kann das Krankenhaus wohl eine Behandlungsbestätigung aussprechen, um so ein spezielles Behandlungsvisum beantragen zu können.

Wir werden schauen, was wir genau vom Krankenhaus mitgeteilt bekommen, wenn es die Unterlagen vorliegen hat...

:(

Titel: Re: Visum für Krankenhausbehandlung vietnamesischer Komapatient
Beitrag von reinhard am 19.10.2018 um 15:13:23
Normalerweise wird das dann über ein Notarskonto abgewickelt: Du zahlst die 200.000 Euro ein, der Notar bestätigt, das Krankenhaus bestätigt, und damit beantragt Ihr das Visum.

Titel: Re: Visum für Krankenhausbehandlung vietnamesischer Komapatient
Beitrag von garfield2008 am 19.10.2018 um 16:10:30
Ist zwar OT muss aber gesagt werden.


Colorcode schrieb am 19.10.2018 um 06:46:31:
Die dortigen medizinischen Möglichkeiten entsprechen sehr wahrscheinlich nicht den hiesigen.


Wenn du ein staatliches Krankenhaus meinst dann ja. Aber in Hanoi, HCM und einigen anderen Ballungszentren gibt es viele Kliniken die von internationalen Krankenhauskonzernen geführt werden. Dagegen sind deutsche Unikliniken von der Ausstattung her ärmlich. Wer das Geld für den Flug und die Behandlung in D hat, kann sich dort genauso gut behandeln lassen. Das Problem an der Sache ist nur die Mentalität der Vietnamesen, alles was im eigenen Land ist oder was aus China kommt taugt nix.

Titel: Re: Visum für Krankenhausbehandlung vietnamesischer Komapatient
Beitrag von Colorcode am 19.10.2018 um 16:31:24

garfield2008 schrieb am 19.10.2018 um 16:10:30:
Wenn du ein staatliches Krankenhaus meinst dann ja.

Ja, es ist ein staatliches Krankenhaus. Es war das nächstgelegene nach dem Unfall.

Jetzt gibt es aufgrund der Tatsache, dass es sich um ein staatliches Krankenhaus handelt, auch noch ein weiteres Problem...
In staatlichen Krankenhäusern werden Befunde wohl nicht so einfach herausgegeben. Diese würden nationalen Geheimnissen entsprechen, sagt meine Freundin. Sie ist ja dort vor Ort. Bei privaten Krankenhäusern würde das wohl anders gehandhabt werden...

Titel: Re: Visum für Krankenhausbehandlung vietnamesischer Komapatient
Beitrag von deerhunter am 19.10.2018 um 20:12:12
Im Notfall sollte man auch über Thailand nachdenken! Sehr gute medizinische Infrastruktur auf ähnlichem Stand wie Deutschland zu deutlich günstigeren Preisen, dazu kurze Anreise und einfachere Visamöglichkeiten...eventuell sogar ohne (ASEAN)!

Ansonsten wird es ohne Befunde weder ein Visum noch eine klare Diagnose / Behandlungsplan geben! Also klären

Titel: Re: Visum für Krankenhausbehandlung vietnamesischer Komapatient
Beitrag von fab87 am 19.10.2018 um 23:57:21

garfield2008 schrieb am 19.10.2018 um 16:10:30:
Dagegen sind deutsche Unikliniken von der Ausstattung her ärmlich.


genau so OT aber das stimmt im Allgemeinen nicht. Das es in diesen Kliniken durchaus hohe Standards gibt mag sein; dass generell eine bessere Behandlung dort möglich ist stimmt definitiv nicht. Fachausstattung von einigen deutschen Kliniken ist je nach Behandlungsfall dann doch um einiges besser und spezialisierter.

Im übrigen halte ich Deerhunters Vorschlag eine gute Option. Für Notfälle und anderes haben vorherige und derzeitige Arbeitgeber IOM und EEAS auch immer Thailand oder Singapur angeführt. Von Behandlung in Vietnam wurde von den internen (nicht vietnamesischen) Beratern in den Lebensumstandsreporten dann doch abgeraten selbst, wenn in relativ gut ausgestattenen Privatkliniken.

Titel: Re: Visum für Krankenhausbehandlung vietnamesischer Komapatient
Beitrag von grisu1000 am 21.10.2018 um 17:49:59

Colorcode schrieb am 19.10.2018 um 16:31:24:
etzt gibt es aufgrund der Tatsache, dass es sich um ein staatliches Krankenhaus handelt, auch noch ein weiteres Problem...
In staatlichen Krankenhäusern werden Befunde wohl nicht so einfach herausgegeben.


