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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Vorgehensweise für Aufenthaltserlaubnis nach Eheschließung in DE?! https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1536648213 Beitrag begonnen von Ilyaz201821 am 11.09.2018 um 08:43:33 |
Titel: Vorgehensweise für Aufenthaltserlaubnis nach Eheschließung in DE?! Beitrag von Ilyaz201821 am 11.09.2018 um 08:43:33
Servus,
Meine Verlobte hat ihr 3 Monatiges Visum erhalten von der deutschen Botschaft in Teheran Zweck Eheschließung in Deutschland.Wir haben einige Tage nach der Einreise standesamtlich geheiratet. Frage: was sind die nächsten Schritte? Ich habe bereits meiner Krankenversicherung Bescheid gegeben. Muss man zur ausländerbehörde? Welche Unterlagen werden benötigt? Könnte es sein, dass es Probleme gibt, da ich vllt den Lebensunterhalt als deutscher Staatsbürger nicht decken kann, bin nämlich noch Student(Master) und verdiene noch nicht so überragend. Danke für die Hilfe! |
Titel: Re: Vorgehensweise für Aufenthaltserlaubnis nach Eheschließung in DE?! Beitrag von Aras am 11.09.2018 um 09:13:24
Glückwunsch.
Ja du gehst mit deiner Ehefrau innerhalb des dreimonatigen Visagültigkeitszeitraum zur Ausländerbehörde und hilfst ihr beim Beantragen der Aufenthaltserlaubnis. Die kostet 100 € außer ihr weist nach, dass ihr bspw. ALG II beantragen werden etc.. Außer der Eheurkunde, kennt euch die Ausländerbehörde ja schon bereits. Ihr braucht also nur die Eheurkunde mitzunehmen. Du hast im anderen Thread geschrieben, dass alles geklappt hat. Kannst du dort bitte näher erläutern, wie das weiter gegangen ist und welche Schritte du gegangen bist etc? Grüße aus Teheran Aras |
Titel: Re: Vorgehensweise für Aufenthaltserlaubnis nach Eheschließung in DE?! Beitrag von Ilyaz201821 am 11.09.2018 um 10:12:23
Alles klar, vielen Dank.
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Titel: Re: Vorgehensweise für Aufenthaltserlaubnis nach Eheschließung in DE?! Beitrag von lottchen am 11.09.2018 um 11:51:25
Bei mir in der Stadt geht der Ausländer zuerst zum Einwohnermeldeamt/Bürgeramt und meldet seinen Wohnsitz an incl. Familienstand (ich bin mit meinem Ex-Mann mitgegangen). Erst danach geht man zum Ausländeramt und besorgt sich einen Termin für die Beantragung der AE (hätte mein Ex-Mann auch allein machen können, zum Termin selber musste ich aber mitgehen, da ich ja bestätigen musste, dass die Ehe hier geführt werden soll)....Ist aber in jeder Stadt etwas anders. Manchmal kann man alles auch in einer Behörde erledigen.
Dein EInkommen ist irrelevant Da Du Deutscher bist ist die Sicherung des Lebensunterhaltes nicht von Bedeutung für die AE ist. Mal davon abgesehen: Wovon wollt Ihr momentan leben? Wohngeld? Mit HartzIV aufstocken? Könnt ihr alles erst beantragen wenn sie ihren Wohnsitz hier genommen hat. |
Titel: Re: Vorgehensweise für Aufenthaltserlaubnis nach Eheschließung in DE?! Beitrag von Ilyaz201821 am 11.09.2018 um 15:55:56
Ich wohne momentan mietfrei und mit dem Geld was ich arbeite leben wir halt. Dazu unterstützt mich meine Eltern, wodurch wir kein Hartz 4 beziehen werden.
