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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Das leidige Thema Rückkehrbereitschaft. Visumantrag Phillippinen
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Beitrag begonnen von Saarlaender1982 am 03.10.2018 um 13:56:32

Titel: Das leidige Thema Rückkehrbereitschaft. Visumantrag Phillippinen
Beitrag von Saarlaender1982 am 03.10.2018 um 13:56:32
Hallo allerseits. Ich glaub es ist schon unzählige male durchgekaut worden Aber ich bin derzeit ein wenig ratlos. An anderer Stelle hab ich auch schon mal versucht Rat einzuholen da i4a irgendwie nicht funktioniert hat die letzten Monate aber so wirklich glücklich bin ich nicht mit dem Resultat.

Ausgangslage: Ich 36 Jahre, selbstständig, deutscher Pass, meine Freundin, 20 Jahre (bei nächster Antragstellung 21), arbeitslos, Studium nach mehrfach nicht bestandener Prüfung eben erst abgebrochen (nicht abgemeldet, besucht aber die Schule nicht mehr, da sie keinen Sinn darin sieht!), keine Pflegebedürftigen Angehörigen, keine Kinder, Kein Besitz.
Also denkbar schlechte Basislage.

Wir haben einen Besuchs-Visumantrag für 3 Monate (was in der Situation ja durchaus machbar ist) gestellt der abgelehnt wurde mit Verweis auf eine nicht nachgewiesene Rückkehrbereitschaft.

Wir haben jetzt beschlossen nicht zu remonstrieren, erst mal ein bisschen in die Visafreien Länder zu fliegen und beim nächsten Antrag dann eine Reisehistorie zu präsentieren die zeigt, daß sie immer wieder zurück gekommen ist.

Dazu habe ich mich jetzt mal hingesetzt und ein Schreiben an die Botschaft verfasst.
Ich würde jetzt gerne mal wissen, ob man das so schreiben kann, ob das überhaupt Beachtung findet oder ob ich besser etwas anders schreiben sollte.

Habt ihr noch Ideen (neben kürzerer Zeit - ich dachte an 6 Wochen?) wie man den nächsten Visumantrag positiv beeinflussen könnte?

Danke für die Hilfe!


Zitat:
Als Grundlage für dieses Schreiben dient ein Text den Frau Xxxxxxxxxxxxxxxx verfasst hat um ihre Situation darzulegen. Diesen habe ich ins Deutsche übersetzt und um einige Dinge ergänzt die ich festgestellt habe während ich bei ihrer Familie auf den Phillipinnen zu Gast war.

Frau Xxxxxxxxxxxxxxxx lebt in Ppppppppp, ein Dorf auf der Insel Mindanao in der Provinz Zamboanga del Norte. Dieses zählt zur Stadt Lllllllllll. Sie wohnt hier zusammen mit ihren Eltern und ihrer jüngeren Schwester in einem Haus, das ihren Eltern gehört und ist gut in das Dorfleben hier integriert. Sie hat darüber hinaus vielzählige soziale Kontakte zu ihren Schulfreunden mit denen sie gerne ihre Freizeit verbringt. Sie ist politisch engagiert und setzt sich für die Belange der jüngeren Dorfbewohner ein.
Innerhalb der Familie kümmert sie sich vor allen Dingen darum, daß zu Hause alles rund läuft damit ihre Eltern sich voll darauf konzentrieren können das Familieneinkommen durch Fischfang und -verkauf zu sichern während ihre Schwester die Schule besucht. Weiterhin ist Frau Xxxxxxxxxxxxxxxx ihrer Mutter beim Verkauf der gefangenen Fische auf dem Markt in Llllllllll behilflich um diese weiter zu entlasten.
Weiterhin sei hier die Großmutter von Frau Xxxxxxxxxxxxxxxx erwähnt, die aufgrund einer Allergie leider keine Medikamente nehmen kann die ihre Schmerzen lindern könnten. Daher ist die Großmutter leider sehr eingeschränkt in ihrem Alltag. Auch hier steht Frau Xxxxxxxxxxxxxxxx helfend zur Seite um ihr das Leben zu erleichtern.

Zusammenfassend kümmert sich Frau Xxxxxxxxxxxxxxxx rührend um ihre Angehörigen, die sie sehr liebt und um nichts auf der Welt missen möchte.

Leider taugt die Gesamtsituation nicht dazu ihre Verwurzelung durch irgendwelche Dokumente zu belegen, dies ist aber nicht weiter verwunderlich – denn sie ist in der komfortablen Situation keine „richtig“ pflegebedürftigen Angehörigen zu haben was andererseits betrachtet wiederum ein echter Segen ist. Auch ist nicht zu erwarten, daß sie in ihrem jungen Alter bereits Kinder hat oder ein Haus mit Landbesitz. Auch ein langjähriger und überdurchschnittlich bezahlter Job ist an diesem Ort und in diesem Alter kaum realistisch. Frau Xxxxxxxxxxxxxxxx war bis vor kurzem noch Schülerin und das Berufsleben findet in Ppppppppppp / Llllllllll eher im kleinen und überschaubaren Rahmen statt als in Großraumbüros internationaler Konzerne. Auch hat sie logischerweise bisher noch keine Möglichkeit gehabt ein größeres Sparguthaben anzusparen.

