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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Nach Heirat in Dänemark was nun?
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Beitrag begonnen von 123Alex123 am 17.09.2018 um 20:34:41

Titel: Nach Heirat in Dänemark was nun?
Beitrag von 123Alex123 am 17.09.2018 um 20:34:41
Mann Deutscher, Frau aus Indonesien (abgeschlossenen Studium in Deutschland auf Jobsuche Visum gemäß § 16 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz) Visum läuft Mitte November 2018 aus.

Wie geht man vor nach der Heirat in Dänemark wenn die indonesische Frau hier in Deutschland Visum verlängert kriegen will.

Ist diese Reihenfolge richtig?
1. Ehe im Einwohnermeldeamt melden.
2. Ausländerbehörde.

3. Wie ist das mit Termin bei Ausländerbehörde dauert ja manchmal sehr lange, kann sein das das Visum schon abgelaufen ist, kann man eventuell auf einen Termin etwas eher bestehen?

4. Muss A1 Zertifikat bei dem Termin in Ausländerbehörde nachgewiesen werden oder kann auch nachgereicht werden (wenn noch nicht vorhanden)?

5. Verpflichtungserklärung vom deutschen Ehegatten wird glaube ich nicht benötigt bei dem Visum oder?

Danke im voraus für die Antworten

Titel: Re: Nach Heirat in Dänemark was nun?
Beitrag von deerhunter am 17.09.2018 um 20:47:37

123Alex123 schrieb am 17.09.2018 um 20:34:41:
wenn die indonesische Frau hier in Deutschland Visum verlängert kriegen will.


Ein Visum wird i.d.R. nicht verlängert....sie muss eine AE beantragen


123Alex123 schrieb am 17.09.2018 um 20:34:41:
in Deutschland auf Jobsuche Visum gemäß § 16 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz


Hat sie denn einen Job gefunden?


123Alex123 schrieb am 17.09.2018 um 20:34:41:
Muss A1 Zertifikat bei dem Termin in Ausländerbehörde nachgewiesen werden oder kann auch nachgereicht werden (wenn noch nicht vorhanden)?


Ja, muss nachgewiesen werden wenn AE nach §28 haben möchte


123Alex123 schrieb am 17.09.2018 um 20:34:41:
Verpflichtungserklärung vom deutschen Ehegatten wird glaube ich nicht benötigt bei dem Visum oder?


Nein, keine VE

Titel: Re: Nach Heirat in Dänemark was nun?
Beitrag von grisu1000 am 18.09.2018 um 03:37:47

123Alex123 schrieb am 17.09.2018 um 20:34:41:
. Wie ist das mit Termin bei Ausländerbehörde dauert ja manchmal sehr lange, kann sein das das Visum schon abgelaufen ist, kann man eventuell auf einen Termin etwas eher bestehen?


Man macht den Termin Rechtzeitig und/oder reicht mit den Termin eine formlosen schriftlichen Antrag auf AE ein.

Titel: Re: Nach Heirat in Dänemark was nun?
Beitrag von Petersburger am 18.09.2018 um 06:03:36

123Alex123 schrieb am 17.09.2018 um 20:34:41:
4. Muss A1 Zertifikat bei dem Termin in Ausländerbehörde nachgewiesen werden oder kann auch nachgereicht werden (wenn noch nicht vorhanden)?

Falls das oben angesprochene Studium kein fremdsprachiger Studiengang war, wird kein Zertifikat benötigt - dann sollte sie einfach ihre vorhandenen Deutschkenntnisse durch eigenes Reden belegen.

Titel: Re: Nach Heirat in Dänemark was nun?
Beitrag von 123Alex123 am 18.09.2018 um 20:20:57
Vielen Danke für die antworten. Wollte mal ein Lob an euch alle aussprechen die ihr alle so fleißig helft.

Nun zum Thema
1. Sie hat noch keine Arbeit hier.
2. Ihr Studium war MBA auf englischsprachiger Basis hier.
Ihr Deutsch ist aber relativ gut da sie den B1 Kurs auch gemacht hat aber leider die schriftliche Prüfung knapp verfehlt hat, also nicht bestanden hat. Aber A1 sollte sie locker schaffen.


Titel: Re: Nach Heirat in Dänemark was nun?
Beitrag von deerhunter am 19.09.2018 um 14:52:13
Dann sollte das doch alles klappen... 8-)

Titel: Re: Nach Heirat in Dänemark was nun?
Beitrag von 123Alex123 am 09.10.2018 um 19:12:04
Hallo ich will einen Termin machen jetzt im Ausländeramt, beantrage ich hier einen Ehegattennachzug oder wie nennt man das?
Damit der Sachbearbeiter weiß worum es geht?