Dann muss ein Plan B her.
Entweder er wird erstmal in Vietnam in eine gute Privatklinik verlegt. Auch damit man erstmal einen Befund erhält, als Voraussetzung für die DEU Klinik und den späteren Visaantrag. Das würde ich aber vorher mit denen Abklären, ein Koma-Patient bringt gutes Geld und ggf. sind die gar nicht so willig den zu verlieren. Eine zweite Meinung durch die Privatklinik kann in so einen schweren Fall sowieso nicht schaden.

Oder man bringt ihn in eine gute Klinik in HK oder Singapure. Die sind mit DEU vergleichbar.

Titel: Re: Visum für Krankenhausbehandlung vietnamesischer Komapatient
Beitrag von Saxonicus am 21.10.2018 um 20:16:42

grisu1000 schrieb am 21.10.2018 um 17:49:59:
Oder man bringt ihn in eine gute Klinik in HK oder Singapure. Die sind mit DEU vergleichbar. 

Vergleichbar sind sie sicherlich, aber bei von mir gemachten Erfahrung in Singapur, gehen diese zum Nachteil der deutschen Krankenhäuser aus.

Titel: Re: Visum für Krankenhausbehandlung vietnamesischer Komapatient
Beitrag von Colorcode am 23.10.2018 um 11:28:50

grisu1000 schrieb am 21.10.2018 um 17:49:59:
[...] ein Koma-Patient bringt gutes Geld und ggf. sind die gar nicht so willig den zu verlieren.

So sieht es aus. Dort vor Ort läuft vieles nur über Beziehungen oder Schmiergeld, selbst wenn es um einfache Auskünfte geht, wie sich sein Zustand aktuell verändert und was jetzt für weitere Schritte geplant sind. Man bekommt rein gar nichts in diesem Krankenhaus mitgeteilt. Unvorstellbar, das Ganze.

Ihn nach Thailand, Singapur oder irgendein anderes Land zu verlagern macht auch keinen Sinn. Dann müsste meine Freundin in ein ihr fremdes Land ziehen, wo sie noch nicht einmal die Sprache beherrscht. Und ich ebenfalls.

Es kommen für uns daher wohl nur Vietnam (offensichtlich), Deutschland (wir sind hier) oder Finnland (ihre Schwester lebt dort) in Frage.

Vietnam ist allerdings aufgrund der beschriebenen Versorgung die letzte Wahl für uns. Zudem müssten wir dann auch so ziemlich alles hier zurücklassen und in Vietnam radikal ein neues Leben aufbauen. Das wird schwierig, vor allem auch, da wir dort ja nicht bis zu unserem eigenen Lebensabend bleiben wollen und natürlich auch wieder nach Deutschland zurückkehren wollen... Nur, aktuell lässt sich natürlich nicht vorhersehen, wie sich der Zustand ihres Vaters verändern wird, ob und wie lange er ein Pflegefall sein wird. Ich hoffe es natürlich nicht, aber es kann ja auch passieren, dass er noch 20 Jahre lebt, aber auf ständige Pflege angewiesen ist. Diese Zeit in Vietnam zu "verlieren" möchten wir natürlich nicht, und damit unsere Zukunft hier auch auf's Spiel setzen.

Daher der Versuch, die Eltern nach Deutschland holen zu können. Das wäre auf Dauer das Beste. Die Mutter meiner Freundin stimmte dieser Überlegung aufgrund der jetzigen Situation auch zu.



Kennt hier jemand einen guten Anwalt in der Region Frankfurt am Main / Hessen, der sich mit solch einem Thema (Familiennachzug der Eltern aufgrund schwerer Pflegebedürftigkeit) gut auskennt? Vielleicht sogar mit persönlichen Erfahrungen?  :'(

