i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> visum zum Besuch verlängern
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1539546487

Beitrag begonnen von stevienguyen am 14.10.2018 um 21:48:07

Titel: visum zum Besuch verlängern
Beitrag von stevienguyen am 14.10.2018 um 21:48:07
Moin

Ich habe mein Vater eingeladen nach Deutschland zu fliegen. Sein visum läuft von 1.8 bis 5-11 mehr als 90 Tage  . Aber der darf nur maximal 87 Tage pro mal  in Deutschland sein obwohl sein visum noch gültig ist. Ich hab Flugticket für ihn gebucht Das ticket läuft leider mehr als 87 Tage. Ich habe mit Reisebüro kontaktiert damit ich Rückflug ändern kann Aber es kostet leider mehr als 500 euro. Soviel will ich nicht bezahlen  :'( :'( :'(. Ich habe eine Frage. Es gib irgendein Möglichkeit damit ich sein Aufenhalt verlängern als 87 tage. :( Oder krieg der das Problem wenn der bei Flughafen ist zurückzufliegen  :(
Danke in Voraus ;(

VG
Thai

Titel: Re: visum zum Besuch verlängern
Beitrag von Petersburger am 14.10.2018 um 23:18:40
Das Überschreiten der zulässigen Aufenthaltszeiten führt zu unerlaubtem Aufenthalt.

Das ist eine Straftat.

Wenn man rechtzeitig - also noch während der zulässigen Aufenthaltsdauer - zur ABH geht, gibt es Fälle, in denen diese verspätete Ausreise ermöglicht wird.
Manchmal durch die Verlängerung des Visums, sofern die noch möglich ist.
Öfter mit einer GÜB oder einer Duldung - aber bei denen bleibt: Der zusätzliche Aufenthalt bleibt unerlaubt.


Wobei mir regelmäßig verschlossen bleibt, wieso man Flugtickets für mehr als die erlaubte Aufenthaltsdauer erwirbt und dann ...

Titel: Re: visum zum Besuch verlängern
Beitrag von T.P.2013 am 15.10.2018 um 01:11:14

Petersburger schrieb am 14.10.2018 um 23:18:40:
Öfter mit einer GÜB oder einer Duldung - aber bei denen bleibt: Der zusätzliche Aufenthalt bleibt unerlaubt.


Das würde ich so, wegen der Abgrenzung zum strafrechtlich relevanten unerlaubten Aufenthalt, nicht formulieren. Der entscheidende Punkt ist ja eben, dass für den Zeitraum des Aufenthalts mit der GÜB keine strafrechtlichen Sanktionen erfolgen. Wichtig ist eben wie erwähnt, noch während des erlaubten Aufenthalts diese ausstellen zu lassen.
Daher würde ich eher so formulieren, dass er ab Ausstellung GÜB eher als geduldet gilt (nicht "ist"), aber eben vollziehbar ausreisepflichtig ist, um zum unerlaubten Aufenthalt ohne GÜB abzugrenzen.

Titel: Re: visum zum Besuch verlängern
Beitrag von Jojo2015I am 15.10.2018 um 04:44:36
Hm, würde ich jetzt so auch nicht unterschreiben...

Mir ist mindestens ein Fall bekannt, bei dem trotz GÜB am Flughafen durch die BPol eine Sicherheitsleistung einbehalten wurde. :-?

Aus welcher Rechtsgrundlage ergibt sich, dass der Aufenthalt mit GÜB straffrei bleibt?

Titel: Re: visum zum Besuch verlängern
Beitrag von Petersburger am 15.10.2018 um 05:48:23

T.P.2013 schrieb am 15.10.2018 um 01:11:14:
Der entscheidende Punkt ist ja eben, dass für den Zeitraum des Aufenthalts mit der GÜB keine strafrechtlichen Sanktionen erfolgen.

Genau das sehen nicht wenige Deiner Kollegen anders.

Und ich habe mich nicht über die Straffreiheit geäußert und will das auch nicht tun, sondern nur darauf aufmerksam gemacht, dass weder eine GÜB noch eine Duldung zum Besitz eines erforderlichen AT und damit zum erlaubten Aufenthalt führen.