Bei meiner Recherche um dieses Dilemma zu lösen bin ich hier auf einen Urteilsspruch des Verwaltungsgerichtes Berlin gestoßen dem ich uneingeschränkt zustimmen kann.
Der vorsitzende Richter hat hier ausgeführt daß die Rückkehrbereitschaft eine innere Haltung des Reisenden darstellt die sich kaum mit Fakten belegen lässt. Auch eine gut verwurzelte Person die zu Hause in guten Verhältnissen lebt kann einen nachvollziehbaren Grund haben illegal nach Ablauf des Visums im Schengen-Raum zu verbleiben. Genauso kann aber auch eine Person die in einfachen und übersichtlichen Verhältnissen lebt aus innerer Verbundenheit freiwillig wieder nach Hause zurückkehren ohne hierfür etwas greifbares vorlegen zu können. Insofern lässt sich eine Rückkehrbereitschaft nicht beweisen sondern im Gegenteil nur Fakten finden mit denen sich der Verdacht belegen lässt warum die Person eben nicht wieder zurückkehren wird.

An dieser Stelle möchte ich in diesem Zusammenhang die Frage anregen: was hat Frau Xxxxxxxxxxxxxxxx zu gewinnen und was hat sie zu verlieren?
Sollte sie sich dazu entscheiden in der Illegalität in Deutschland zu bleiben verliert sie de Fakto ihre Freiheit und Ihre geliebte Familie. Sie müsste sich lebenslänglich verstecken und immer darauf achten „unter dem Radar“ zu bleiben. Das Risiko der Entdeckung und der zwangsweisen Heimkehr ist ein ständiger Begleiter und verhindert logischerweise auch regelmäßige Besuche bei ihrer geliebten Familie. Denn dazu müsste Frau Xxxxxxxxxxxxxxxx ein Flugzeug besteigen wozu sie eine Passkontrolle passieren müsste. Und spätestens hier würde sie entdeckt und hätte keine Chance mehr zurückzukehren.
Dem gegenüber steht eine legale Nutzung des Besuchsvisums und eine pünktliche Rückkehr nach Hause. Hier gewinnt Frau Xxxxxxxxxxxxxxxx ganz eindeutig an Glaubwürdigkeit, untermauert ihre Rückkehrbereitschaft für zukünftige Besuche in Europa und macht sich das Leben auch in Zukunft leichter – kann sie doch mit einer nachvollziehbar guten und vertrauenswürdigen Reisehistorie mehr oder weniger frei (im Rahmen der erlaubten 90 Tage pro Halbjahr) zwischen Ihrer Familie in der Heimat und ihrem Lebensgefährten (also mir) im fernen Deutschland hin und her pendeln. Ein großer Gewinn, denn Vertrauen ist unbezahlbar.
Auch eine Zweckentfremdung des Visums für eine heimliche Hochzeit wäre hier nur hinderlich. Darüber hinaus würde bekanntermaßen ein solcher Akt nicht nur Vertrauen unnötigerweise zerstören (und das ohne Not) sondern in keinem Fall ein Bleiberecht bedeuten. Frau Xxxxxxxxxxxxxxxx müsste auch in diesem Fall Europa nach Ablauf Ihres Visums verlassen müssen und in einem (dann umso schwereren Verwaltungsakt – denn wir hätten ja dann bewiesen, daß wir eben nicht vertrauenswürdig wären) ein Visum zum Ehegattennachzug beantragen. Das können wir einfacher haben indem wir (wenn wir uns jemals zu einem solchen Schritt tatsächlich entscheiden sollten!!!) es gleich richtig machen und von vornherein ganz offen ein Visum zum Zwecke der Heirat beantragen. Das gibt uns dann auch die Möglichkeit alles richtig zu planen und den Tag zu etwas wirklich besonderem zu machen.
Ich bin der festen Überzeugung, daß es im Leben einfacher ist jederzeit mit offenen Karten zu spielen um Vertrauen aufzubauen und ich lege erheblichen Wert darauf dieses Vertrauen niemals zu missbrauchen.

Sicherlich gibt es vereinzelt Menschen, bei denen an einem gewissen Punkt das Nachdenken aussetzt. Ich habe in meinem Arbeitsalltag tagtäglich damit zu tun. Ein Spruch den ich gerne bemühe: „im Kundenverkehr ist nichts unmöglich, da wird einem so schnell nicht langweilig – es steht halt jeden Tag ein Idiot auf“
Mit etwas Abstand und einem kühlen Kopf betrachtet lässt sich aber eindeutig sagen, daß die Nachteile eines Missbrauchs des Visums erheblich überwiegen. Frau Xxxxxxxxxxxxxxxx verliert viel zu viel als daß es jemals attraktiv erscheinen könnte in die Illegalität zu gehen. Der Gewinn dabei (die Familie durch Schwarzarbeit zu unterstützen und ein komfortableres Leben als zu Hause zu führen) mag zwar zunächst verlockend erscheinen, ist aber nüchtern betrachtet verschwindend gering. Vor allem vor dem Hintergrund daß Frau Xxxxxxxxxxxxxxxx (mit etwas Aufwand) das alles auch ganz legal haben kann erscheint ein Illegaler Verbleib im Schengen-Raum noch viel weniger attraktiv.

