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Beitrag begonnen von xtrive am 13.10.2018 um 21:25:23

Titel: Niederlassungserlaubnis und Integrationskurs 2011
Beitrag von xtrive am 13.10.2018 um 21:25:23
Hallo Zusammen,

bei meiner Frau läuft der befristete Aufenthaltstitel ab und wir wurden daher vom der zuständigen ABH angeschrieben ein Formular auszufüllen und einige Unterlagen mitzusenden.

Wir haben alle mitgesendet bis auf das Zertifikat "Leben in Deutschland". Im Jahr 2011 war dieser Test seinerzeit noch gar nicht eingeführt. Dieser ist irgendwann im Jahr 2013 eingeführt worden.

Meine Frau hat jedoch Jahr 2011 den Integrationskurs angefangen. Sie hat im ersten Anlauf den Sprachtest mit A2 nicht geschafft aber den Orientierungskurs schon. Den Sprachkurs musste sie wiederholen und hat diesen dann im zweiten Anlauf mit B2 im März/April 2013 bestanden. Dafür haben wir das Zertfikat Integrationskurs im Mai 2013 erhalten.

Mit diesen Dokumenten wurde der Aufenthaltstitel verlängert und einmal auch umgeschrieben wegen Passersatz.

Meine Frage: Müssen wir noch den Test "Leben in Deutschland" nachträglich erfüllen um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten?

Vielen Dank für Eure Unterstützung

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis und Integrationskurs 2011
Beitrag von Aras am 13.10.2018 um 21:26:42
Wie kann man das Zertifikat Integrationskurs erhalten ohne "Leben in Deutschland" gemacht zu haben?

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis und Integrationskurs 2011
Beitrag von xtrive am 13.10.2018 um 21:27:43
Der Test "Leben in Deutschland" war in 2011 noch nicht vorhanden. Seinerzeit war nur der Sprachtest und der Orientierungskurs vorgeschrieben. Der Test Leben in Deutschland ist erst später Bestandteil des Integrationskurses geworden.
Laut meinen Nachforschungen mit den Änderungen vom 01.04.2013:

https://www.buzer.de/gesetz/1561/al37671-0.htm

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis und Integrationskurs 2011
Beitrag von Aras am 13.10.2018 um 21:36:48
Also laut Buzer.de war bereits 2004 der Test zur Orientierungsprüfung Voraussetzung für die Erteilung des Zertifikats Integrationskurs, http://buzer.de/gesetz/1561/al0-9462.htm

Ab 2007 war der Name des Testes "Leben in Deutschland" dann "bundeseinheitlicher Test zum Orientierungskurs", siehe http://buzer.de/gesetz/1561/al9462-0.htm

Also sie hat wohl schon die Prüfung abgelegt...

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis und Integrationskurs 2011
Beitrag von xtrive am 13.10.2018 um 21:39:34
Ich habe der ABH jedoch das Zertifikat Integrationskurs gesendet.
Das wird doch nur erteilt wenn Sprachtest UND Orientierungskurs bestanden ist.

Die wollen aber immer wieder von mir ein Zertifikat "Leben in Deutschland" sehen. Bin am verzweifeln .... :'(

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis und Integrationskurs 2011
Beitrag von dim4ik am 14.10.2018 um 12:26:03

xtrive schrieb am 13.10.2018 um 21:39:34:
Die wollen aber immer wieder von mir ein Zertifikat "Leben in Deutschland" sehen.

Das Gesetz setzt entsprechende Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet voraus, schreibt aber keine konkreten Zertifikate dabei vor. Das IK-Zertifikat weist das Vorhandensein dieser Kenntnisse genau so nach, wie es das Zertifikat zum bestandenen Test "Leben in Deutschland" tut. Fazit: man sollte nun eine (=Leiter der ABH) oder eben zwei (=Fachaufsichtsbehörde) Ebenen höher gehen und dort sein Recht durchsetzen.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis und Integrationskurs 2011
Beitrag von reinhard am 14.10.2018 um 12:56:59
Du musst nicht verzweifeln. Damals gab es den Test noch nicht, deshalb konnte er auch nicht Voraussetzung sein. 2011 hätte sie die NE erhalten.

Jetzt wird es verlangt, aber der bestandene Test reicht dann in der Regel auch für die Einbürgerung. Also sollte sie einfach den Test machen, ist kaum anders als der damalige Test. Schafft sie also.

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