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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Aufenthalt von Schiffbesatzungen und Flugzeugcrews https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1538158218 Beitrag begonnen von Saxonicus am 28.09.2018 um 20:10:18 |
Titel: Aufenthalt von Schiffbesatzungen und Flugzeugcrews Beitrag von Saxonicus am 28.09.2018 um 20:10:18
Wie wird das eigentlich gehandhabt, wenn Flugzeug- oder Schiffsbesatzungen aus Negativstaaten Liegezeiten in Deutschland haben. Normalerweise benötigen sie doch zum Aufenthalt ein Visum. Wie wird das geregelt?
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Titel: Re: Aufenthalt von Schiffbesatzungen und Flugzeugcrews Beitrag von Aras am 28.09.2018 um 20:36:36
§ 24 f. AufenthV?
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Titel: Re: Aufenthalt von Schiffbesatzungen und Flugzeugcrews Beitrag von Saxonicus am 28.09.2018 um 23:32:46
Danke!
Ich hatte es zwar schon irgendwann einmal gelesen, wusste aber nicht mehr wo. |
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