Ich habe Frau Xxxxxxxxxxxxxxxx zu diesem Besuch nach Deutschland eingeladen damit wir die Möglichkeit haben mehr Zeit miteinander zu verbringen. Meine berufliche Situation lässt es leider nicht zu längere Zeit abwesend zu sein da ich als Inhaber eines Dorfreisebüros auch persönlich mit meinem Geschäft verknüpft bin. Meine Kunden gehen nicht „ins Reisebüro um Ihren Urlaub zu buchen“ sondern gehen zu „Herrn Ssssssssss damit er sich um alles kümmert“. Meine Mitarbeiterin kann mich zwar fachlich vertreten wird meine Anwesenheit aber niemals im Kopf unserer Kunden ersetzen können.
Ich habe Frau Xxxxxxxxxxxxxxxx in den vergangenen Monaten mehrfach regelmäßig auf den Phillipinen besucht, durfte ihre Familie kennenlernen und möchte nun daß sie auch meine Familie kennenlernt. Frau Xxxxxxxxxxxxxxxx soll auch einen realistischen Eindruck von meinem Heimatland bekommen um zu erfahren wie ich lebe und was es bedeutet in Deutschland zu wohnen. Ich will ihr in mehreren Ausflügen die Umgebung näher bringen die sie aus der lokalen  Literatur schon ein wenig kennt. Straßburg, Heidelberg, Paris, Köln – Diese Orte kennt sie nur aus Erzählungen oder von Fotos. Und auch das Eurodisneyland übt eine unglaubliche Faszination auf Frau Xxxxxxxxxxxxxxxx aus. All das ist nicht weit von meinem Wohnort im Saarland entfernt.
Ich will an dieser Stelle nur ausdrücklich festhalten, daß wir derzeit keinerlei Pläne zu einer Hochzeit haben, aber es wäre eine sehr durchschaubare Lüge wenn ich behaupten würde diese gänzlich und immer auszuschließen.
Eine Ehe ist sowohl für Frau Xxxxxxxxxxxxxxxx, als auch für mich ein heiliger Bund den keiner von uns beiden leichtfertig eingehen möchte, denn wir sind der Überzeugung, daß diese Entscheidung bewußt und keinesfalls überstürzt getroffen werden sollte. Deswegen lehnen wir es auch grundsätzlich ab bloß deswegen zu heiraten um ein Visum zu erlangen wie dies stellenweise in manchen Diskussionsforen im Internet vorgeschlagen wird. Im Gegenteil wollen wir zunächst ein (soweit das unter den gegebenen Umständen möglich ist) normales Paarleben zu führen um uns zu einem zukünftigen Zeitpunkt ganz bewußt dafür zu entscheiden, daß es für uns an der Zeit ist diesen Schritt zu gehen. Das will dann auch ordentlich geplant und vorbereitet werden wozu auch ein dann unbedingt notwendiges Visum zum Zweck der Eheschließung in Deutschland gehört. Dieses werden wir dann bei Bedarf beantragen.

Zunächst einmal soll Frau Xxxxxxxxxxxxxxxx meine Familie kennenlernen, soll sich in Deutschland zurechtfinden, die Sprache lernen um später zu wissen, auf was sie sich da einlässt, damit das ganze nicht zum Abenteuer wird das absehbar nur Verlierer produzieren würde.

Da der erste Visumantrag mit einem Verweis auf die nicht nachgewiesene Rückkehrbereitschaft abgelehnt wurde, was ich aufgrund der sehr dünnen Nachweissituation zur Verwurzelung durchaus verstehen kann, hoffen wir nun mit diesem Schreiben Ihr Vertrauen zu gewinnen und Ihnen unsere Situation etwas nachvollziehbar zu machen.
Wir haben bewußt keine Remonstration zum ersten Antrag eingereicht da wir statt eines langwierigen und vermutlich sowieso aussichtslosen Streits um das Visum für Schengen lieber noch ein paar gemeinsame Reisen in Asien unternehmen wollten. Das schien uns attraktiver weil zunächst unkomplizierter. Darüber hinaus können wir Ihnen damit auch ganz deutlich die Rückkehrbereitschaft auch dokumentieren – schließlich ist Frau Xxxxxxxxxxxxxxxx nach jeder dieser Reisen pünktlich wieder ausgereist und nach Hause zurück gekehrt.

Titel: Re: Das leidige Thema Rückkehrbereitschaft. Visumantrag Phillippinen
Beitrag von Aras am 03.10.2018 um 16:25:24
Uff. Das sind gefühlt 4 Seiten Text. Ein Entscheider hat 3-4 Minuten, wenn nicht sogar weniger über die Plausibilität des Antrages zu entscheiden. Bei dir wird es praktisch 30 Minuten dauern.

Außerdem machen die Ausführungen so keinen Sinn.

Sie wird von der Familie dringend benötigt, aber kann 6 Wochen verreisen. In der Realität würde man 2 Wochen wohl als Schmerzgrenze ansehen.

Dass sie sich "rührend" um die Familie kümmert, ist meiner Meinung nach unnötige Gefühlsduselei.

Du willst hier doch ausdrücken, dass eine familiäre und wirtschaftliche Verwurzelung vorliegt. Also solltest du das nur kurz und emotionslos darlegen.

Auf der anderen Seite erklärst du dem Entscheider abgehangene Rechtsmaterie und zudem erwähnst du nicht mal das Aktenzeichen der Gerichtsentscheidung. Zumal die Ausführungen sogar nachteilig sind, da du ja dem Entscheider seine Arbeit erklärst. Zudem bin mir sicher, dass der Entscheider da eher sich fragt warum du ihn mit so Allgemeinposten nervst.

Außerdem sind die Ausführungen zu deiner Lebenssituation unnötig. Also da kann man die Hälfte kürzen ohne dass es irgendwas an der Rückkehrbereitschaft verbessern würde. Deine private und berufliche Situation ist doch kein Grund für deine Freundin nicht zurückzukehren. Eher im Gegenteil: Ein Anreiz in Deutschland bei ihrem Freund zu bleiben, weil er doch angeblich so selten raus kann (aber auf der anderen Seite mit ihr in Asien bereisen kann).