Titel: Re: Visum für Krankenhausbehandlung vietnamesischer Komapatient
Beitrag von lottchen am 23.10.2018 um 12:50:43
Momentan sehe ich keinen Grund einen Anwalt einzuschalten. Was soll der denn erreichen? Den Visumsantrag kann doch die Mutter selber einreichen. Die benötigten Unterlagen muss ohnehin die Familie aufbringen. Wenn die Finanzierung steht und das Visum abgelehnt wird kann man immer noch den Anwalt einschalten.
Wie stellst Du Dir das überhaupt vor mit jetzt auch noch der Mutter? Die kommt einfach mit und gut? Wie soll sie hier krankenversichert sein, wie bestreitet sie hier ihren Lebensunterhalt? Ist ihre Familie (oder Deine) so gut situiert dass sie sich eine private Krankenversicherung leisten kann? Willst Du eine VE abgeben und vielleicht dann jahrelang zahlen, obwohl Du mit Deiner Freundin nicht mehr zusammen bist (z.B., die Möglichkeit sollte man ja nicht ausschließen). Oder will sie eine VE abgeben oder ist die Familie so reich, dass eine VE nicht erforderlich ist sondern Geld hinterlegt werden kann (da spielt auch nicht jede ABH mit)? 
Zusammengefasst: Verstehe ich Dich richtig, dass Geld überhaupt keine Rolle spielt (eine höhere 6stellige Euro-Summe vorhanden ist) und Du nur Probleme beim Visum siehst?

Titel: Re: Visum für Krankenhausbehandlung vietnamesischer Komapatient
Beitrag von Colorcode am 23.10.2018 um 13:11:43
Uns geht es wirklich einfach darum, für die Eltern da sein zu können. Einfach nur Geld nach Vietnam zu schicken ist die einfachste Lösung, aber darum geht es nicht. Es geht nicht darum, was einfach ist.

Meine Freundin und ich haben studiert und sind berufstätig. Es ist schon ein gewisses Einkommen da. Uns geht es aktuell eher nach den rechtlichen Möglichkeiten, da ja im Regelfall Eltern von volljährigen Kindern von einem Familiennachzug ausgeschlossen sind. Da gibt es nur eine Härtefallentscheidung.

https://www.familiennachzug-visum.de/family-first/eltern-zu-kindern/erwachsenen-kinder-deutschland

Und wie wir diesen Härtefall vor der Ausländerbehörde vorlegen können, darum geht es uns im Moment. Eine zeitnahe Versorgung ist ja auch wichtig für eine bessere Rehabilitation des Vaters.
Wir wollen vorbereitet sein und unsere Möglichkeiten kennen, sobald er transportfähig wird.

Also ja, in gewissem Maße spielt das Geld erst einmal keine Rolle. Es geht um die Möglichkeiten, wie wir den Eltern meiner Freundin am besten in dieser schlimmen Situation helfen können.

Titel: Re: Visum für Krankenhausbehandlung vietnamesischer Komapatient
Beitrag von Saxonicus am 23.10.2018 um 14:13:18

Colorcode schrieb am 23.10.2018 um 13:11:43:
Uns geht es wirklich einfach darum, für die Eltern da sein zu können. Einfach nur Geld nach Vietnam zu schicken ist die einfachste Lösung, aber darum geht es nicht. Es geht nicht darum, was einfach ist.

Guckst Du hier:
https://www.bundestag.de/blob/436720/ddbe6d9d20f29247f1e9070a81961639/wd-3-139-16-pdf-data.pdf

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für pflege- oder betreuungsbedürftige Elternteile wird als typische Fallkonstellation einer außergewöhnlichen Härte im Sinne des § 36 Abs. 2 S. 1 AufenthG angesehen.4 Nach der Rechtsprechung wird in diesem Zusammenhang eine außergewöhnliche Härte nach § 36 Abs. 2 S. 1 AufenthG bejaht, wenn der im Ausland lebende Familienangehörige allein kein eigenständiges Leben mehr führen kann, sondern auf die Gewährung von familiärer Lebenshilfe angewiesen ist und diese Hilfe zumutbar nur im Bundesgebiet erbracht werden kann.

Der Stammberechtigte muss nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG eine Niederlassungserlaubnis, eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Blaue Karte EU besitzen. Darüber hinaus darf der Stammberechtigte für den Unterhalt von anderen Familienan-gehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen nicht auf Sozialleistungen angewiesen sein, § 27 Abs. 3 AufenthG. Zudem muss ausreichender Wohnraum zur Verfügung stehen, § 29 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG.

Außerdem muss der nachzugswillige Elternteil die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG erfüllen.11 Zu diesen Voraussetzungen zählt insbesondere die Sicherung des Lebens-unterhalts, § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG. Nach der Begriffsbestimmung in § 2 Abs. 3 S. 1 AufenthG ist der Lebensunterhalt eines Ausländers gesichert, wenn er ihn einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann.