Titel: Re: visum zum Besuch verlängern
Beitrag von reinhard am 15.10.2018 um 11:23:39
@stevienguyen: Als erstes musst Du entscheiden, ob das Umbuchen besser ist oder der unerlaubte Aufenthalt. Auch wenn das jetzt nicht betraft wird, kann es negative Auswirkungen haben, falls Dein Vater später noch einmal ein Visum beantragen will. Alle Botschaften der Schengen-Staaten können dann sehen, dass es letztes Mal irgendwie nicht ganz korrekt gelaufen ist.

Falls Ihr überziehen wollt, müsst Ihr auf jeden Fall so schnell wie möglich zur Ausländerbehörde, um das zu klären. Falls Ihr eine Ausländerbehörde habt, bei der Termine im Vorraus gebucht werden müssen: Heute oder morgen buchen.

oder Flug umbuchen.

Titel: Re: visum zum Besuch verlängern
Beitrag von T.P.2013 am 15.10.2018 um 16:32:17

Petersburger schrieb am 15.10.2018 um 05:48:23:
Und ich habe mich nicht über die Straffreiheit geäußert und will das auch nicht tun, sondern nur darauf aufmerksam gemacht, dass weder eine GÜB noch eine Duldung zum Besitz eines erforderlichen AT und damit zum erlaubten Aufenthalt führen. 


Ist ja alles korrekt. Ich bin nur der Meinung, dass man das dann eben durch ein, zwei erläuternde Worte zum strafbaren unerlaubten Aufenthalt abgrenzen sollte. Als reine Stilfrage, nicht rechtliche Bewertung...


Zitat:
Genau das sehen nicht wenige Deiner Kollegen anders.


Das wäre mir neu und kann ich aus meiner üblichen, täglichen Praxis nicht bestätigen.
Vielleicht gibt es da bei Dir und dem Mitforisten Jojo auch ein Missverständnis. Aus meiner Praxis, und darüber hatten wir uns hier schon einmal vor 3 oder 4 Jahren ausgetauscht, sieht es wie folgt aus:

Geht der Delinquent während der Gültigkeit des Visums zur ABH und lässt sich eine GÜB mit späterer Ausreisefrist ausstellen, hat er keine strafrechtlichen Sanktionen bei Ausreise zu befürchten.

Die zuständige ABH hat damit, auch wenn die GÜB nicht im AufenthG Erwähnung findet, wie bei einer Verlängerung eines Visums oder Ausstellung einer Duldung, noch während des erlaubten Aufenthalts(!), einen anschließenden Aufenthalt mit Fristsetzung zur Ausreise quasi geduldet. Würde das zur Anzeige wegen unerlaubten Aufenthalts führen, wäre es widersinnig, da die Kontaktaufnahme mit der ABH obsolet würde. Schon aus rein pragmatischen Gesichtspunkten - der Delinquent würde vielleicht noch rechtzeitig ausreisen, geht aber zur ABH wegen welcher Gründe auch immer, bekommt die GÜB der zuständigen Behörde und reist dann aufgrund dieser nicht zum ursprünglich vorgesehenen Zeitraum aus - und wird angezeigt? Kaum. Die GÜB ist tatsächlich in der Praxis oft auch einfach nur eine Arbeitserleichterung für die ABH, GÜB anstatt Duldungsformular oder Visumverlängerung.
Hier im Board haben wir ja auch verifizierte Mitarbeiter von ABHen, die können sich ja dazu auch äußern.

Geht der Delinquent dagegen nach der Gültigkeit des Visums / erlaubten Aufenthalts zur ABH und lässt sich eine GÜB mit Ausreisefrist ausstellen, wird er für den Zeitraum zwischen Ende des erlaubten Aufenthalts und Ausstellungsdatum der GÜB wegen unerlaubten Aufenthalts angezeigt.

Ich behaupte, dass Euch das BPOLP bzw. eine BPOLD auf Anfrage diese Praxis bestätigen wird. Meine BPOLD auf jeden Fall... Frag doch mal den Visa- u. Dokumentenberater an Deiner AV danach.