Titel: Re: Das leidige Thema Rückkehrbereitschaft. Visumantrag Phillippinen
Beitrag von Saarlaender1982 am 03.10.2018 um 17:24:22
Danke erst mal für deine Meinung.
btw. merk ich gerade, daß ich irgendwie im falschen Unterfoum gelandet bin. Das sollte ins Schengenforum...

Sind 2,5 Seiten, da stimme ich dir zu. Ne Menge Lesestoff, aber ich überleg halt: was soll ich sonst tun wenn ich nichts habe? Und einfach mit den Schultern zu zucken und zu sagen "bleibt sie halt wo sie ist oder heiraten wir und ich hol sie dann" ist doch auch keine Option.

Aber warum machen die Angaben keinen Sinn? Also den Sinn find ich einwandfrei.
Ich hab ja beschrieben, daß sie eben nicht dringend benötigt wird. Alles was ich da rein geschrieben hab könnte genausogut jemand anders oder auch gar keiner machen. Aber sie macht es halt weil sie ihren Teil zum Zusammenleben beitragen will und sowieso gerade Zeit hat.
Das Problem ist halt (denke ich), daß es nur über die Emotion geht. Ich hab keine Fakten und will beschreiben, daß sie mit Ihrer Familie zumindest emotional stark verbunden ist.
Zumindest stark genug um einen Grund zu haben nicht zu riskieren die Familie niemals wieder zu sehen.

Ich hab auf das Aktenzeichen verzichtet da ich hier nicht mit Gericht drohen will sondern eine Brücke schlagen will, weg von Dokumenten a la "mein Haus, mein Auto, mein Boot" hin zu der Überlegung: Ist es das wert? Denn gefordert werden harte Fakten, liefern können wir aber nur Emotion.

Der Teil der sich um mich dreht gehört übrigens zur Darlegung des Reisezwecks. Ich kann zwar regelmäßig abhauen (so alle 3 Monate) aber immer nur für 1 Woche, maximal 9-10 Tage. Wenn ich mich da so im Internet umgucke, viele andere in einer ähnlichen Situation fliegen dann für 4 Wochen oder mehr rüber, opfern dafür ihren Jahresurlaub. Das kann ich mir beim besten Willen nicht leisten. Das funktioniert nur wenn sie hier her kommt.

Und deswegen dann lieber hier bleiben statt heimzufliegen, dann sidn wir wieder bei der emotionalen Verbindung zu ihrer Familie. Illegal hier zu bleiben bedeutet ihre Familie nie wieder sehen. Der Versuch dann dich nochmal ihre Familie zu sehen bedeutet mich nie wieder zu sehen.
Einziger Ausweg: zum Ablauf des Visums wieder heimfliegen, neues Visum beantargen und wieder herkommen.

Ich bekomme bloß den Eindruck, daß diese Überlegung keinerlei Beachtung findet und statt dessen eher die Einstellung überwiegt: sie hat nix also is sie ne potentielle illegale die niemand reinlassen will. Das gilt es zu bekämpfen denn das finde ich ehrlich gesagt ziemlich diskreminierend. Wir kämpfen hier in DE gegen Vorurteile und in Manila wird ein Vorurteil dazu benutzt Visaentscheidungen zu fällen.

Titel: Re: Das leidige Thema Rückkehrbereitschaft. Visumantrag Phillippinen
Beitrag von T.P.2013 am 03.10.2018 um 17:50:47

Saarlaender1982 schrieb am 03.10.2018 um 17:24:22:
bleibt sie halt wo sie ist oder heiraten wir und ich hol sie dann" ist doch auch keine Option.


Moin,

so zynisch es klingt: Doch, im Wesentlichen ist genau das die Option und die Überlegung, der man sich in einer Beziehung mit einer / einem Drittstaater irgendwann stellen muss.


Zitat:
Ich bekomme bloß den Eindruck, daß diese Überlegung keinerlei Beachtung findet und statt dessen eher die Einstellung überwiegt: sie hat nix also is sie ne potentielle illegale die niemand reinlassen will.


Auch hier: Ja, genau dies ist die Sichtweise, die sich jede wirtschaftlich und gesellschaftlich hoch entwickelte Wohlstandskultur zu eigen macht, vielleicht machen muss. Zumindest als generelle Linie, um dann Einzelfälle ja trotzdem eben anders / positiv anders bewerten zu können. Gerade auch bei Betrachtung der Gesamtumstände.
Und deswegen ist es auch im Prinzip so, wie Arras es schon andeutet - entweder hast Du hard facts als echte Argumente, oder eben nicht.  Ihr habt eben keine, auch wenn dieser Umstand nicht Euch vorzuwerfen ist.
In günstigen Konstellationen können emotionale Geschichten vielleicht mal Früchte tragen, aber im Normalfall eher nicht.
Dann muss man eben hard facts schaffen, z.B. positive Visahistorien anderer Gastländer etc.


Zitat:
Das gilt es zu bekämpfen denn das finde ich ehrlich gesagt ziemlich diskreminierend. Wir kämpfen hier in DE gegen Vorurteile und in Manila wird ein Vorurteil dazu benutzt Visaentscheidungen zu fällen. 


Heutzutage wird ziemlich viel als "diskriminierend" etc. bezeichnet. Eine klassische Keule in jeder Sachdebatte.
Prüfungskriterien wie eine "Rückkehrbereitschaft" treffen sicherlich auch Antragsteller zu Unrecht negativ und können eben nur Ausfluss einer Gefahrenprognose sein (nenn es "Vorurteil", falls Du magst). Als Steuerungsinstrument ist es aber trotzdem möglicherweise geeignet und nicht per se illegitim.
Ist halt eine weltanschauliche / politische Bewertung und weniger eine Sachdebatte...