Titel: Re: Visum für Krankenhausbehandlung vietnamesischer Komapatient
Beitrag von Colorcode am 23.10.2018 um 15:01:26

Saxonicus schrieb am 23.10.2018 um 14:13:18:
Guckst Du hier:
https://www.bundestag.de/blob/436720/ddbe6d9d20f29247f1e9070a81961639/wd-3-139-16-pdf-data.pdf

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für pflege- oder betreuungsbedürftige Elternteile wird als typische Fallkonstellation einer außergewöhnlichen Härte im Sinne des § 36 Abs. 2 S. 1 AufenthG angesehen.4 Nach der Rechtsprechung wird in diesem Zusammenhang eine außergewöhnliche Härte nach § 36 Abs. 2 S. 1 AufenthG bejaht, wenn der im Ausland lebende Familienangehörige allein kein eigenständiges Leben mehr führen kann, sondern auf die Gewährung von familiärer Lebenshilfe angewiesen ist und diese Hilfe zumutbar nur im Bundesgebiet erbracht werden kann.

Der Stammberechtigte muss nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG eine Niederlassungserlaubnis, eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Blaue Karte EU besitzen. Darüber hinaus darf der Stammberechtigte für den Unterhalt von anderen Familienan-gehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen nicht auf Sozialleistungen angewiesen sein, § 27 Abs. 3 AufenthG. Zudem muss ausreichender Wohnraum zur Verfügung stehen, § 29 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG.

Außerdem muss der nachzugswillige Elternteil die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG erfüllen.11 Zu diesen Voraussetzungen zählt insbesondere die Sicherung des Lebens-unterhalts, § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG. Nach der Begriffsbestimmung in § 2 Abs. 3 S. 1 AufenthG ist der Lebensunterhalt eines Ausländers gesichert, wenn er ihn einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann.


Danke für den Link!

Ich habe die PDF mal gelesen, der zweite Block in deinem Kommentar wird ja sogar noch ein wenig aufgeweicht, da meine Freundin ja die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Für diese muss wohl z.B. nicht der ausreichende Wohnraum nachgewiesen werden, wie es zum Beispiel beim Nachzug zu einem Unionsbürger eines anderen Staates oder anderer Drittländer der Fall wäre.
Meine Freundin ist berufstätig und wie gesagt besitzt sie die deutsche Staatsbürgerschaft.

Auch kann die Sicherung des Lebensunterhalts des nachziehenden Elternteils durch das Kind erbracht werden und muss nicht zwangsläufig vom Elternteil selbst erbacht werden.

Einzig die Beantragung des Visums ist natürlich ein Problem - so lange der Vater meiner Freundin noch im Wachkoma liegt, kann er das Visum nicht selbst beantragen, und eine Vollmacht für meine Freundin aussprechen kann er natürlich auch nicht. Das dürfte aber geregelt werden können, oder?

Titel: Re: Visum für Krankenhausbehandlung vietnamesischer Komapatient
Beitrag von Aras am 23.10.2018 um 15:26:22

Colorcode schrieb am 23.10.2018 um 15:01:26:
Für diese muss wohl z.B. nicht der ausreichende Wohnraum nachgewiesen werden, wie es zum Beispiel beim Nachzug zu einem Unionsbürger eines anderen Staates oder anderer Drittländer der Fall wäre.


§ 36 AufenthG macht keine Ausnahme von den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG. Somit muss ausreichender Wohnraum nachgewiesen werden.


Colorcode schrieb am 23.10.2018 um 15:01:26:
Auch kann die Sicherung des Lebensunterhalts des nachziehenden Elternteils durch das Kind erbracht werden und muss nicht zwangsläufig vom Elternteil selbst erbacht werden.

Das ist richtig


Colorcode schrieb am 23.10.2018 um 15:01:26:
Einzig die Beantragung des Visums ist natürlich ein Problem - so lange der Vater meiner Freundin noch im Wachkoma liegt, kann er das Visum nicht selbst beantragen, und eine Vollmacht für meine Freundin aussprechen kann er natürlich auch nicht. Das dürfte aber geregelt werden können, oder?

