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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familienzusammenführung der Tocher
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Beitrag begonnen von basty23 am 18.10.2018 um 20:06:35

Titel: Familienzusammenführung der Tocher
Beitrag von basty23 am 18.10.2018 um 20:06:35
Hallo Zusammen,
folgender Fall:
Mein Arbeiter hat aufgrund eines Mangelberufs eine AE für 1 Jahr bekommen. Er macht derzeit einen Integrationskurs und bekommt danach die AE für 3 Jahre.
Nun möchte er seine Tochter, welche ausserhalb der EU wohnt, nach D holen. Sie ist derzeit 13 Jahre alt. Die Mutter will nicht nach D, sondern bleibt ausserhalb der EU. Beide Elternteile haben das Sorgerecht.
Wohnung, gesicherter Lebensunterhalt und KV sind vorhanden.

Im Merkblatt der Botschaft steht folgendes:
formlose schriftliche Erklärung des beantragenden Elternteils
oder des sonstigen gesetzlichen
Vertreters zur familiären Situation des Kindes und Begründung, warum das Kind übersiedeln soll.

Was soll man denn hier aufführen? Klar, das Kind hat hier bessere Chancen im Bezug auf Ausbildung, Schule usw.
Wie ist denn überhaupt die Chance, dass das Kind ein Visum erhält? Hat jemand bereits Erfahrung?

Vielen Dank.

Titel: Re: Familienzusammenführung der Tocher
Beitrag von PerikleZ am 19.10.2018 um 10:00:10
Eine Begründung ist eigentlich nicht erforderlich, schadet aber nicht. Im Gesetz ist nur eine Zustimmungserklärung vorgesehen, aus der hervorgeht, dass in diesem Fall die Mutter dem Aufenthalt des Kindes beim Vater in Deutschland zustimmt.

§ 32 Abs. 3 AufenthG

Titel: Re: Familienzusammenführung der Tocher
Beitrag von Aras am 19.10.2018 um 10:05:24
Ob die geforderte Begründung mit § 29 Abs. 3 AufenthG zusammenhängt, welches für einen Familiennachzug zu Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis gem. §§ 22, 23 Absatz 1 oder Absatz 2 oder § 25 Absatz 3 oder Absatz 4a Satz 1, § 25a Absatz 1 oder § 25b Absatz 1 AufenthG humanitäre und völkerrechtliche Gründe als Voraussetzung macht?

Wenn ja, dann wäre das hier nicht einschlägig, und man müsste auch keine Gründe anführen...

Titel: Re: Familienzusammenführung der Tocher
Beitrag von reinhard am 19.10.2018 um 15:03:26
In der Regel reicht es der Botschaft, wenn die Mutter den Visumantrag unterschreibt. Das ist Begründung genug.

Titel: Re: Familienzusammenführung der Tocher
Beitrag von basty23 am 19.10.2018 um 19:21:15
Das stimmt. Im § 32 Abs. 3 AufenthG steht nichts drin, dass man eine Begründung angeben muss.
Komischer Satz in diesem Merkblatt der deut. Botschaft.

Titel: Re: Familienzusammenführung der Tocher
Beitrag von grisu1000 am 21.10.2018 um 17:26:57

basty23 schrieb am 19.10.2018 um 19:21:15:
Komischer Satz in diesem Merkblatt der deut. Botschaft. 


Ich würde in so einen Fall, immer ein Begleitschreiben machen, damit der Visaentscheider weiss worum es geht. Ansonsten geht fehlende Hintergrundinformation zulasten des Antragstellers. Und nein, der Entscheider wird bei Unklarheiten im Regelfall nicht Nachfragen.

Und ja, ich würde ein Schreiben der Kindesmutter beilegen, dass der Umzug nach DEU ausdrücklich gewünscht ist. Begründung siehe vorherigen Absatz.

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