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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Niederlassungserlaubnis §18 https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1538565015 Beitrag begonnen von Fafa123 am 03.10.2018 um 13:10:15 |
Titel: Niederlassungserlaubnis §18 Beitrag von Fafa123 am 03.10.2018 um 13:10:15
Hallo zusammen,
ich habe in der Zeit 2014-2018 Master and der Uni absolviert. Zurseit habe ich einen Vertrag bei der Uni als Wissenschafltiche Hilfskraft bekommen. ( für 3 Jahren 2018-2021) Mein Fragen ist: habe ich das Recht auf eine Niederlassungserlabnis nach dem Abzt §18 zuantragen nach zwei jahren oder nicht? ich werde für dein Hilfe dankbar sein. danke ;) 8-) |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis §18 Beitrag von Aras am 03.10.2018 um 14:52:22
Welcher § steht auf deiner Aufenthalterlaubnis?
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Titel: Re: Niederlassungserlaubnis §18 Beitrag von Fafa123 am 03.10.2018 um 15:34:19
Erst sache danke fur Ihre Antwort:
mein Aufenthaltserlaubnis ist zum Zweck der Erwerbstätigkeit (Arbeitserlaubnis § 18 AufenthG) Wenn es ist nach § 16 ist es auch möglich? best grüße ;) :) |
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