In Vietnam wird es doch sowas wie Betreuungsrecht geben. Also irgendeine Regelung, dass der Ehegatte im Falle von Geschäftsunfähigkeit ein Vertretungsrecht hat. Ums brutal auszudrücken: Sie hat die Möglichkeit zu entscheiden die Lebenserhaltenden Maßnahmen zu beenden (bspw. Beenden der Infusionen), aber auf der anderen Seite kann sie keinen Antrag in seinem Namen einreichen?


Ich denke, dass § 36 AufenthG nicht einschlägig ist. Der Mann wird in Vietnam wohl "ausreichend" versorgt, also augenscheinlich keine außergewöhnliche Härte. Nur die 160.000 € könnten einen Unterschied machen, damit der Mann kommt. Und dann könnte man sagen, dass die Frau als Betreuerin des Mannes mitziehen kann.

Auf der anderen Seite wäre es überlegenswert, zu schauen ob deine Frau nach Finnland oder wenn die andere Tochter Finnin ist sie nach Deutschland kommt. Und je nachdem zahlt die Person den Unterhalt an die Eltern. Dann Freizügigkeitsrecht und hierher ziehen.

Titel: Re: Visum für Krankenhausbehandlung vietnamesischer Komapatient
Beitrag von Colorcode am 23.10.2018 um 15:52:16

Aras schrieb am 23.10.2018 um 15:26:22:
Auf der anderen Seite wäre es überlegenswert, zu schauen ob deine Frau nach Finnland oder wenn die andere Tochter Finnin ist sie nach Deutschland kommt. Und je nachdem zahlt die Person den Unterhalt an die Eltern. Dann Freizügigkeitsrecht und hierher ziehen.

Hier kann ich dir gerade nicht folgen. Was meinst du? Ich verstehe nicht ganz.
Meine Freundin hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Wir wohnen in Frankfurt.
Ihre Schwester hat die vietnamesische Staatsbürgerschaft und lebt in Helsinki mit ihrem finnischen Freund.

Titel: Re: Visum für Krankenhausbehandlung vietnamesischer Komapatient
Beitrag von Aras am 23.10.2018 um 15:56:34
Entschuldigung:

Ist deine Schwester in Finnland oder die Schwester deiner Frau?

Ansonsten kennst du doch Freizügigkeitsrecht?!

Titel: Re: Visum für Krankenhausbehandlung vietnamesischer Komapatient
Beitrag von Colorcode am 23.10.2018 um 15:59:31

Aras schrieb am 23.10.2018 um 15:56:34:
Entschuldigung:

Ist deine Schwester in Finnland oder die Schwester deiner Frau?

Ansonsten kennst du doch Freizügigkeitsrecht?!

Die Schwester meiner Freundin lebt in Finnland. Entschuldigung. Habe gerade meinen letzten Post erweitert.

Meine Freundin und ich sind nicht verheiratet. Das macht ja bei unserer Problematik auch keinen Unterschied.

Titel: Re: Visum für Krankenhausbehandlung vietnamesischer Komapatient
Beitrag von Aras am 23.10.2018 um 16:02:22
Wenn deine Freundin ihren Eltern Unterhalt gewährt (monatliche Zahlungen an die Eltern?), und als Unionsbürgerin in ein anderes EU-Land zieht (z.B. Finnland), dann können die Eltern zu ihr nach Finnland ziehen.

Titel: Re: Visum für Krankenhausbehandlung vietnamesischer Komapatient
Beitrag von Colorcode am 23.10.2018 um 16:07:23

Aras schrieb am 23.10.2018 um 16:02:22:
Wenn deine Freundin ihren Eltern Unterhalt gewährt (monatliche Zahlungen an die Eltern?), und als Unionsbürgerin in ein anderes EU-Land zieht (z.B. Finnland), dann können die Eltern zu ihr nach Finnland ziehen.

Aber wenn meine Freundin weiter in Deutschland lebt, dann nicht?  :-?
Das wäre ja eine seltsame Rechtsprechung, dass die Eltern zu einem nachziehen dürfen, nur weil man in einem anderen Unionland wohnt, aber nicht dann, wenn man in dem Unionsland lebt, dessen Staatsbürgerschaft man besitzt...

Es wäre schon gut, wenn es rechtlich möglich wäre, beide Eltern nach Deutschland zu holen.

Aber die Kosten würden sich in einem solchen Fall, dass wenn meine Freundin nach Finnland ziehen würde, wohl nicht viel geben. Ob Finnland oder Deutschland, die Versicherungsbeiträge müssen ja so oder so gezahlt werden, Lebensunterhalt, Verpflegung etc.