Eine nachträglich ausgestellte GÜB legitimiert eben nicht einen vorausgegangenen unerlaubten Aufenthalt.
Das ist der wesentliche Unterschied in der Praxis und ich könnte mir vorstellen, dass derartige Fälle die sind, die Du mit Deinem und JoJo mit seinem Einwand vor Augen haben könnte.

Und genau aus dem oben angeführten Gründen ist es für den TS @stevienguyen so wichtig, dass sein Vater noch während des erlaubten Aufenthaltszeitraums zur ABH marschiert.
Wie von Dir selbst ja völlig zutreffend in Antwort #1 angemerkt...

Und vielleicht gibt uns der TS ja ein Feedback, wie das dann mit seinem Vater bei der Ausreise gelaufen ist.

Titel: Re: visum zum Besuch verlängern
Beitrag von Petersburger am 15.10.2018 um 20:00:54

T.P.2013 schrieb am 15.10.2018 um 16:32:17:
Das wäre mir neu

Es entspricht nicht nur einer Diskussion im Kollegenboard seit ich dort aktiv bin.

Es entspricht dagegen nicht meiner Einschätzung. Die stimmt mit Deiner überein.
Aber weder Deine noch meine Meinung ändern etwas an den Problemen des Ausländers, der da konkret an einen Vertreter der gegenteiligen Auffassung aus den Reihen Deiner Kollegen gerät.


Zudem es

Petersburger schrieb am 14.10.2018 um 23:18:40:
mir regelmäßig verschlossen bleibt, wieso man Flugtickets für mehr als die erlaubte Aufenthaltsdauer erwirbt und dann ...


Titel: Re: visum zum Besuch verlängern
Beitrag von T.P.2013 am 15.10.2018 um 20:49:10
Vielleicht sollte ich meinen Account auch mal mit der dienstlichen Mail-Adresse verknüpfen.
Mich würde schon interessieren, wie und auf welcher Basis im Kollegenboard argumentiert wird.

Es ist zumindest für meinen dienstlichen Bereich tatsächlich so, wie von mir beschrieben.
Tatsächlich habe ich schon in der Vergangenheit erlebt und erlebe gelegentlich auch gegenwärtig durchaus abweichende Praxis, was mich bei meiner Behörde allerdings auch nicht wundert.
Wer von meiner Behörde in letzter Zeit mal an die bayerische Landgrenze zu AUT abgeordnet war, wird vermutlich wissen, wovon ich rede...

Wenn ich aber abweichende Praxis erlebe und erlebt habe in Bezug auf die GÜB, dann immer in der Form, dass keine Anzeige erstattet wurde - selbst da, wo es hätte sein sollen (Zwischenzeitraum v. Ende erlaubt / Ausstellung GÜB).
Niemals aber dahingehend, dass der durch eine GÜB abgedeckte Zeitraum angezeigt worden wäre.
Aber wie gesagt - 100%ig ausschließen kann man das nie, es wäre nur nicht die m.K.n. reguläre Verfahrensweise.

Ich lehne mich aber hier soweit aus dem Fenster zu behaupten, dass man mit einer während des erlaubten Aufenthalts ausgestellten GÜB zu 99 % bei der fristgerechten Ausreise keine strafrechtlichen Sanktionen zu fürchten hat.

Für TS stevienguy ist es, falls dann eben der Flug nicht umgebucht werden kann oder soll, dann auf jeden Fall aber äußerst sinnvoll, während des erlaubten Aufenthalts zur ABH zu gehen. Das ist hier der Punkt.



Titel: Re: visum zum Besuch verlängern
Beitrag von Aras am 15.10.2018 um 21:11:25
Ich kann eure Diskussion nachvollziehen. Aber ich sehe nicht, wo die tatsächliche Unmöglichkeit der rechtzeitigen Abreise in diesem Fall liegen soll.

Das umbuchen der Tickets kostete 500€. Also ist es nur ein Geldproblem. In unserer Rechtsordnung muss man Geld haben. Kein Geld zu haben ist kein Argument.

Und für den rechtzeitigen Abflug ist der Ausländer verantwortlich.

