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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Einreise ohne Visumspflicht zwecks Heirat
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Beitrag begonnen von Anapoleus am 14.09.2018 um 19:55:21

Titel: Einreise ohne Visumspflicht zwecks Heirat
Beitrag von Anapoleus am 14.09.2018 um 19:55:21
Meine Verlobte aus Nicaragua und ich wollen dieses Jahr in Deutschland heiraten. Wir haben die Eheschließung auch bereits angemeldet (Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis ist erfolgt, Frist läuft Ende Dezember ab). Da meine Verlobte keine Deutschprüfung in ihrem Land derzeit machen kann und somit auch kein Heiratsvisum beantragen kann, haben wir uns dazu entschlossen, da uns die Zeit davonläuft (auch auf Anraten der örtlichen Auslandsvertretung), dass sie visumsfrei für 90 Tage einreist (für Nicaragua möglich), ihre Deutschprüfung hier ablegt und nach der Hochzeit zurückkehrt. Das Visum für Familienzusammenführung würden wir dann halt später beantragen.

Ist es sinnvoll oder sogar geboten, dass sie bei der Einreise als Besuchszweck angibt, dass wir beabsichtigen zu heiraten? Meine Sorge besteht darin, dass die Behörden ihr die Einreise verweigern könnten, weil aufgrund der Eheschließung der Wille zur Rückkehr möglicherweise nicht erkennbar ist (trotz vorliegendem Rückflugticket). Wäre es hilfreich, wenn ich in irgendeiner Form schriftlich bescheinige, dass sie auf jeden Fall zurückkehrt?

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand in dieser Angelegenheit aushelfen könnte.

Titel: Re: Einreise ohne Visumspflicht zwecks Heirat
Beitrag von T.P.2013 am 14.09.2018 um 21:11:01
Moin,

geboten ist es nicht.
Deine Frau reist zu einem Kurzaufenthalt ein, im Verlaufe dessen sie eine Deutschprüfung ablegen und ggf. auch heiraten wird. Völlig ok. Hauptzweck bleibt der Besuch im Allgemeinen im Rahmen des Kurzaufenthalts.

Ob es sinnvoll ist - eher nein.
Es ist völlig legitim und rechtlich nicht zu beanstanden, im Rahmen eines Kurzaufenthalts Sprachzertifikate zu erwerben oder zu heiraten. Insofern wird das allein niemals einen rechtlich haltbaren Grund für eine Zurückweisung darstellen.

Die Frage ist - weiß das auch jeder Grenzbeamte? Meine Erfahrung, als Bundespolizist, ist: bzgl. Heirat - nein, nicht jeder.
Insofern würde ich zumindest nicht ungefragt schlafende Hunde wecken.

Bei einer möglichen Einreisebefragung würde ich zumindest eine Heirat daher nicht von mir aus thematisieren. Erst falls eine Befragung in diese Richtung zielt, würde ich das entsprechend mitteilen, falls erforderlich, einfach, um nicht irgendwie unglaubwürdig zu werden oder ins Schwimmen zu geraten.
Dann ggf. es genauso schildern, wie Du es hier machst - Sprachtest / Heirat im Rahmen Besuchsreise, anschließende Ausreise mit dann anschließendem Visumantrag zur FZF.
Eine "Bescheinigung" Deinerseits bzgl. Rückkehr wäre ohne Wert.

Aber macht Euch nicht zuviel Gedanken. Dazu besteht zu einer 99,99%igen Wahrscheinlichkeit kein Grund.

Gruß

Titel: Re: Einreise ohne Visumspflicht zwecks Heirat
Beitrag von Anapoleus am 14.09.2018 um 21:22:22
Alles klar,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung  :)

Titel: Re: Einreise ohne Visumspflicht zwecks Heirat
Beitrag von Anapoleus am 15.09.2018 um 16:13:10
Ergänzung:
Wir haben jetzt einen Aufenthalt mit einer Dauer von 75 Tagen geplant (sie war bereits im Juni für 14 Tage in Deutschland). Wir sind allerdings nicht sicher ob bei der Einreise die Angabe "Ich will meinen Freund besuchen und werde für die gesamte Zeit bei ihm wohnen" (mit Adressangabe und Einladungsschreiben meinerseits) als ausreichend anerkannt wird, da es sich ja doch um einen recht langen Zeitraum handelt. Wenn wir beabsichtigen für ein Wochenende irgendwo hinzufahren (Besuch der Verwandten u.ä.) ist das etwas was sie bereits bei der Einreise mit Ort und Datum präzise angeben muss?

Titel: Re: Einreise ohne Visumspflicht zwecks Heirat
Beitrag von lottchen am 15.09.2018 um 17:07:10
Nein, natürlich nicht. Besuch von Freund, Urlaub, in D / Schengen herumreisen...reicht doch völlig. Keiner wird erwarten, dass präzise jeder einzelne Tag bereits vorgeplant ist.

Titel: Re: Einreise ohne Visumspflicht zwecks Heirat
Beitrag von Anapoleus am 15.09.2018 um 17:58:57
Ok, danke, das beruhigt mich etwas. Bei ihrer ersten Einreise letztes Jahr ist sie sehr detailliert ausgefragt worden (wo sie überall hinwollte, vorzeigen von Flugtickets usw.). Das haben wir dieses Mal alles nicht.

Titel: Re: Einreise ohne Visumspflicht zwecks Heirat
Beitrag von grisu1000 am 16.09.2018 um 01:58:55

Anapoleus schrieb am 15.09.2018 um 17:58:57:
Ok, danke, das beruhigt mich etwas.


Sie beantwortet natürlich die Fragen wahrheitssgemäß. Bleibt aber ansonsten reaktiv und bringt keine eigenen Thematiken ein. Wie z.B Eheschließung.

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