Titel: Re: Nach Heirat in Dänemark was nun?
Beitrag von Saxonicus am 09.10.2018 um 20:05:11

123Alex123 schrieb am 09.10.2018 um 19:12:04:
Hallo ich will einen Termin machen jetzt im Ausländeramt, 

Das sollte Deine Frau schon selbst machen, denn sie ist die  Antragstellerin, nicht Du. Sie beantragt dann ihre Aufenthaltserlaubnis nach §28.

Das geht im Übrigen auch mit einem formlosen Brief, dann gilt der Antrag als gestellt und sie bekommt irgendwann einen Termin zur persönlichen Vorsprache.

Titel: Re: Nach Heirat in Dänemark was nun?
Beitrag von 123Alex123 am 13.10.2018 um 16:23:29
Folgende Sachen soll ich zur Ausländerbehörde mitnehme:

-3 letzten Gehaltsabrechnungen mitnehmen von mir wenn Sie keine hat dann vom Partner. (Dürfen die das verlangen)?

-Sprachkenntnisse in Stufe B1?

(Warum wollen Sie B1? Wieso langt A1 nicht?)


Titel: Re: Nach Heirat in Dänemark was nun?
Beitrag von Aras am 13.10.2018 um 16:27:30

123Alex123 schrieb am 13.10.2018 um 16:23:29:
-3 letzten Gehaltsabrechnungen mitnehmen von mir wenn Sie keine hat dann vom Partner. (Dürfen die das verlangen)?

Nein


123Alex123 schrieb am 13.10.2018 um 16:23:29:
-Sprachkenntnisse in Stufe B1?

(Warum wollen Sie B1? Wieso langt A1 nicht?)

um festzustellen ob man sie zum sprachkurs verpflichten muss?

Titel: Re: Nach Heirat in Dänemark was nun?
Beitrag von 123Alex123 am 14.10.2018 um 15:01:08
Das steht so da:

Wenn die folgenden aufgeführten Anlagen bereits zum Termin mitgebracht werden, erleichtert es die Bearbeitung:

-Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnung der letzten 3 Monate (ggf. des Partners wenn selbst nicht oder geringfügiger Beschäftigung)
-Nachweis Sprachkenntnisse in Deutsch mindestens der Stufe B1

Titel: Re: Nach Heirat in Dänemark was nun?
Beitrag von reinhard am 14.10.2018 um 15:27:31
Dann steck doch ein, was Du hast, und zeige dort, was Du willst.

Vermutlich ist es einfacher als Du jetzt glaubst.

Titel: Re: Nach Heirat in Dänemark was nun?
Beitrag von 123Alex123 am 14.10.2018 um 15:39:35
Ja ich verstehe halt nicht wieso die das verlangen.
Mietvertrag wollen die auch.

Ich würde halt nur gerne das zeigen was gesetzlich vorgeschrieben ist und nicht mehr als nötig.

Titel: Re: Nach Heirat in Dänemark was nun?
Beitrag von reinhard am 14.10.2018 um 15:45:17
Vermutlich verlangen sie das gar nicht, sondern haben Dir einen Standard-Brief für Ausländer zugeschickt.

Titel: Re: Nach Heirat in Dänemark was nun?
Beitrag von Saxonicus am 14.10.2018 um 20:34:45

reinhard schrieb am 14.10.2018 um 15:45:17:
Vermutlich verlangen sie das gar nicht, sondern haben Dir einen Standard-Brief für Ausländer zugeschickt.

Der TS @123Alex123 ist Ausländer.
Staatsangehörigkeit: Indonesien

Titel: Re: Nach Heirat in Dänemark was nun?
Beitrag von Aras am 14.10.2018 um 20:38:45
Verheiratet mit einem Deutschen.


123Alex123 schrieb am 17.09.2018 um 20:34:41:
Mann Deutscher, Frau aus Indonesien (abgeschlossenen Studium in Deutschland auf Jobsuche Visum gemäß § 16 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz) Visum läuft Mitte November 2018 aus.


Titel: Re: Nach Heirat in Dänemark was nun?
Beitrag von reinhard am 15.10.2018 um 11:04:10

Saxonicus schrieb am 14.10.2018 um 20:34:45:
Der TS @123Alex123 ist Ausländer.
Staatsangehörigkeit: Indonesien


Im Profil ist er Ausländer, im Text ist der Deutscher.

Die Frau ist im Text mal "Indonesierin", mal ist sie "aus Indonesien".

Man weiß es also nicht so genau, es kann sein, die Ausländerbehörde weiß es auch nicht so genau und schreibt erst mal, er soll alles mitbringen – und beim Termin sortiert man dann, sobald er weiß, was er ist.