Gruß

Titel: Re: Das leidige Thema Rückkehrbereitschaft. Visumantrag Phillippinen
Beitrag von Saarlaender1982 am 03.10.2018 um 18:09:53

T.P.2013 schrieb am 03.10.2018 um 17:50:47:
Dann muss man eben hard facts schaffen, z.B. positive Visahistorien anderer Gastländer etc.


Wären denn hier Kurzaufenthalte (jeweils 7 Tage) an Reisezielen wie Hong Kong, Singapur (was ja beides auch recht reiche Ziele sind, gerade in Hong Kong ist wohl auch dem Vernehmen nach eine sehr einfache Heirat möglich) und in Thailand dafür geeignet oder eher doch nicht weil hier Visafreiheit für Philippinos herrscht und es eben nur den Stempel im Pass gibt?
Sind 3 Reisen hier ausreichend? Geplant ist erst mal über Silvester 1 Woche Singapur, dann über Ostern eines der anderen beiden Ziele (warscheinlich Hong Kong) und Ende der Sommerferien dann das jeweils andere Ziel (also vermutlich Thailand). Auf der Rückreise wollten wir dann in Manila einen neuen Visumantrag stellen.


T.P.2013 schrieb am 03.10.2018 um 17:50:47:
Heutzutage wird ziemlich viel als "diskriminierend" etc. bezeichnet. Eine klassische Keule in jeder Sachdebatte.
Prüfungskriterien wie eine "Rückkehrbereitschaft" treffen sicherlich auch Antragsteller zu Unrecht negativ und können eben nur Ausfluss einer Gefahrenprognose sein (nenn es "Vorurteil", falls Du magst). Als Steuerungsinstrument ist es aber trotzdem möglicherweise geeignet und nicht per se illegitim.
Ist halt eine weltanschauliche / politische Bewertung und weniger eine Sachdebatte...


Das ist schon richtig. Klassischer Fall, ich trete jemandem mit Migrationshintergrund auf die Füße und werde als Antwort gleich mal als Nazi beschimpft. Allerdings wird ja hier aufgrund der Herkunft, des Geschlechts und des Alters angenommen daß sie eine Straftat begehen will. Und das ist per Definition schon eine Diskreminierung.

Titel: Re: Das leidige Thema Rückkehrbereitschaft. Visumantrag Phillippinen
Beitrag von Aras am 03.10.2018 um 18:16:49
Du musst dich in den Entscheider mental reinversetzen um erfolgreich zu sein. Wenn ich dein Einladungsschreiben lese, dann höre ich nach ca. 1/4 auf zu lesen, weil ich mir einfach denke, dass da einer mir nen Märchen erzählen will. Eine Ablehnung für ein Visum macht man per Formularbescheid. Also macht man ein Häkchen bei fehlende Rückkehrbereitschaft und gut. Und vor Gericht kann man das auch nicht wirklich als Antragsteller anfechten. Also da macht man als Entscheider keine größere Gedanken.


Saarlaender1982 schrieb am 03.10.2018 um 17:24:22:
Ich hab ja beschrieben, daß sie eben nicht dringend benötigt wird.

Dann liegt keine wirtschaftliche und familiäre Verwurzelung vor.



Saarlaender1982 schrieb am 03.10.2018 um 17:24:22:
Ich hab auf das Aktenzeichen verzichtet da ich hier nicht mit Gericht drohen will sondern eine Brücke schlagen will, weg von Dokumenten a la "mein Haus, mein Auto, mein Boot" hin zu der Überlegung: Ist es das wert? Denn gefordert werden harte Fakten, liefern können wir aber nur Emotion.

Dann kannst du Gerichtsentscheidungen auch weglassen. Zumal wie ich schon schrieb, das Zitat selbst oberlehrerhaft rüberkommt.

Deine Ausführungen zu Illegal, Vorurteile und Diskriminierung helfen nicht.


Saarlaender1982 schrieb am 03.10.2018 um 17:24:22:
Illegal hier zu bleiben bedeutet ihre Familie nie wieder sehen.

Wieso Sie kann jederzeit zurückfliegen.

Also tut mir leid, aber so funktioniert das nicht.

Ich würde mir an deiner Stelle nicht mal die Mühe machen so einen langen Brief zu schreiben. Kurz und Knackig. Du stellst eine VE aus. Und dann fertigst du ein neutrales Schreiben an.

zB


Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lade ich meine langjährige Freundin für zwei Wochen zu mir nach Deutschland ein. Wir sind schon gemeinsam in verschiedenen Ländern in Ostasien gereist und ich würde ihr gerne endlich Deutschland und falls es zeitlich passt etwas von Westeuropa zeigen.

Aus beruflichen Gründen - ich bin selbstständiger Inhaber eines Reisebüros - kann ich für ca. 9-10 Tage geschlossen frei nehmen und mit ihr reisen.

Zu meiner Freundin möchte ich zusätzlich anmerken, dass sie in ihrem Dorf engagiert ist und ihre Eltern beim gewerblichen Fischfang unterstützt und darum auch nur für ca. 2 Wochen entbehrlich ist. Des Weiteren trägt sie auch erheblich zur Pflege ihrer Großmutter bei.

Ich freue mich bereits auf den Besuch und bitte Sie um eine wohlwollende Bearbeitung.

