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Beitrag begonnen von betheneli am 07.09.2018 um 22:01:19

Titel: Daueraufenthalstkarte
Beitrag von betheneli am 07.09.2018 um 22:01:19
Liebe Community,

Frage insbesondere an die ABHler unter euch:

Ich ein Vietnamese kam im 2011 nach D'land mit einem Aufenthaltserlaubnis. Im 2013 habe mit einer EU-Bürgerin(Schwedin) geheiratet und besitze seitdem eine Aufenthaltskarte.

Zwischen 2014 bis Mitte 2015 habe ich die Zeit aus meinem Job ausgenommen um mich weiterzubilden. In dieser Zeitraum war ich Familienversichert und habe kein Gehalt bekommen. Seit Mitte 2015 habe ich einen neuen festen Job.

Nun demnächst nach 5 Jahren müsste ich eine Daueraufenthaltskarte beantragen. Ich muss unten anderem eine Existenzmittel nachweisen( 60 Monaten Rentenverlauf) und Nachweis der Freizügigskeit der letzten 5 Jahren(z.B. alle Lohnabrechnungen).

Geht es hier um meine eigenen Existenzmittel? Ich kann leider nur die Existenzmittel der letzten 3 Jahren nachweisen  :(

Oder Kriege ich trotzdem eine Daueraufenthalstkarte wenn ich die Gehaltsabrechnungen und den Rentenverlauf (letzten 5 Jahren) meiner Frau zeigen werde? Oder muss ich eine andere Art Aufenthalstitel beantragen?

Vielen Dank an alle!

Titel: Re: Daueraufenthalstkarte
Beitrag von Aras am 07.09.2018 um 22:13:46
Es geht  darum dass du 5 Jahre Freizügigkeitsberechtigt warst. Und da deine Frau wohl die 5 Jahre gearbeitet hat, warst du auch freizügigkeitsberechtigt. Also die Unterlagen deiner Frau mit einreichen.

Titel: Re: Daueraufenthalstkarte
Beitrag von betheneli am 09.09.2018 um 21:41:06
Moin,
danke für die Info.  :)

Außer die Daueraufenthaltskarte habe ich noch einen Termin bei der ABH wegen meiner EB.

- 7 Jahre insgesamt unterbrochene Wohnsitz im D'land
- Sprachniveau C1
- Zertifikat Deutsch B1 erfolgreich bestanden
- Einbürgerungstest ebenfalls erfolgreich bestanden

Die Kurse habe ich nicht auf Staat kosten sondern privat bezahlt. Es waren insgesamt über 700 Unterrichtseinheiten(A2 bis C1) während meiner Auszeit meines Jobs.

In den erforderlichen Unterlagen steht: Bescheinigung nach §43 die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen eines Integrationskurs.

Wird hier eine Bescheinigung der regelmäßige Teilnahme der Sprachschule reichen oder ist die Teilnahmebescheinigung eines Integrationskurs absolut ein muss?

vielen Dank im Voraus

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