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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familienzusammenführung Kind aus Nigeria nach Deutschland
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Beitrag begonnen von Melle.b2 am 15.10.2018 um 09:40:26

Titel: Familienzusammenführung Kind aus Nigeria nach Deutschland
Beitrag von Melle.b2 am 15.10.2018 um 09:40:26
Hallo!
Das Thema gab es mit Sicherheit schon einige Male aber ich habe noch ein paar Fragen, die ihr mir hoffentlich beantworten könnt.
Und zwar möchten wir den Sohn meines nigerianischen Lebensgefährten zu uns nach Deutschland holen.
Die Liste mit den benötigten Unterlagen liegt uns vor.

Es muss eine Fragebogen zur Urkundenüberprüfung ausgefüllt werden, welches man online runterladen kann. Dieses Formular ist aber nur für Erwachsene. Muss der Kindsvater das dann ausfüllen?

Beim Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums habe ich folgende Fragen:
1. Es sollen Referenzen in Deutschland angegeben werden (z. B. Arbeitgeber, Studienanstalt, Verwandte). Wen soll das Kind denn da angeben? Ausser seinem Vater kennt er niemanden in Deutschland.
2. ER muss die beabsichtigte Dauer des Aufenthalts in Deutschland angeben. Aber er will ja für immer hier bleiben :-?
3. Dann wird gefragt, ob er eine Krankenversicherung für Deutschland hat. Müssen wir die jetzt schon abschließen oder reicht es, wenn wir die nach erhalt des Visums vor Einreise abschließen? Jetzt wäre es ja rausgeschmissenes Geld.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Liebe Grüße

Titel: Re: Familienzusammenführung Kind aus Nigeria nach Deutschland
Beitrag von deerhunter am 15.10.2018 um 10:07:04

Melle.b2 schrieb am 15.10.2018 um 09:40:26:
1. Es sollen Referenzen in Deutschland angegeben werden (z. B. Arbeitgeber, Studienanstalt, Verwandte). Wen soll das Kind denn da angeben? Ausser seinem Vater kennt er niemanden in Deutschland


Hier einfach die Familie in D eintragen? Welche AE besitzt der Vater? Hat der Vater das alleinige Sorgerecht? Sonst müsste die Mutter zustimmen!


Melle.b2 schrieb am 15.10.2018 um 09:40:26:
meines nigerianischen Lebensgefährten


Heißt Lebensgefährte Ehemann?


Melle.b2 schrieb am 15.10.2018 um 09:40:26:
2. ER muss die beabsichtigte Dauer des Aufenthalts in Deutschland angeben. Aber er will ja für immer hier bleiben hä?


Dann schreibt man das so ein...Dauerhaft


Melle.b2 schrieb am 15.10.2018 um 09:40:26:
3. Dann wird gefragt, ob er eine Krankenversicherung für Deutschland hat. Müssen wir die jetzt schon abschließen oder reicht es, wenn wir die nach erhalt des Visums vor Einreise abschließen? Jetzt wäre es ja rausgeschmissenes Geld.


Eventuell kann er ja in die Familiensversicherung der GKV...je nachdem wie ihr versichert seid!

Wie alt ist das Kind?
Hat Er /ihr (falls verheiratet) genug Einkommen?

Titel: Re: Familienzusammenführung Kind aus Nigeria nach Deutschland
Beitrag von Melle.b2 am 15.10.2018 um 10:28:04

deerhunter schrieb am 15.10.2018 um 10:07:04:
Hier einfach die Familie in D eintragen? Welche AE besitzt der Vater? Hat der Vater das alleinige Sorgerecht? Sonst müsste die Mutter zustimmen!

Er hat eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 wegen unserer gemeinsamen Kinder. Alleiniges Sorgerecht hat er


Heißt Lebensgefährte Ehemann?

Nein, wir sind noch nicht verheiratet

Dann schreibt man das so ein...Dauerhaft


Eventuell kann er ja in die Familiensversicherung der GKV...je nachdem wie ihr versichert seid!