Mit freundlichen Grüßen
X Y


Mit dem Langtext kannst du das Konsulat noch per Remonstration erschlagen.

Aber wir haben hier auch paar Foristen die sich mit der AV Manila auskennen. Warte auch auf deren Meinung.

Titel: Re: Das leidige Thema Rückkehrbereitschaft. Visumantrag Phillippinen
Beitrag von T.P.2013 am 03.10.2018 um 18:37:57

Saarlaender1982 schrieb am 03.10.2018 um 18:09:53:
Wären denn hier Kurzaufenthalte (jeweils 7 Tage) an Reisezielen wie Hong Kong, Singapur (was ja beides auch recht reiche Ziele sind, gerade in Hong Kong ist wohl auch dem Vernehmen nach eine sehr einfache Heirat möglich) und in Thailand dafür geeignet oder eher doch nicht weil hier Visafreiheit für Philippinos herrscht und es eben nur den Stempel im Pass gibt?
Sind 3 Reisen hier ausreichend?


Das ist sicherlich ein Indiz, das für die Antragstellerin spricht.
Ob es reicht oder nicht, wird Dir aber ernsthaft niemand vorher sagen können.
Meine Schwägerin wurde schon bei erheblich günstigeren Gesamtumständen als Euren bei Antrag und nach Remo abgelehnt. Eine Freundin meiner Frau, gleiche AV, mit überhaupt nix als lediglich einer VE dagegen befürwortet (schon etwas länger hier).
Hängt eben immer auch von einer auch z.T. subjektiv mitgeprägten Bewertung aller Gesamtumstände des jeweiligen Bearbeiters ab und bleibt bis dahin nur Spekulation. "Es schadet nicht" ist das einzige, was man sicher behaupten kann.

Gruß

Titel: Re: Das leidige Thema Rückkehrbereitschaft. Visumantrag Phillippinen
Beitrag von deerhunter am 10.10.2018 um 07:13:38

Saarlaender1982 schrieb am 03.10.2018 um 18:09:53:
Wären denn hier Kurzaufenthalte (jeweils 7 Tage) an Reisezielen wie Hong Kong, Singapur (was ja beides auch recht reiche Ziele sind, gerade in Hong Kong ist wohl auch dem Vernehmen nach eine sehr einfache Heirat möglich) und in Thailand dafür geeignet oder eher doch nicht weil hier Visafreiheit für Philippinos herrscht und es eben nur den Stempel im Pass gibt?


Nein! Meine Frau bekam damals, trotz Stempeln aus USA (Studium), Australien, Singapur, Thailand usw. kein Schengenvisum im 1. Anlauf!

Titel: Re: Das leidige Thema Rückkehrbereitschaft. Visumantrag Phillippinen
Beitrag von PerikleZ am 10.10.2018 um 08:32:31
Deine Freundin ist jung, ledig, arbeitslos, abkömmlich, perspektivlos und hatte schon eine Ablehnung. Die Situation hat sich überhaupt nicht verändert, außer dass jetzt keine 3 Monate beantragt werden.

Ich sehe da ganz schwarz. Ich würde so einen Antrag nicht erteilen, da die Auslangslage kaum schlechter sein kann...

Was ist sagen will: Ich würde mir keine allzu großen Hoffnungen machen.

Titel: Re: Das leidige Thema Rückkehrbereitschaft. Visumantrag Phillippinen
Beitrag von hge2001 am 14.10.2018 um 04:19:05

Aras schrieb am 03.10.2018 um 18:16:49:
Mit dem Langtext kannst du das Konsulat noch per Remonstration erschlagen. 

:)

Man kann auch mit einem langen Text keine Rückkehrargumente herbeireden, wenn substantiell nichts da ist.


Sorge dafür, dass die Lebenssituation deiner Freundin sich ändert (Job, Studium).. Wenn dies "amtlich" nachgewiesen werden kann, sind die Chancen auf ein SchengenVisum höher. Wie schon gesagt: Reisen nach Thailand/Vietnam und anderen vergleichbare Länder bringen leider Garnichts.

PS und etwas OT:
Zur Zeit sind die Zügel für SchengenVisum in Manila wieder angezogen worden; gerade wurde wieder der erwachsenen Tochter einer in Deutschland verheirateten Pinay eine Besuchsvisum verwehrt, ( was für mich völlig unverständlich ist. )


Titel: Re: Das leidige Thema Rückkehrbereitschaft. Visumantrag Phillippinen
Beitrag von suitcase am 23.10.2018 um 14:23:26
Das kommt mir bekannt vor......Schengen Visum...Fehlende Rückkehrbereitschaft....Ablehnung......in Ghana genau dasselbe....leider......

Titel: Re: Das leidige Thema Rückkehrbereitschaft. Visumantrag Phillippinen
Beitrag von Andiman am 04.12.2018 um 14:51:24
Hallo,
da ich auch persönlich betroffen war (wir aber die Rückreisebereitschaft immer darstellen konnten), möchte ich das auch kurz kommentieren.
Bei uns hat es definitiv geholfen, eine positive Visahistorie aufzubauen.
Aufbauen heißt aber auch, dass das nicht mit einem Dreimonatsvisum und auch nicht mit einem Sechswochenvisum beginnt.
Allerdings hatten wir auch den Vorteil, immer einen gültigen Arbeitsvertrag und ein zusätzliches Schreiben des renommierten, internationalen Arbeitgebers vorlegen zu können.