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Titel: Re: Vorgehensweise für Aufenthaltserlaubnis nach Eheschließung in DE?! Beitrag von Woodie am 22.09.2018 um 11:46:17
Nur mal am Rande erwähnt was meine AB für die Aufenthaltsgenehmigung an Papieren haben möchte
Pass und Kopie Visum und Kopie Wohnungsbescheinigung vom Vermieter ausgefüllt Heiratsurkunde und Kopie Passfoto Bescheinigung der Krankenkasse über die Familienversicherung (die Karte reicht nicht aus) und Kopie |
Titel: Re: Vorgehensweise für Aufenthaltserlaubnis nach Eheschließung in DE?! Beitrag von Aras am 22.09.2018 um 11:57:00 Woodie schrieb am 22.09.2018 um 11:46:17:
Rechtsgrundlage dafür dass man Kopien auf eigene Kosten anfertigen soll? Rechtsgrundlage für die Forderung nach KV-Nachweis, wenn Sicherung von Lebensunterhalt nicht notwendig ist? |
Titel: Re: Vorgehensweise für Aufenthaltserlaubnis nach Eheschließung in DE?! Beitrag von Woodie am 22.09.2018 um 15:55:17
@Aras
zumindest verlangt das meine AB jetzt von mir. Ohne die Papiere gibt es keine AE, so sagte man mir. Die Meldebescheinigung reicht auch nicht aus, es muss der Vermieter die Wohnungsbescheinigung ausfüllen, obwohl ich denen schon für die VE einen Wohnungsbescheinigung gebracht hatte, da stand dann aber nur mein Name drin. Mein Vermieter freut sich.. :P Sie wollte sogar meinen Personalausweis kopiert haben. Auf die Frage warum? "wollen Sie jetzt mit mir diskutieren?" |
Titel: Re: Vorgehensweise für Aufenthaltserlaubnis nach Eheschließung in DE?! Beitrag von Aras am 22.09.2018 um 19:10:11
Die Vermieterbescheinigung ist ja auch nicht von mir problematisiert worden.
Aber bei Kopien spart sich die Behörde Geld obwohl man ja nicht gerade wenig Geld für die AE zahlt. Auf der anderen Seite hat sie ja die Daten schonmal gehabt, da ja bei Ausländern mit nationalen Visa bereits eine Akte mit den erforderlichen Angaben und Kopien schon vorliegt. Bei dem Nachweis der Krankenversicherung fehlt aber bei Familiennachzug zum Deutschen die gesetzliche Ermächtigung diese ohne jegliche Begründung einzufordern. |
Titel: Re: Vorgehensweise für Aufenthaltserlaubnis nach Eheschließung in DE?! Beitrag von Woodie am 22.09.2018 um 19:37:05 Aras schrieb am 22.09.2018 um 19:10:11:
Daher könnte ich es ablehnen diesen Nachweis zu erbringen? aber warum dann die Wohnungsbescheinigung des Vermieters? |
Titel: Re: Vorgehensweise für Aufenthaltserlaubnis nach Eheschließung in DE?! Beitrag von Aras am 22.09.2018 um 21:04:44 Woodie schrieb am 22.09.2018 um 19:37:05:
Richtig. In § 5 Abs. 1 Nr. 1 wird zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis generell die Lebensunterhaltischerung gefordert. Lebensunterhalt wird in § 2 Abs. 3 definiert und schließt den Krankenversicherungsschutz mit ein. In § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG steht geschrieben, dass bei Familiennachzug zum Deutschen(!) in der Regel von Lebensunterhaltsicherung abgesehen werden soll. In der Regel darf es also nicht gefordert werden. In Ausnahmefällen, deren vorliegen von der Behörde begründet werden muss(!), kann die Sicherung des Lebensunterhaltes gefordert werden. Ohne Begründung kann also nicht der Nachweis gefordert werden. Warum denkst du ist das was du angehangen hast eine Checkliste? Weil bei Familiennachzug zu Ausländern die Sicherung des Lebensunterhaltes gefordert wird. Und da hat der Sachbearbeiter einfach alles angekreuzt. Ob es notwendig war, war ihm wohl egal. Woodie schrieb am 22.09.2018 um 19:37:05:
Weil der Einzug durch den Wohnungsgeber gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Bundesmeldegesetz verpflichtet ist den Einzug zu bestätigen. Diese vom Mieter einzufordern ist glaub ich aus § 2 Abs. 2 S. 2 1. Alternative Bundesmeldegesetz gedeckt. Es gibt also dafür eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. |
Titel: Re: Vorgehensweise für Aufenthaltserlaubnis nach Eheschließung in DE?! Beitrag von Woodie am 30.09.2018 um 10:50:02 Aras schrieb am 22.09.2018 um 21:04:44:
dazu folgendes Merkblatt. Die KV scheint bei meiner AB nicht zum Lebensunterhalt zu zählen. :-? |
Titel: Re: Vorgehensweise für Aufenthaltserlaubnis nach Eheschließung in DE?! Beitrag von Aras am 30.09.2018 um 11:30:05
Gesetz ist Gesetz. Contra Legem ist Contra Legem. Das muss man im Zweifel selber durchsetzen indem man renitent bleibt.
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