Wie alt ist das Kind?
Hat Er /ihr (falls verheiratet) genug Einkommen?


DAs Kind ist leider schon 15 Jahre gerade geworden. Ja, jetzt hat er genug Einkommen denke ich. Das war der Grund warum wir es jetzt leider erst angehen können.



Titel: Re: Familienzusammenführung Kind aus Nigeria nach Deutschland
Beitrag von deerhunter am 15.10.2018 um 13:14:27
Gibt es eine Zustimmung der Mutter, Erziehungsberechtigten?
Gibt es bereits eine UP?
Gibt es eine GU, wo der Vater genannt ist?

Wenn ja, müsst ihr euch beeilen, denn ab 16 kann das "Kind" nur noch mit Sprachnachweis C1 einreisen, was nahezu unmöglich ist!

Lebensberatung....es wird sehr schwer werden, einen 15 jährigen hier zu integrieren...aber das weißt du sicher!

Titel: Re: Familienzusammenführung Kind aus Nigeria nach Deutschland
Beitrag von Melle.b2 am 17.10.2018 um 10:38:10
Der Vater hat das alleinige Sorgerecht, die Mutter hat aber auch zugestimmt.
Was ist eine UP?
Die Geburtsurkunde ist vorhanden.
Ich weiss, dass die Zeit rennt, aber vorher war einfach nicht genug Einkommen vorhanden.
Ich weiß, dass es sehr schwierig werden kann, aber der Junge hat dahinten einfach so gut wie keine Perspektive. Und er selbst möchte es ja auch unbedingt.

Habe jetzt noch den Tipp, dass man von der Ausländerbehörde an unserem Wohnort schon eine Vorabzustimmung beantragen kann. Diese kann man dann direkt mit dem Visumsantrag abgeben. Ich hoffe, dass es dadurch etwas schneller geht.

Titel: Re: Familienzusammenführung Kind aus Nigeria nach Deutschland
Beitrag von DerRalf am 17.10.2018 um 12:45:16

Melle.b2 schrieb am 17.10.2018 um 10:38:10:
Was ist eine UP?

Urkundenüberprüfung. Die inhaltliche Richtigkeit wird durch die Botschaft überprüft. Kostet Geld und kann einige Zeit dauern. Wie lange in Nigeria keine Ahnung. Ich kann nur berichten von den Philippinen. Hier war es bei meinem Partner 5 Monate.


Melle.b2 schrieb am 17.10.2018 um 10:38:10:
Habe jetzt noch den Tipp, dass man von der Ausländerbehörde an unserem Wohnort schon eine Vorabzustimmung beantragen kann. Diese kann man dann direkt mit dem Visumsantrag abgeben. Ich hoffe, dass es dadurch etwas schneller geht. 


Das würde das Visumverfahren beschleunigen. Die Frage ist halt, ob die ABH eine Vorabzustimmung erteilt. Sie muss nicht erteilen. Gedacht ist eine Vorabzustimmung für dringende Fälle.

Titel: Re: Familienzusammenführung Kind aus Nigeria nach Deutschland
Beitrag von DerRalf am 17.10.2018 um 12:49:54
https://nigeria.diplo.de/ng-de/sonstige-konsularische-dienstleistungen/1426224

Da findest du Hinweise zur Urkundenüberprüfung. In dem Merkblatt steht 4-6 Monate.

Titel: Re: Familienzusammenführung Kind aus Nigeria nach Deutschland
Beitrag von DerRalf am 17.10.2018 um 14:14:42

Melle.b2 schrieb am 15.10.2018 um 09:40:26:
Es muss eine Fragebogen zur Urkundenüberprüfung ausgefüllt werden, welches man online runterladen kann. Dieses Formular ist aber nur für Erwachsene. Muss der Kindsvater das dann ausfüllen?


Also ich sehe nicht, dass das Formular nur für Erwachsene gilt. Es ist nur der Preis für die Urkundenüberprüfung eines Erwachsenen genannt. Ausfüllen muss das Formular die zuständige Behörde, die die Urkundenüberprüfung einleitet.

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