Titel: Re: visum zum Besuch verlängern
Beitrag von T.P.2013 am 15.10.2018 um 21:32:14
Genau aus diesem Grund wird er weder eine Duldung, noch eine Verlängerung des Visums erhalten.
Einige ABHen stellen in solchen Fällen dann zumindest wohlwollend eine GÜB aus. Manche nicht.
Und die Hinweise von reinhard und das Unverständnis Petersburgers ob des Ticketkaufs sind ja auch zutreffend bzw. nachzuvollziehen.

Eines ist jedenfalls ganz sicher: Sollte Papi sein Visum überziehen und einfach so an der Grenze aufschlagen, hat er definitiv ein Problem.

Gruß

Titel: Re: visum zum Besuch verlängern
Beitrag von stevienguyen am 15.10.2018 um 22:58:57
Danke Aras  :)

Ich weiss dass mein Vater rechtzeitig ausreisen soll. Und alles ist unser Schuld. Ich möchte nur fragen ob wir andere Möglichkeit haben damit wir das Geld sparen können. Wenn es nicht möglich ist natürlich müssen wir das akzeptieren. :)


Aras schrieb am 15.10.2018 um 21:11:25:
Ich kann eure Diskussion nachvollziehen. Aber ich sehe nicht, wo die tatsächliche Unmöglichkeit der rechtzeitigen Abreise in diesem Fall liegen soll.

Das umbuchen der Tickets kostete 500€. Also ist es nur ein Geldproblem. In unserer Rechtsordnung muss man Geld haben. Kein Geld zu haben ist kein Argument.

Und für den rechtzeitigen Abflug ist der Ausländer verantwortlich.


Titel: Re: visum zum Besuch verlängern
Beitrag von Petersburger am 16.10.2018 um 05:57:11
Dann lies nochmal Antwort #1 in diesem Thema.

Deine Fragen wurden bereits dort verstanden und beantwortet.

Titel: Re: visum zum Besuch verlängern
Beitrag von frisbeescheibe am 16.10.2018 um 15:01:33
Der Threadersteller ist Vietnamese.
Vielleicht hat sein Vater ja weitere Verwandte in Deutschland, die Bürger anderer EU-Länder, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sind.
Dann könnte ggf. Freizügigkeit geltend gemacht werden und der Aufenthalt wäre dann vielleicht sowieso rechtmäßig - unabhängig davon, was auf dem Visum steht.


Titel: Re: visum zum Besuch verlängern
Beitrag von fab87 am 16.10.2018 um 15:26:10

frisbeescheibe schrieb am 16.10.2018 um 15:01:33:
Der Threadersteller ist Vietnamese.
Vielleicht hat sein Vater ja weitere Verwandte in Deutschland, die Bürger anderer EU-Länder, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sind.
Dann könnte ggf. Freizügigkeit geltend gemacht werden und der Aufenthalt wäre dann vielleicht sowieso rechtmäßig - unabhängig davon, was auf dem Visum steht.


Das ufert jetzt aber schon ein klein wenig aus. Denen derjenige Unterhalt gewährt, der über ein eigenes Aufenthaltsrecht verfügt, müsste dann dem Vater ja auch Unterhalten leisten

Titel: Re: visum zum Besuch verlängern
Beitrag von stevienguyen am 19.10.2018 um 13:02:30
Erstmal danke Alle für euer Hilfe.

Ich war schon heute bei Ausländerbehörder hab da alles erklärt und dann wurde die Visum von meiner Vater verlängert weil der will sowieso nicht hier bleiben. Für die leute die dumme Fehler wie ich gemacht habe gehen einfach zu Ausländerbehörder und erklären euer Problem Vielleicht hab ich heute Glück gehabt aber ich glaube es ist nicht schwer wenn du oder deine bekannte sowieso nicht hier bleiben will

VG
Nguyen

Titel: Re: visum zum Besuch verlängern
Beitrag von fab87 am 19.10.2018 um 13:23:30
Wohl eher ein Fall von Glück gehabt meiner Meinung nach. Aber für euch natürlich die beste und einfachste Lösung. Die in (EG) Nr. 810/2009 genannten Gründe sehe ich nicht wirklich. Probieren kann mans immer aber, dass es regelmäßig in solchen Fällen zum Erfolg führen mag würde ich doch arg bezweiflen.


