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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heiratsvisum für Paraguayo
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Beitrag begonnen von Wona am 06.01.2018 um 16:34:11

Titel: Heiratsvisum für Paraguayo
Beitrag von Wona am 06.01.2018 um 16:34:11
Guten Tag liebe Community!
Ich befinde mich momentan in Paraguay, mein Flug zurück nach Deutschland geht allerdings Mitte Februar. Wenn ich wieder in Deutschland bin werde ich mich auf Jobsuche begeben, ich habe mein Studium vor meinem Aufenthalt hier in PY abgeschlossen.
Mein Freund ist Paraguayo und möchte mit mir zusammen in Deutschland leben.

Geplant ist es, dass er seinen Deutschkurs hier in Paraguay zuende macht, den A1 Test ablegt und dann sein Visum zur Heirat in Deutschland beantragt. Hierzu direkt eine Frage: Da ich bisher noch keinen Job in Deutschland habe, kann ich kein geregeltes Einkommen nachweisen, habe allerdings Ersparnisse. Reicht ein Nachweis darüber bei Beantragung des Visums aus? Bekommt er, nachdem wir geheiratet haben, direkt die Arbeitserlaubnis oder muss dann wieder ggf. Monate gewartet werden, bis zugestimmt wird?

Eine andere Möglichkeit wäre hier in Paraguay zu heiraten bevor ich wieder zurückkehre. Hier weiß ich allerdings nicht, was ich da alles zu beachten habe und wo in Deutschland ich das Ganze dann anmelden muss. Ich habe bloß von mehreren Seiten gehört es sei wesentlich einfacher im Ausland zu heiraten als in Deutschland. Wieso genau ist es denn so schwierig (angeblich....) in Deutschland alles abzuwickeln?

Ich würde mich über Ratschläge sehr freuen.

Saludos desde Paraguay

Titel: Re: Heiratsvisum für Paraguayo
Beitrag von Saxonicus am 06.01.2018 um 18:28:30
Also entweder Ihr heiratet in Paraguay und Deine Frau beantragt danach ein Visum zur Familienzusammenführung bei der deutschen Vertretung in Paraguay oder sie beantragt ein Visum zur Eheschließung in Deutschland und Ihr heiratet hier..

In beiden Fällen ist der Nachweis der Deutschkenntnisse bei der Visumsbeantragung vor der Einreise zu erbringen. Bis zur Eheschließung in Deutschland ist eine Verpflichtungserklärung erforderlich. Nach erfolgter Eheschließung ist kein Nachweis der Lebensunterhaltssicherung mehr notwendig.

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