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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Einreisesperre
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Beitrag begonnen von Cat am 10.10.2018 um 14:34:28

Titel: Einreisesperre
Beitrag von Cat am 10.10.2018 um 14:34:28
Hallo zusammen :)   vor einer Woche hat man meinen Freund zurück nach Nigeria abgeschoben  :'(   eigentlich hatten wir vor hier in Deutschland zu heiraten und wir waren zuvor beim Standesamt und wollten eine Anmeldung zur Eheschließung beantragen. Aber vor einer Woche ging er zu einem ganz normalen Termin zur ausländerbehörde(er wusste nicht warum er dorthin bestellt worden ist) dort hat man ihn nicht mehr gehen lassen und sofort mit genommen und am nächsten Tag war er schon in Nigeria :'(  zuvor teilte man ihm noch mit das er eine einreisesperre von 5 Jahren hat. Was kann ich tun das mein freund und ich wieder zusammen leben dürfen. Vielen Dank im voraus

Titel: Re: Einreisesperre
Beitrag von Saxonicus am 10.10.2018 um 14:55:43

Cat schrieb am 10.10.2018 um 14:34:28:
Was kann ich tun das mein freund und ich wieder zusammen leben dürfen.

Du kannst nach Nigeria fliegen, ihn dort heiraten und dort mit ihm leben.

Er kann dann eine Befristung der Einreisesperre auf Grund der neuen familiären Situation beantragen. Dadurch könnte es möglich werden, dass er bereits vor Ablauf der fünfjährigen Sperre wieder nach Deutschland einreisen darf.

Im Übrigen hätte er sich dem ganzen Schlamassel mit der Abschiebung und der Einreisesperre auch gänzlich ersparen können, wenn er pflichtgemäß der vorher ergangenen Ausreiseaufforderung nachgekommen und freiwillig ausgereist wäre.

Titel: Re: Einreisesperre
Beitrag von Cat am 11.10.2018 um 08:58:37
Hallo, vielen Dank für die Antwort.Was heisst er muss das beantragen macht er das von Nigeria aus oder ich hier von Deutschland und wie beantragt man das ganze und wo?Mit wieviel Jahren muss ich denn rechnen das wir dann zusammen leben dürfen.ist das möglich dort mit ihm zu leben da ich zwei schulpflichtige Kinder habe das weiss ich nämlich leider nicht  Wir haben es vorher nicht gewusst das es besser gewesen wäre wenn er von alleine ausgereist wäre :'(  vielen Dank im voraus 

Titel: Re: Einreisesperre
Beitrag von PerikleZ am 11.10.2018 um 09:03:35
Die ABH wird die Einreisesperre nur verkürzen (nachträglich kürzer befristen), wenn sich etwas an der Gesamtsituation ändert. Soll heißen: Ihr müsstet erst heiraten, dann würde die ABH die Sperre voraussichtlich verkürzen.

Titel: Re: Einreisesperre
Beitrag von T.P.2013 am 11.10.2018 um 17:41:50

Cat schrieb am 11.10.2018 um 08:58:37:
Was heisst er muss das beantragen macht er das von Nigeria aus oder ich hier von Deutschland und wie beantragt man das ganze und wo?



Moin,

das macht er, nach Heirat, entweder selbst aus Nigeria heraus oder Du hier mittels einer Vollmacht, die er Dir ausstellt.
Die Verkürzung wird bei der Behörde beantragt, die die Einreisesperre veranlasst hat, schriftlich, formlos.

Gruß

Titel: Re: Einreisesperre
Beitrag von Cat am 12.10.2018 um 14:32:58
Vielen lieben Dank für eure Auskunft... Wo kann ich das denn hier in Deutschland beantragen bei welcher Behörde das man das ganze dann verkürzt wenn wir geheiratet haben ? Wie ist es eigentlich wenn ich in Nigeria heiraten möchte was brauche ich für Dokumente um dort zu heiraten?Vielen Dank im voraus 

Titel: Re: Einreisesperre
Beitrag von reinhard am 12.10.2018 um 14:52:24
Du kannst da gar nichts beantragen, Du hast ja keine Sperre.

Falls er auch heiraten will: Er muss jetzt rausfinden, wie das geht. Und danach kann er eine "Neubefristung" seiner Sperre beantragen, den Antrag muss er bei seiner Ausländerbehörde stellen. Er sollte ihn mit seiner Heirat und seinen Plänen begründen.

Titel: Re: Einreisesperre
Beitrag von lottchen am 12.10.2018 um 15:34:18

Cat schrieb am 12.10.2018 um 14:32:58:
Wie ist es eigentlich wenn ich in Nigeria heiraten möchte was brauche ich für Dokumente um dort zu heiraten? 


Du fragst in einem deutschem Forum wie die Rechtslage in Nigeria ist? Das wäre doch Aufgabe Deines Freundes das vor Ort herauszufinden. Findest Du nicht er sollte auch was tun wenn er Dich heiraten und mir Dir zusammen in D leben möchte?

Titel: Re: Einreisesperre
Beitrag von Saxonicus am 12.10.2018 um 16:28:08
Liest Du überhaupt die Antworten, welche Du hier bekommen hast?
Das wurde Dir doch bereits alles erklärt.


Cat schrieb am 12.10.2018 um 14:32:58:
Wo kann ich das denn hier in Deutschland beantragen bei welcher Behörde das man das ganze dann verkürzt wenn wir geheiratet haben ?

Die Befristung der Einreisesperre muss bei der Behörde beantragt werden, welche die Einreisesperre bzw. die Abschiebung verfügt hat. Das macht allerdings erst dann einen Sinn, wenn entsprechende Änderungen eingetreten sind, also wenn Ihr verheiratet seid.


Zitat:
Wie ist es eigentlich wenn ich in Nigeria heiraten möchte was brauche ich für Dokumente um dort zu heiraten?

Das erfährst Du bzw. Dein Freund bei der dafür zuständigen Behörde (Standesamt) in Nigeria.

Titel: Re: Einreisesperre
Beitrag von Cat am 13.10.2018 um 00:13:31
Liebe Leute vielen Dank für eure Antworten einige waren sehr hilfreich und andere wiederum hätte man sich auch sparen können aber trotzdem bin ich jedem einzelnen sehr dankbar. Natürlich lese ich jede einzelne Antwort von euch. Und mein Freund bemüht sich auch wirklich sehr. Natürlich versuche ich nach jedem noch so kleinsten Strohhalm zu greifen und vielleicht frage ich auch manchmal das selbe aber das hat auch einen ganz besonderen Grund mein Freund ist wirklich ein ganz besonderer Mensch für mich mit einem großen und guten Herz. Da hat man schon manchmal Angst so einen guten Menschen zu verlieren. Ich weiß das gehört vielleicht nicht  hier her  aber das musste ich einfach mal loswerden. Vielen lieben Dank und LG

Titel: Re: Einreisesperre
Beitrag von fijifranny am 12.03.2019 um 17:28:14
aber wenn ihr schon 2 Kinder habt kann er ohne Probleme auch Zuzug zu den Kindern beantragen und Ihr muesst nicht heiraten. Hast do schon das Problem geloest?

Titel: Re: Einreisesperre
Beitrag von lottchen am 12.03.2019 um 18:35:59
Die Einreisesperre muss er so oder so trotzdem befristen lassen. Außerdem scheinen es nicht "seine" Kinder zu sein, also kann er über "ihre" Kinder keine Rechte ableiten.

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