"(1)   Die Gültigkeitsdauer und/oder die Aufenthaltsdauer eines erteilten Visums werden verlängert, wenn die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats der Ansicht ist, dass ein Visuminhaber das Vorliegen höherer Gewalt oder humanitärer Gründe belegt hat, aufgrund deren er daran gehindert ist, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums bzw. vor Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer zu verlassen. Diese Verlängerungen werden kostenlos vorgenommen."

Titel: Re: visum zum Besuch verlängern
Beitrag von T.P.2013 am 21.10.2018 um 00:51:45
Danke für die Rückmeldung, stevienguyen.
Hat er tatsächlich eine Verlängerung bekommen, also ein Klebeetikett wie diese hier: Klick, oder eine "Grenzübertrittsbescheinigung" / "Ausreisebescheinigung" / "Ausreisedokumentation" in Blattform, die bei der Ausreise abgegeben werden muss?

Gruß

Titel: Re: visum zum Besuch verlängern
Beitrag von reinhard am 21.10.2018 um 13:51:32

stevienguyen schrieb am 19.10.2018 um 13:02:30:
Ich war schon heute bei Ausländerbehörder hab da alles erklärt und dann wurde die Visum von meiner Vater verlängert weil der will sowieso nicht hier bleiben. Für die leute die dumme Fehler wie ich gemacht habe gehen einfach zu Ausländerbehörder und erklären euer Problem Vielleicht hab ich heute Glück gehabt aber ich glaube es ist nicht schwer wenn du oder deine bekannte sowieso nicht hier bleiben will.


Sag ihm aber, dass er jetzt in einer "Warndatei" steht: Beim nächsten Visumantrag kann der Sachbearbeiter sehen, dass er überzogen hat. Er sollte sich also darauf einstellen, dass er gefragt wird, was damals passiert ist.

Titel: Re: visum zum Besuch verlängern
Beitrag von Petersburger am 21.10.2018 um 14:05:24

reinhard schrieb am 21.10.2018 um 13:51:32:
Sag ihm aber, dass er jetzt in einer "Warndatei" steht: Beim nächsten Visumantrag kann der Sachbearbeiter sehen, dass er überzogen hat.

Falsch, eine solche Warndatei gibt es nicht!

@reinhard: Bitte verbreite keine solche Märchen!

Titel: Re: visum zum Besuch verlängern
Beitrag von stevienguyen am 21.10.2018 um 14:09:56
Also mein Vatar hat eine "Grenzübertrittsbescheinigung" bekommt :)

Titel: Re: visum zum Besuch verlängern
Beitrag von Petersburger am 21.10.2018 um 15:39:47
Dann ist alles soweit in Ordnung.

Er muss nur direkt über einen deutschen Flughafen das Schengen-Gebiet verlassen, da eine solche GÜB nicht für andere Schengen-Staaten gilt.

Titel: Re: visum zum Besuch verlängern
Beitrag von T.P.2013 am 21.10.2018 um 17:31:27

stevienguyen schrieb am 21.10.2018 um 14:09:56:
Also mein Vatar hat eine "Grenzübertrittsbescheinigung" bekommt


Hab ich mir gedacht, weil eine "Verlängerung", wie von fab87 begründet, unwahrscheinlich gewesen wäre.
Petersburger hat geschrieben, worauf Ihr daher zu achten habt.

Ich bitte Dich, nach erfolgter Ausreise über einen deutschen Flughafen und ggf. Abgabe der GÜB bei den deutschen Grenzpolizeibeamten, uns noch mitzuteilen, ob Dein Vater durch die Bundespolizei strafrechtlich wg. unrlaubten Aufenthalts angezeigt wurde oder nicht. Das wäre sehr nett.

Gruß

Titel: Re: visum zum Besuch verlängern
Beitrag von stevienguyen am 22.10.2018 um 00:34:27

T.P.2013 schrieb am 21.10.2018 um 17:31:27:
Re: visum zum Besuch verlängern
Antwort #22 - Gestern um 17:31:27   stevienguyen schrieb am Gestern um 14:09:56:
Also mein Vatar hat eine "Grenzübertrittsbescheinigung" bekommt


H

werde ich machen :) es hilft auch für andere Leute wenn die sowas treffen :)

Titel: Re: visum zum Besuch verlängern
Beitrag von T.P.2013 am 31.10.2018 um 18:10:16

Petersburger schrieb am 14.10.2018 um 23:18:40:
Öfter mit einer GÜB oder einer Duldung - aber bei denen bleibt: Der zusätzliche Aufenthalt bleibt unerlaubt.


