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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Abruf bewilligtes Visum zur Familienzusammenführung
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Beitrag begonnen von goudvink am 13.09.2018 um 11:51:10

Titel: Abruf bewilligtes Visum zur Familienzusammenführung
Beitrag von goudvink am 13.09.2018 um 11:51:10
Hallo in die Runde,
in welchem Zeitraum muss ein bewilligtes Visum zur Familienzusammenführung bei der Botschaft abgerufen werden? Also bis wann muss der Antragsteller dort vorstellig werden, um das Visum in den Pass zu bekommen?
Ist eine ungewöhnliche Frage, ich weiß  ;)
Meine Frau ist erkrankt und es ist nicht klar, wann sie wieder fit genug ist, um zu reisen.
Also, gibt es da sowas wie ein Verfallsdatum? Wenn ja, wo steht das?

Titel: Re: Abruf bewilligtes Visum zur Familienzusammenführung
Beitrag von Saxonicus am 13.09.2018 um 12:05:34

goudvink schrieb am 13.09.2018 um 11:51:10:
Also bis wann muss der Antragsteller dort vorstellig werden, um das Visum in den Pass zu bekommen?

Vielleicht ruft sie/oder Du mal in der Konsularabteilung der Botschaft an und fragt da nach? Wenn Ihr denen erklärt, dass sie infolge ihrer Erkrankung nicht zeitnah fliegen kann, findet sich bestimmt ein Weg.

Titel: Re: Abruf bewilligtes Visum zur Familienzusammenführung
Beitrag von deerhunter am 13.09.2018 um 12:06:23
Normal habt ihr doch ein "Gültigkeitsdatum" beim Visa und ein "gewünschtes" Einreisedatum beim Antrag!

Ich würde hier direkt mit der DAV kommunizieren, um Fakten zu haben...alles andere ist Theorie! Sprecht mit der Visaabteilung und klärt das persönlich!


Titel: Re: Abruf bewilligtes Visum zur Familienzusammenführung
Beitrag von lottchen am 13.09.2018 um 13:26:40
Hat Deine Frau den Paß schon mit Antragstellung abgegeben?
Ich kenne das so, dass wenn das Visum erteilt wird das in den Paß geklebt wird und dann holt der Antragsteller den Paß ab. Dann ändert das Abholdatum nicht den Zeitraum, der auf dem Visum steht. Die Frist läuft...

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