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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Fiktionbescheinigung
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Beitrag begonnen von horu am 09.09.2018 um 19:49:49

Titel: Fiktionbescheinigung
Beitrag von horu am 09.09.2018 um 19:49:49
Hallo,
ich bin mit Nationalvizum nach Deutschland eingereist und ein Termin für Aufenthatstitelbeantragung vereinbart. Leider kann man ein Termin erst nach 5 Monate buchen. dazu kommt normaleweise noch mindestens 2 Monate bis das AE fertig wird.

Ich will kurz zu meinem Heimatland fahren, brauche dafür ein Fiktionsbescheinigung, da meine Nationalvizum bereits abgelaufen ist.

In ABH wurde mir gesagt erstellen eines Fiktionsbescheinigung stell für die sehr große Aufwand dar, und die erstellen die nur in begrundeten Ausnahmefällen. Ich finde das nicht normal, dass ich mehr als halbe meine Eltern nicht besuchen darf und widerspricht dem Recht auf Bewegungsfreiheit. 

Wie kann ich bei Ausländeramt argumentieren, damit ich die Bescheinigung ohne Willkür von ABH Beamten bekomme?
Für jede Hilfe bin ich dankbar

Titel: Re: Fiktionbescheinigung
Beitrag von Petersburger am 09.09.2018 um 21:49:46
Du liest § 81 Abs. 5 AufenthG

Zur Not liest Du das in der ABH vor.

Und wenn das mündlich nicht hilft, machst Du es im Nachgang nochmal schriftlich - aber das sollte schon nicht mehr erforderlich sein ...

Titel: Re: Fiktionbescheinigung
Beitrag von Saxonicus am 10.09.2018 um 09:47:58
Vielleicht ist es der ABH auch möglich, die AE als Klebeetikett zu erteilen, wenn die Fiktionsbescheinigung zu arbeitsintensiv ist und der eAT zu lange dauert? Verschiedentlich wird das andernorts so praktiziert.

Titel: Re: Fiktionbescheinigung
Beitrag von Petersburger am 10.09.2018 um 11:31:35
Ganz sicher nicht ohne den Antrag zu prüfen.

Aus dem Startbeitrag meine ich entnehmen zu können, dass der noch nicht mal vorliegt - "Termin in 5 Monaten" ...

Titel: Re: Fiktionbescheinigung
Beitrag von horu am 10.09.2018 um 12:08:56
Fast.
Bis zum Antrag noch 2 Monate.
In jedem Fall habe ich §81 und vwv dazu gelesen und werde in ABH zeigen

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