T.P.2013 schrieb am 15.10.2018 um 01:11:14:
Das würde ich so, wegen der Abgrenzung zum strafrechtlich relevanten unerlaubten Aufenthalt, nicht formulieren. Der entscheidende Punkt ist ja eben, dass für den Zeitraum des Aufenthalts mit der GÜB keine strafrechtlichen Sanktionen erfolgen. Wichtig ist eben wie erwähnt, noch während des erlaubten Aufenthalts diese ausstellen zu lassen.
Daher würde ich eher so formulieren, dass er ab Ausstellung GÜB eher als geduldet gilt (nicht "ist"), aber eben vollziehbar ausreisepflichtig ist, um zum unerlaubten Aufenthalt ohne GÜB abzugrenzen.


Petersburger schrieb am 15.10.2018 um 05:48:23:
Genau das sehen nicht wenige Deiner Kollegen anders.


Petersburger schrieb am 15.10.2018 um 20:00:54:
Es entspricht nicht nur einer Diskussion im Kollegenboard seit ich dort aktiv bin.


Jojo2015I schrieb am 15.10.2018 um 04:44:36:
Hm, würde ich jetzt so auch nicht unterschreiben...

Mir ist mindestens ein Fall bekannt, bei dem trotz GÜB am Flughafen durch die BPol eine Sicherheitsleistung einbehalten wurde.


T.P.2013 schrieb am 15.10.2018 um 16:32:17:
Ich behaupte, dass Euch das BPOLP bzw. eine BPOLD auf Anfrage diese Praxis bestätigen wird.


T.P.2013 schrieb am 15.10.2018 um 20:49:10:
Es ist zumindest für meinen dienstlichen Bereich tatsächlich so, wie von mir beschrieben. ... Wenn ich aber abweichende Praxis erlebe und erlebt habe in Bezug auf die GÜB, ... Niemals aber dahingehend, dass der durch eine GÜB abgedeckte Zeitraum angezeigt worden wäre.


Ich nehme noch einmal Bezug auf diese Diskussion.
Heute habe ich, aufgrund einiger Änderungen in anderen Bereichen, im entsprechenden bindenden Vorschriftenwerk für die BPOL u.a. den Bereich "GÜB" nachgelesen.

Inhalt der für alle Beamten der BPOL verbindlichen Aussage:

'Bei Ausreise bis zum festgelegten Ausreisetermin ist keine Strafanzeige zu erstatten.
Es liegt für den durch die Gültigkeit der GÜB bestimmten Zeitraum kein unerlaubter Aufenthalt im Sinne des §95 AufenthG vor.'

Falls im Kollegenboard Kollegen der BPOL diesbezüglich (weiterhin) Zweifel haben sollten, kann ich den Fundort in der maßgeblichen Vorschrift im Bereich Grenzpolizei für die BPOL (BRAS120) gerne über den dienstlichen Rechner an jede genannte dienstliche E-Mail Adresse übermitteln.
Ist dann leicht zu finden, ist jetzt und zur Zeit sogar in roter Schrift...

Gruß

Titel: Re: visum zum Besuch verlängern
Beitrag von stevienguyen am 05.11.2018 um 10:47:11
Mein vater ist heute schong geflogen . Der muss nur bei Kontroller die "Grenzübertrittsbescheinigung" abgeben das war und sowie ich weiss der wurde nicht bestraft oder irgendwas gefragt wieso der hat spät ausgereist  :)

VG
Nguyen

Titel: Re: visum zum Besuch verlängern
Beitrag von T.P.2013 am 05.11.2018 um 13:50:47
Wenn er heute geflogen ist, war es ja sogar noch im Rahmen der zeitlichen Gültigkeit des Visums. Umso besser.

Gruß

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.