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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> DoppelstaatsBürgerschaft
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Beitrag begonnen von selman77 am 24.09.2018 um 16:58:56

Titel: DoppelstaatsBürgerschaft
Beitrag von selman77 am 24.09.2018 um 16:58:56
Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen.
Folgende Konstellationen
Kind geboren 1999
Mutter deutsche Staatsangehörigkeit
Vater türkische Staatsangehörigkeit
Damals hat man nur die türkische Staatsangehörigkeit für das kind gemeldet
Frage:
Wenn das Kind jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt,
darf es die türkische Staatsangehörigkeit behalten?

Titel: Re: DoppelstaatsBürgerschaft
Beitrag von Petersburger am 24.09.2018 um 17:17:06
Das Kind beantragt die deutsche StAng nicht, es hat sie.
Seit Geburt.

Daher sehe ich zunächst keinerlei Anlass für irgendwelche Folgen ... es tritt ja keine Änderung ein.

Titel: Re: DoppelstaatsBürgerschaft
Beitrag von Aras am 24.09.2018 um 17:17:50
Welche Staatsangehörigkeit hatte die Mutter bei der Geburt des Kindes?
Wo wurde das Kind geboren?

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