Das du den Antrag zuvor mit drei Monaten eingereicht hast und nun stückchenweise reduzierst, lässt für mich auch noch keine größere Rückreisebereitschaft erkennen. Ganz im Gegenteil: sie ist ja offensichtlich im Dorf und bei ihrer Familie unabkömmlich. Wie kann sie da sechs Wochen weg sein oder gar drei Monate?

T.P.2013 hat es weiter oben schon richtig erkannt: wie alle anderen in einer Beziehung mit einem Drittstaatler auch, werdet ihr euch irgendwann mit dem Thema Hochzeit beschäftigen müssen, zumal ein Studentenvisum ja wohl nicht in Frage kommt, wenn sie ihr Studium auf den Philippinen schon abgebrochen hat.

Eine weitere legale Möglichkeit: sie könnte für ein Jahr als Au Pair oder für einen Sprachkurs kommen. Allerdings setzt das auch Mindestkenntnisse der deutschen Sprache voraus und zudem sollte auch hier erkennbar sein, warum es für sie wichtig ist, deutsch zu lernen (ein deutscher Partner ist kein Grund).
Wir betreuen hier mittlerweile ein Paar indonesische Au Pairs und die konnten und mussten alle nachweisen, dass sie bessere Deutschkenntnisse für ihren (zukünftigen) Beruf benötigen.
Dies soll nicht als Hinweis verstanden werden, sich eine Stelle als Au Pair zu erschleichen oder zu erfinden!

Solche Fälle und Schreiben wie das aus dem Eingangspost habe ich in den letzten 5-6 Jahren beruflich bedingt mehrfach gesehen, da die Kollegen sich gerne mal einen Rat holen.
Bei keinem hat das Visum unter diesen Voraussetzungen geklappt, aber mehrere sind glücklich verheiratet und leben zusammen in Deutschland.

Titel: Re: Das leidige Thema Rückkehrbereitschaft. Visumantrag Phillippinen
Beitrag von Saarlaender1982 am 11.02.2020 um 21:25:18
Okay, 2. Visaantrag abgelehnt  Zur Abwechslung hat man nicht nur die Rückkehrabsicht bemängelt sondern behauptet wir hätten falsche Angaben im Visaanteag gemacht und wollten betrügen!
Nach Remonstration hieß es, es wäre unglaubwürdig, daß eine Philippinin nur zum Besuch nach Deutschland kommt, die wollen alle illegal heiraten. Deswegen kann es kein Visum geben.
Ich bin da echt sprachlos. Da wird gar nicht erst nachgedacht das Visum zu genehmigen, da wird einfach abgelehnt.
Trotzdem das ziemlich sicher aussichtslos ist haben wir mal Klage eingereicht. Die Schreiben vom Auswärtigen Amt sind ein schlechter Witz.
Angeblich ist sie jetzt Thai, dann bin ich schon mit ihr verheiratet und will mit dem falschen Visum den A1 Nachweis umgehen, 2 Sätze später bin ich plötzlich mit ihrer (16 Jährigen) Schwester liiert.
Der Hinweis auf die Stets pünktliche Ausreise aus Hong Kong, Singapur und Malaysia wird niedergemacht mit dem Hinweis daß das nix zählt - sie brauch da kein Visum und kann da bleiben so lange sie will (FALSCH!!! Ohne Visum muss sie nach spätestens 30 Tagen das Land verlassen!)
Außerdem kann sie in ihrem Heimatland ja gar nicht verwurzelt sein weil sie mit dem Deutschen Partner ja schon nachgewiesen hat, daß sie bereit ist ihre Heimat zu verlassen.

Also was da abgeht ist, gelinde gesagt, unter aller Kanone.
Wenn ich da nicht grundsätzlich dagegen wär würde ich jetzt einfach sagen "komm, wir machen ein Baby, dann können sie sich aufführen wie sie wollen in dem Affentheather"


Andere Frage: hier wurde ja schon mal der Sprachkurs angesprochen. Ich hab mir mal das Visahandbuch durchgelesen weil ich mich weiterhin dagegen wehr ohne "unverbindlichen" Erstbesuch Tatsachen zu schaffen.
Wenn ich das richtig verstanden hab ist für ein Visum zum Besuch einer Sprachschule kein Nachweis einer Verwurzelung nötig wenn  sie einen triftigen Grund angibt wie z.B. das Ziel in Deutschland arbeiten zu wollen.
Auch das Wohnen beim deutschen Lebenspartner darf wohl NICHT negativ bewertet werden dann.

Also sollte das doch funktionieren wenn ich sie in der Sprachschule zum Intensivkurs anmelde, sie wohnt in der Zeit bei mir und als Begründung geben wir an "Spracherwerb im Hinblick auf eine zukünftige Eheschließung und das Leben und Arbeiten in Deutschland. Im Vorfeld soll die deutsche Kultur und Sprache kennengelernt werden."

Oder lieg ich da schief?

Titel: Re: Das leidige Thema Rückkehrbereitschaft. Visumantrag Phillippinen
Beitrag von Saxonicus am 12.02.2020 um 00:39:25

Saarlaender1982 schrieb am 11.02.2020 um 21:25:18:
Andere Frage: hier wurde ja schon mal der Sprachkurs angesprochen.

Deutsch kann sie auch auf den Philippinen lernen. Zumindest Grundkenntnisse sollten schon vorhanden sein, bevor sie einen Sprachkurs in Deutschland anstrebt. Eine nachvollziehbare Motivation zum Erwerb von Deutschkenntnissen wäre sicher ebenfalls sinnvoll.

