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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Antrag zum § 9 Niederlassungserlaubnis
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Beitrag begonnen von Fabioy am 30.09.2018 um 20:41:10

Titel: Antrag zum § 9 Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Fabioy am 30.09.2018 um 20:41:10
Guten Tag

Ich lebe 6 Jahre in Deutschland also seit 2012 mein Visum war erst mal für Studium
danach ist am 2016 geändert zum Visum § 5 FreizügG/EU für 5 Jahre gültig , ich bin jetzt fast einem Jahre getrennt und die Scheidung könnte voraussichtlich im Februar .

die frage :

1/ darf ich mein Aufenthalt karte nach der Scheidung immer behalten ? oder wird das genommen ?

2/ weil ich während mein Studium Teilzeit und paar Monaten Vollzeit gearbeitet habe und
jetzt arbeite ich immer noch unbefristeten Vertrag , ausserdem sowie die Renteversicherung mir mitgeteillt haben dass ich ab Dezember 2018 werden die 60 Monaten eingezahlt .

wird die Studiumzeit von der Ausländerbehörde auch normal angerechnet ?

habe ich einen Anspruch ab Januar 2019 nach der Bezahlung von 60 Monaten Renteversicherung um einen Antrag zu stellen für die § 9 Niederlassungserlaubnis ?

weil ich bis jetzt alle Unterlagen für diesen Gesetz habe , warte nur noch auf die 60 Renteversicherung .

Danke !

Titel: Re: Antrag zum § 9 Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Bayraqiano am 02.10.2018 um 12:30:05

Fabioy schrieb am 30.09.2018 um 20:41:10:
1/ darf ich mein Aufenthalt karte nach der Scheidung immer behalten ? oder wird das genommen ?

Die Ehe muss bei Einleitung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens mindestens drei Jahre und davon wiederum mindestens ein Jahr in Deutschland bestand gehabt haben (Trennungszeiten zählen mit). Es kommt für die Beibehaltung des Freizügigkeitsrechts also darauf an, ob das in diesem Fall zutrifft oder nicht.

Die Frage nach der Niederlassungserlaubnis würde sich dann stellen, wenn du (1) kein Freizügkeitsrecht mehr genießen würdest und (2) du dann einen AT nach dem AufenthG erhalten könntest (hier wäre es  interessant zu erfahren, ob das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde).

Titel: Re: Antrag zum § 9 Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Tippi am 02.10.2018 um 16:34:49
@ Fabioy

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Titel: Re: Antrag zum § 9 Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Fabioy am 03.10.2018 um 15:03:57
ich habe leider das Studium abgebrochen jetzt arbeite ich schon mehr als 2 Jahre als Logistiker mit unbefristeten Vertrag dabei kann das nicht helfen ?

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