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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Trennung ohne Abschiebung möglich?
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Beitrag begonnen von dasbrathuhn am 10.10.2018 um 10:40:37

Titel: Trennung ohne Abschiebung möglich?
Beitrag von dasbrathuhn am 10.10.2018 um 10:40:37
Hallo, Frau möchte sich vom marokkanischem Ehemann trennen weil sie sich auseinander gelebt haben. Sind jetzt 3 1/2 Jahre verheiratet 3 Jahr mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung.
Er hat sich nichts zu Schulden kommen lassen.
Welche Möglichkeit besteht das er trotz Trennung bleiben darf, da sie nicht möchte das er abgeschoben wird.
Derzeit ist er arbeitslos und bezieht Harz4.

Titel: Re: Trennung ohne Abschiebung möglich?
Beitrag von erne am 10.10.2018 um 10:52:08

dasbrathuhn schrieb am 10.10.2018 um 10:40:37:
Welche Möglichkeit besteht das er trotz Trennung bleiben darf


grundsätzlich geht das nach 3 Jahren Ehe nach §31 AufenthG
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__31.html


dasbrathuhn schrieb am 10.10.2018 um 10:40:37:
Derzeit ist er arbeitslos und bezieht Harz4. 


wenn er das in einem Jahr immer noch ist,  wird diese eigentständige AE  nicht mehr verlängert werden,

Titel: Re: Trennung ohne Abschiebung möglich?
Beitrag von Aras am 10.10.2018 um 10:53:51
Sie trennen sich und der Ehemann beantragt eine von der Ehefrau unabhängige Aufenthaltserlaubnis gem. § 31 AufenthG.

https://dejure.org/gesetze/AufenthG/31.html

Titel: Re: Trennung ohne Abschiebung möglich?
Beitrag von Saxonicus am 10.10.2018 um 13:19:07

dasbrathuhn schrieb am 10.10.2018 um 10:40:37:
...da sie nicht möchte das er abgeschoben wird.

Abgeschoben würde er höchstens dann, wenn er eine Ausreiseaufforderung beharrlich ignoriert. Allerdings ist es nach Lage der Dinge sehr unwahrscheinlich, dass er überhaupt zur Ausreise aufgefordert wird.

Titel: Re: Trennung ohne Abschiebung möglich?
Beitrag von lottchen am 10.10.2018 um 13:45:55
Wenn er seinen Lebensunterhalt nicht selber bestreiten kann kann er nach dem 1 Jahr (wofür er nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft eine AE beantragen kann) nicht hierbleiben. Bezieht die Noch-Ehefrau auch Hartz IV? Dann bekommt er auch keinen Trennungsunterhalt, geschweige denn nachehelichen Unterhalt.
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/31.html

Titel: Re: Trennung ohne Abschiebung möglich?
Beitrag von dasbrathuhn am 15.10.2018 um 00:32:09
Die Ehefrau ist in Rente also keine anderen einkünfte

Titel: Re: Trennung ohne Abschiebung möglich?
Beitrag von Aras am 15.10.2018 um 08:49:35
Er soll sich wie ein Mann verhalten, und sein Leben regeln. Er hat ein Jahr Zeit ein Arbeit zu finden etc.. wenn das nicht klappt, dann Flugticket zurück. 

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