Titel: Re: Visum für Krankenhausbehandlung vietnamesischer Komapatient
Beitrag von PerikleZ am 23.10.2018 um 16:12:45

Aras schrieb am 23.10.2018 um 16:02:22:
Wenn deine Freundin ihren Eltern Unterhalt gewährt (monatliche Zahlungen an die Eltern?), und als Unionsbürgerin in ein anderes EU-Land zieht (z.B. Finnland), dann können die Eltern zu ihr nach Finnland ziehen.

Das wäre nur dann einschlägig, wenn die Unterhaltszahlungen bereits früher gelistet worden sind und nicht jetzt spontan fließen.

§ 36 Abs. 2 AufenthG ist hier nicht einschlägig.

Titel: Re: Visum für Krankenhausbehandlung vietnamesischer Komapatient
Beitrag von Aras am 23.10.2018 um 16:14:07

Colorcode schrieb am 23.10.2018 um 16:07:23:
Aber wenn meine Freundin weiter in Deutschland lebt, dann nicht? 
Das wäre ja eine seltsame Rechtsprechung, dass die Eltern zu einem nachziehen dürfen, nur weil man in einem anderen Unionland wohnt, aber nicht dann, wenn man in dem Unionsland lebt, dessen Staatsbürgerschaft man besitzt.


Google nach "Inländerdiskriminierung"


Colorcode schrieb am 23.10.2018 um 16:07:23:
Es wäre schon gut, wenn es rechtlich möglich wäre, beide Eltern nach Deutschland zu holen.

Dann entsprechen versuchen, aber eben als "Medizintouristen"-Visum und nicht nach § 36 AufenthG.


Colorcode schrieb am 23.10.2018 um 16:07:23:
Aber die Kosten würden sich in einem solchen Fall, dass wenn meine Freundin nach Finnland ziehen würde, wohl nicht viel geben. Ob Finnland oder Deutschland, die Versicherungsbeiträge müssen ja so oder so gezahlt werden, Lebensunterhalt, Verpflegung etc.


Es geht darum, rechtliche Möglichkeiten aufzuzeigen.

Titel: Re: Visum für Krankenhausbehandlung vietnamesischer Komapatient
Beitrag von PerikleZ am 23.10.2018 um 16:18:25

Colorcode schrieb am 23.10.2018 um 16:07:23:
Aber wenn meine Freundin weiter in Deutschland lebt, dann nicht?  :-?
Das wäre ja eine seltsame Rechtsprechung, dass die Eltern zu einem nachziehen dürfen, nur weil man in einem anderen Unionland wohnt, aber nicht dann, wenn man in dem Unionsland lebt, dessen Staatsbürgerschaft man besitzt...

So stellt sich die rechtliche Situation aber dar. Es ist auch keine Rechtsprechung, sondern EU-Richtlinien bzw. deren Umsetzungen im nationalen Recht, die diese Möglichkeiten eröffnen.

Titel: Re: Visum für Krankenhausbehandlung vietnamesischer Komapatient
Beitrag von grisu1000 am 28.10.2018 um 01:13:35

PerikleZ schrieb am 23.10.2018 um 16:12:45:
Das wäre nur dann einschlägig, wenn die Unterhaltszahlungen bereits früher gelistet worden sind und nicht jetzt spontan fließen.


Fliessen die seit der Vater im Koma liegt, sehe ich die Voraussetzungen als erfüllt and. Es muss halt Regelmäßig und erheblich zum LU der Familie in Vietnam beitragen.

Ich sehe hier das Problem eher bei einer KV. Jede KV in Europa wird sich weigern den Patienten zu versichern. Wir reden da über Behndlungkosten, die monatlich min. im vierstelligen Bereich liegen.

Titel: Re: Visum für Krankenhausbehandlung vietnamesischer Komapatient
Beitrag von Holzer am 28.10.2018 um 16:20:00

grisu1000 schrieb am 28.10.2018 um 01:13:35:
Wir reden da über Behndlungkosten, die monatlich min. im vierstelligen Bereich liegen

Sehe ich ähnlich...wobei wir hier schon im deutlich 5- stelligen Bereich / Monat liegen dürften. Ein Kollege lag ein paar Wochen im Koma, da berechnete das KH 900 € / Tag + medizinische Leistungen

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