Kontakt:
Goethe-Institut Philippinen
G/4-5/F Adamson Centre
121 Leviste St., Salcedo Village
1227 Makati City, Philippines
Metro Manila
Tel. +63 2 8840 5723/+63 2 8840 5724/+63 2 8817 0978
Fax +63 2 8817 0979
info-manila@goethe.de

Titel: Re: Das leidige Thema Rückkehrbereitschaft. Visumantrag Phillippinen
Beitrag von lottchen am 12.02.2020 um 09:19:20

Saarlaender1982 schrieb am 11.02.2020 um 21:25:18:
"Spracherwerb im Hinblick auf eine zukünftige Eheschließung und das Leben und Arbeiten in Deutschland. Im Vorfeld soll die deutsche Kultur und Sprache kennengelernt werden."


Dafür dürfte es kein Sprachvisum geben. Sonst würde das ja jedes Paar so machen. Was glaubst Du warum so viele heiraten ohne dass der Partner mal hier war?

Chancen hätte sie z.B., wenn sie über Grundkenntnisse verfügen würde und in D die deutsche Sprache vertiefen will, weil sie das für ihren Job in der Heimat dringend benötigt.
Oder als Voraussetzung für ein Studium in D (wobei sie dann auch begründen müsste, warum es unbedingt ein Studium in D sein muss wenn noch kaum Kenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind). Also ich sehe wenig Chancen für ein Sprachvisum.

Mit 20 Jahren wäre vielleicht Au-Pair eine Möglichkeit oder FSJ.

Titel: Re: Das leidige Thema Rückkehrbereitschaft. Visumantrag Phillippinen
Beitrag von Petersburger am 12.02.2020 um 17:08:41

Saarlaender1982 schrieb am 11.02.2020 um 21:25:18:
Oder lieg ich da schief?

Das tust Du.

Das ständig zu hörende Argument "Eine Sprache lernt man besser in der sprachlichen Umgebung, wo alles um einen herum in dieser Sprache stattfindet" ist zwar korrekt, aber erst bei vorhandenen Grundkenntnissen.

Ohne diese Grundkenntnisse hat man nur ein unverständliches Lautgemenge um einen herum, wo man im Zweifel noch nicht mal Anfang und Ende von Wörtern erkennt.
Daher ist das Argument nur bei vorhandenen Grundkenntnissen plausibel.

Zudem hat der Gesetzgeber ganz klar gefordert, dass die Grundkenntnisse vor der Einreise zum Daueraufenthalt erworben werden müssen. Daher wird, wo die Rückkehrbereitschaft kein Problem ist, immer wieder auch mit Schengen-Visa bzw. visumfrei Deutsch gelernt werden können, wo immer man will - auch in DEU.
Aber nicht mit einem Visum zum Langzeit-/Daueraufenthalt, auf dessen Grundlage anschließend oft und oft versucht wird, ohne Ausreise und erneutes Visumverfahren eine AE auf Grundlage der inzwischen geschlossenen Ehe zu erhalten.

Titel: Re: Das leidige Thema Rückkehrbereitschaft. Visumantrag Phillippinen
Beitrag von erne am 19.02.2020 um 08:46:53

Saarlaender1982 schrieb am 03.10.2018 um 13:56:32:
Zitat:
Als Grundlage für dieses Schreiben dient ein Text den Frau Xxxxxxxxxxxxxxxx verfasst hat um ihre Situation darzulegen.
...
...
schließlich ist Frau Xxxxxxxxxxxxxxxx nach jeder dieser Reisen pünktlich wieder ausgereist und nach Hause zurück gekehrt. 

ich hatte damals angefange, das zu lesen, als ich dann gesehen habe, wie lang der Text ist, habe ich ohne zu überlegen aufgehört, ihn zu lesen. Was drin steht, kann ich mir denken ..., die gelesenen Stichwörter im Text bestätigten das, es würde keine Behörde interessieren.


Saarlaender1982 schrieb am 11.02.2020 um 21:25:18:
Oder lieg ich da schief? 


erheblich, mit allen Deinen Versuchen,


Saarlaender1982 schrieb am 11.02.2020 um 21:25:18:
ich mich weiterhin dagegen wehr ohne "unverbindlichen" Erstbesuch Tatsachen zu schaffen.


wehr dich weiter ... die Erfolgsaussichten bleiben gleich schlecht.
Schaff Tatsachen, dann verbessern sich die Erfolgsaussichten.
Bei der Visaantragshistorie sehe ich recht schwarz, sehr schwarz auf Visa, auf die keine gesetzliche Grundlage besteht.

Meine einzige Idee hier:
A1 Zertifkat -- Eheschliessungsvisum
dann habt Ihr ca 85. Tage Zeit "Tatsachen" zu schaffen.
ISt nach 85 Tagen klar, Ihr wollt heiraten, könnt Ihr das am 86 oder 87 Tag machen und am 88 oder 89 Tag die AE auf Basis -zdes FZF Visums und der Heiratsurkunde  zu beantragen.
Ist Euch nach 85 Tagen klar, dass Ihr keine Tatsachen schaffen wollt: "Tschüss" und Ausreise spätestens am 90 Tag (inkl. Anreise und Ausreisetag, also richtig rechnen).

Der Eheschlissungstermin um den 86 Tag muss natürlich entsprechend festgelegt sein und es sollte dann immer noch die Möglichkeit des Antrags auf AE vor dem 90 Tag bestehen (Im Zweifelsfalle halt ein Dreizeiler bei der ABH beim Pförtner abgeben und quittieren lassen, mit Datum).
Und der Rücklfug sollte auch klar sein, wenn es ein eheliches Zuammenleben dann doch nicht gewollt ist.


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