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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung legal / Angaben Mehrstaatlichkeit
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Beitrag begonnen von airy am 12.09.2018 um 18:15:34

Titel: Einbürgerung legal / Angaben Mehrstaatlichkeit
Beitrag von airy am 12.09.2018 um 18:15:34
Hu hu,

Eine Frage stellt sich mir gerade (fiktiv):

Familie aus Serbien reist nach Deutschland.
Ehemann hat Serbische, Mazedonische und Bulgarische Staatsangehörigkeit. Frau und Kinder serbische.

Durch Bulgarische Staatsangehörigkeit ist der Aufenthalt aller Familienmitglieder erlaubt (einfach bei Meldebehörde anmelden).

Nach einer gewissen Zeit könnte der Ehemann ja theoretisch die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. (Ich weiß nicht genau wann, ist aber auch für meine Frage unwichtig)

Frage 1:
Die bulgarische kann er behalten (EU). Die serbische und mazedonische muss er abgeben bei Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit. Richtig?
Wie kann so etwas überhaupt von der Ausländerbehörden geprüft werden ob er neben der serbischen noch andere Staatsangehörigkeiten hat. (Er könnte ja einfach die serbische und mazedonische verschweigen).

Frage 2:
Wen er die serbische und mazedonische Staatsangehörigkeit verschweigt und aus diesem Grund  die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt, ist dies ja wenn es rauskommt ein verstoß von Ehemann. Gibt es einen Paragraphen der es ermöglicht Ihm die deutsche Staatsangehörigkeit wieder zu entziehen? Ist so etwas überhaupt möglich?

Vielen Dank

Titel: Re: Einbürgerung legal / Angaben Mehrstaatlichkeit
Beitrag von Saxonicus am 12.09.2018 um 19:57:10

airy schrieb am 12.09.2018 um 18:15:34:
Wie kann so etwas überhaupt von der Ausländerbehörden geprüft werden ob er neben der serbischen noch andere Staatsangehörigkeiten hat. (Er könnte ja einfach die serbische und mazedonische verschweigen).

Soweit mir bekannt ist muss er den Austritt aus diesen Staatsangehörigkeiten nachweisen.


airy schrieb am 12.09.2018 um 18:15:34:
Gibt es einen Paragraphen der es ermöglicht Ihm die deutsche Staatsangehörigkeit wieder zu entziehen? 
Dann verliert er schlichtweg die deutsche Staatsangehörigkeit und hat zudem möglicherweise noch ein Strafverfahren am Hals. Inwieweit das noch aufenthaltsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht, weiß ich zwar nicht, halte es aber durchaus für möglich.

Titel: Re: Einbürgerung legal / Angaben Mehrstaatlichkeit
Beitrag von T.P.2013 am 12.09.2018 um 21:04:38
Moin,

natürlich kann eine durch falsche Angaben erschlichene Einbürgerung grundsätzlich zurückgenommen werden. § 35 StAG.

Vielleicht sollte man einfach nicht lügen (natürlich nur fiktiv...) und Rechte und Pflichten einhalten.

Gruß

Titel: Re: Einbürgerung legal / Angaben Mehrstaatlichkeit
Beitrag von Mick am 13.09.2018 um 06:52:35

T.P.2013 schrieb am 12.09.2018 um 21:04:38:
Vielleicht sollte man einfach nicht lügen (natürlich nur fiktiv...) und Rechte und Pflichten einhalten.

Jepp, damit ist alles gesagt...

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