Titel: Re: Nach Heirat in Dänemark was nun?
Beitrag von Saxonicus am 15.10.2018 um 20:11:42

123Alex123 schrieb am 14.10.2018 um 15:39:35:
Ich würde halt nur gerne das zeigen was gesetzlich vorgeschrieben ist und nicht mehr als nötig. 


reinhard schrieb am 15.10.2018 um 11:04:10:
Im Profil ist er Ausländer, im Text ist der Deutscher.Die Frau ist im Text mal "Indonesierin", mal ist sie "aus Indonesien".Man weiß es also nicht so genau, es kann sein, die Ausländerbehörde weiß es auch nicht so genau und schreibt erst mal, er soll alles mitbringen – und beim Termin sortiert man dann, sobald er weiß, was er ist. 

@123Alex123
Wenn Du Dich so ungenau artikulierst, dann solltest Du Dich allerdings nicht wundern, wenn die ABH das volle Programm von Dir erwartet.

Titel: Re: Nach Heirat in Dänemark was nun?
Beitrag von Sybers123 am 06.12.2018 um 09:13:11
Hi sorry also meine Frau schreibt auch mit meinem Account hier manchmal.

Also ich Deutscher meine Frau aus Indonesien. Wir waren jetzt beim Ausländeramt und mussten alles was auf der Liste stand vorzeigen.

Jetzt muss meine Frau den Aufenthaltstitel abholen in einer Woche und da steht wir sollen auch die Scheidungsurkunde (übersetzt ins Deutsche mitnehmen) da sie ja schon mal verheiratet war im Ausland.
Warum verlangen die das jetzt? Wir haben doch schon eine Heiratsurkunde aus Dänemark mit Beglaubigung versehen.

Titel: Re: Nach Heirat in Dänemark was nun?
Beitrag von deerhunter am 06.12.2018 um 16:56:30

Sybers123 schrieb am 06.12.2018 um 09:13:11:
Warum verlangen die das jetzt? Wir haben doch schon eine Heiratsurkunde aus Dänemark mit Beglaubigung versehen. 


Weil Dänemark das i.d.R. nicht prüft und in Deutschland eine Ehe nur gültig ist, wenn die Vorehe entsprechend geschieden wurde

Titel: Re: Nach Heirat in Dänemark was nun?
Beitrag von erne am 09.12.2018 um 12:32:13

Sybers123 schrieb am 06.12.2018 um 09:13:11:
steht wir sollen auch die Scheidungsurkunde (übersetzt ins Deutsche mitnehmen) da sie ja schon mal verheiratet war im Ausland.


deerhunter schrieb am 06.12.2018 um 16:56:30:
Weil Dänemark das i.d.R. nicht prüft und in Deutschland eine Ehe nur gültig ist, wenn die Vorehe entsprechend geschieden wurde 



sie sind verheiratet. Punkt.
Bestenfalls das Standesamt kann jetzt prüfen, ob die Vorehe geschieden wurde. Wenn nein, dann ist die letzte Ehe aufhebbar, aber es ist eine Ehe (und Bigamie).

m.E. hat das nicht die ABH zu prüfen. Sie muss, wenn die Voraussetzungen gegeben sind (Ehe und eheliche Lebensgemeinschaft in D) die AE verlängern.
Im Zweifelsfalle kann das Standesamt tätig werden.
Ich würde aber trotzdem die Scheidungurkunde mitbringen und vorzeigen. Man muss ja nicht aus jeder Mücke einen Elefanten machen

Titel: Re: Nach Heirat in Dänemark was nun?
Beitrag von T.P.2013 am 09.12.2018 um 18:21:47

erne schrieb am 09.12.2018 um 12:32:13:
Bestenfalls das Standesamt kann jetzt prüfen, ob die Vorehe geschieden wurde. Wenn nein, dann ist die letzte Ehe aufhebbar, aber es ist eine Ehe (und Bigamie).

m.E. hat das nicht die ABH zu prüfen. Sie muss, wenn die Voraussetzungen gegeben sind (Ehe und eheliche Lebensgemeinschaft in D) die AE verlängern.
Im Zweifelsfalle kann das Standesamt tätig werden.


So ist es. Erstaunlich, dass man darauf bei einigen etablierten Foristen immer wieder hinweisen muss, obwohl eine Diskussion über dieselbe Thematik hier vor nicht allzu langer Zeit geführt wurde.


Zitat:
Ich würde aber trotzdem die Scheidungurkunde mitbringen und vorzeigen. Man muss ja nicht aus jeder Mücke einen Elefanten machen 


Und auch da gebe ich Dir recht. Wenn das ohne Zicken schnell zum Ziel führt, sollte einem im Zweifelsfall m.M.n. das eigene Hemd (eigene Zielsetzung) näher sein als die Hose (Interessen anderer, "Prinzip").

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