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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum zur Eheschließung
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Beitrag begonnen von MasterCube am 26.12.2017 um 12:40:41

Titel: Visum zur Eheschließung
Beitrag von MasterCube am 26.12.2017 um 12:40:41
Gleich vorweg. Hierbei handelt es sich um eine fiktives Szenario das ich einfach mal durchspielen möchte.

Freundin bekommt kein Schengen-Visum. Man möchte unbedingt mal Zeit zusammen in Deutschland verbringen. Der Bund der Ehe ist aus politischen Gründen zwar in Betracht gezogen worden man möchte aber nichts überstürzen.

Alle Unterlagen für die Eheschließung (Ehefähigkeitszeugnis der Freundin, dessen Legalisation an Anerkennung der deutschten Botschaft, Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung, sowie Geburtsurkunden) stehen bereit. Im deutschen Standesamt macht man einen Termin für die Eheschließung aus, z.B. nach 2,5 Monaten nach Ankunftszeitpunkt (Visum wurde für 3 Monate erteilt)
Am besagten Termin ruft man beim Standesamt an. Man kann nicht kommen und ist erkrankt. Man macht einen neuen Termin aus, verlängert aufgrund der Zeitknappheit nochmal um 3 Monate oder eben der Zeitraum der eben gewährt wird.
Beim 2ten Termin erscheint man beim Standesamt mit allen Unterlagen. Der Standesbeamte merkt aber das ein entscheidendes Dokument fehlt. Das Ehefähigkeitszeugnis der Freundin ist im Laufe der stressvollen Hochzeitsvorbereitungen verloren gegangen. Der Standesbeamte kann die Ehe nicht für gültig erklären.


Bitte versteht mich nicht falsch. Ich habe nicht vor das zu machen mich interessiert nur ob es solche Fälle schon gegeben hat bzw. wie diese dann bewertet wurden.
Rein strafrechtlich gesehen ist das Auslegungssache wie man das bewertet. Wenn ich das Visum beantrage mit der Absicht diese von Anfang an platzen zu lassen so mag dies möglicherweise strafrechtlich relevant sein, wird allerdings schwer nachzuweisen sein, das man vorsätzlich krank war und im Anschluss ein wichtiges Dokument nicht mehr findet.

Und rein moralisch gesehen, ja es gibt in Deutschland Gesetze an die sich jeder halten muss. Diese Gesetzte sind für binationale Beziehungen kontraproduktiv. Das ist so!!!! Und mir ist klar wenn jeder diese Gesetze missachten würde dann wäre whs. sonst was los hier. Ich wiederhole nochmal das bedeutet nicht das ich das mache oder vor habe zu machen. Mich interessieren nur relevante Fakten zu meiner Fragestellung und keine moralischen Ratschläge und Hinweise die mich auf die Einhaltung unserer deutschen Gesetze erinnert.

Danke schon mal für die Hilfe :)

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von MasterCube am 26.12.2017 um 12:45:14
P.S. diese Konstellation ist ja auch nur ein fiktives Beispiel
Anderes Szenario:
Ehe ist von Anfang an geplant. Frau kommt nach Deutschland hat zum ersten Mal ihr Heimatland verlassen und erleidet totalen Kulturschock. Diese entscheidet dann die Ehe platzen zu lassen, kommt auf deutsche Mentalität nicht klar, ist ihr zu kalt, hat in der gemeinsamen Zeit in Deutschland festgestellt das sie ihren zukünftigen Ehegatten doch nicht mehr so verliebt ist wie im Heimatland und es nur sein Geld war was sie so toll fand. Nur des Geldes wegen ihre Heimat und Familie aufzugeben und dafür in einem kalten tristen Land zu Leben will Sie dann doch nicht....

nur als beispiel

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von reinhard am 26.12.2017 um 12:45:29
Wenn Sie mit einem Heiratsvisum einreist, gilt das für 90 Tage. Wenn die Heirat nicht klappt, reist sie wieder aus und man beginnt die Vorbereitungen von vorn.

Ein Visum kann man nicht verlängern.

Reist sie nicht aus, wird sie abgeschoben und für 18 oder 24 Monate gesperrt. Danach beginnt man mit den Vorbereitungen von vorn. Wenn sie dann wieder einreist, wartet auch eine dicke Rechnung für die Kosten der Abschiebung auf sie.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von MasterCube am 26.12.2017 um 12:47:46
laut diesen Informationen schon:

Zu beachten ist, dass die Einreise zwecks Heirat mit einem Schengen-Visum nicht erlaubt ist. Vielmehr ist ein nationales Visum zwecks Heirat in Deutschland bei der jeweiligen ausländischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland zu stellen. Dieses Visum und die damit verbundene Aufenthaltserlaubnis ist zunächst für 3 Monate gültig und wird ohne Probleme von der zuständigen Ausländerbehörde auf weitere 3 Monate verlängert. Dieser Zeitraum reicht um in Deutschland heiraten zu können. Liegen berechtigte Gründe vor, kann die Ausländerbehörde auch über die 6 Monate hinaus die Aufenthaltsgenehmigung verlängern.


Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/heirat-zwischen-nicht-eu-buerger-und-deutschen-staatsangehoerigen_000609.html

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von fab87 am 26.12.2017 um 12:58:14
Man sollte wohl an der Aussage zweifeln, dass das Visum ohne Probleme verlängert wird. Mag in sehr begründeten Einzelfällen vorkommen aber generell wohl eher nicht. Sinn des Visums ist schließlich ja die Eheschließung im angegeben Zeitraum.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von Aras am 26.12.2017 um 13:00:19
Der Beitrag auf anwalt.de ist dann eben inhaltlich falsch. Natürlich kann man mit einem Schengenvisum heiraten. Man kann idR nur keinen Daueraufenthalt nach der Eheschließung begründen.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von Petersburger am 26.12.2017 um 13:24:56
Dieser "Rechtstipp vom 07.08.2007" war schon damals falsch.
Damals wie heute gilt "Erlaubt ist, was nicht verboten ist".

Ein gültiger Aufenthaltstitel ist nirgendwo als Voraussetzung zur Eheschließung genannt - also braucht man ihn nicht.
Nicht für die Eheschließung.
Wie anders sollten z.B. Geduldete heiraten?

Der aufenthaltsrechtliche Teil ist eine völlig andere Sache und hat mit der Eheschließung und ihren Voraussetzungen unmittelbar gar nichts zu tun.

Spätestens Ende 2009 wurde das auch dem letzten Zweifler vom BMI in die AVwV zum AufenthG geschrieben - Ziffern 30.0.7 f.


Im Übrigen geht es mit den Formulierungen dort ohnehin etwas wunderlich zu. Ausstellen einer FB ist zwar tatsächlich eine Visumverlängerung, aber warum das verlängert werden sollte, bleibt unklar.
Abgesehen davon kann man ein Visum nicht "stellen". Einen Antrag (auf Erteilung oder Ausstellung) eines Visums dagegen schon. Von Rechtsberatern sollte man korrekte Ausdrücke erwarten dürfen ...

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von Alacrity am 26.12.2017 um 14:33:47
Ich kenne einen Fall, bei dem die Heirat innerhalb der ursprünglichen Gültigkeit des Visums nicht geklappt hat. Die LABO in Berlin hat dann großzügig verlängert und am Ende haben die Verlobten sich doch gegen die Heirat entschieden und der Ausländer ist ausgereist. Ob das von Anfang an so geplant war, kann man nicht wissen.

Der Ausländer kann praktisch auch selber "verlängern", indem er kurz vor Ende der Gültigkeit einen formlosen Antrag auf Verlängerung an die ABH faxt. Selbst wenn sich jemand zeitnah um das Fax kümmert, kann es dann lange dauern bis der Ausländer einen Termin und danach ggf. Ablehnung und Ausreiseaufforderung bekommt.

Beim nächsten Mal wird dann vielleicht auch das begehrte Schengenvisum erteilt nachdem der Ausländer so demonstriert hat, dass er auch nicht in Deutschland bleiben will, selbst wenn die Voraussetzung der Einreise mit einem Visum für den Daueraufenthalt gegeben ist.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von T.P.2013 am 26.12.2017 um 17:21:18
Trotz alledem sollte man doch mal eine Sache festhalten:
Wenn jemand ein solches "hypothetisches Szenario" entwirft, passend zur eigenen persönlichen Situation, dann dient das dazu, Chancen, Risiken, rechtliche Bewertungen zu genau einem solchen geplanten Vorgehen auszuloten. Und wenn man tausendmal versichert, dass man selbst natürlich nie und nimmer vorhabe, das dann so mit den neu gewonnenen Erkenntnissen umzusetzen.

Denn wer wie TE gerade dabei ist, einen Besuch seiner Freundin und Ehefrau in spe (oder vielleicht auch nicht in spe) zu planen und vorzubereiten, verschwendet seine Energie nicht für Planspiele theoretischer Art. Es sei eben denn, die wären nicht so theoretisch...

Just my 2 Cents.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von erne am 28.12.2017 um 09:10:36
Abgesehen von den Planspielen:


MasterCube schrieb am 26.12.2017 um 12:40:41:
Der Standesbeamte merkt aber das ein entscheidendes Dokument fehlt. Das Ehefähigkeitszeugnis der Freundin ist im Laufe der stressvollen Hochzeitsvorbereitungen verloren gegangen.

WEnn du meinst, dass Ihr dann beim Eheschliessungstermin das EFZ einfach "verloren" habt und nicht vorlegen könnt, dann kannst du diesen Teil des Planspiels knicken.
Das Einzige, was ihr dann beim Eheschliessungstermin braucht, sind die Ausweise/Pässe. Alle anderen Urkunden/Unterlagen hat das Standesamt schon und wird sie nicht verlieren. Ohne diese Unterlagen werden Ihr keinen Termin für die Eheschliessung bekommen.


Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von Saxonicus am 28.12.2017 um 11:43:28

erne schrieb am 28.12.2017 um 09:10:36:
Alle anderen Urkunden/Unterlagen hat das Standesamt schon und wird sie nicht verlieren. Ohne diese Unterlagen werden Ihr keinen Termin für die Eheschliessung bekommen.

Ohne Bestätigung des Standesamtes, dass alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllt, alle dafür notwendigen Unterlagen vorliegen, geprüft, gestempelt und gesiegelt sind, wird das Visum zur Eheschließung von der AV nicht erteilt. Da kann nichts mehr verlorengehen.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von Alacrity am 28.12.2017 um 15:07:24
Aber die Gültigkeit läuft aus. Wenn die Gültigkeit für die Befreiung vom EFZ z. B. nur 6 Monate beträgt, man erst einen Termin vom Standesamt bekommt, wenn die Befreiung vorliegt, man dann erst den Termin bei der Botschaft bucht, dann das Visumsverfahren Monate dauert und dann die Einreise eventuell nicht sofort nach Erteilung des Visums erfolgt, weil erst ein passender Flug gefunden werden muss, dann endet die Gültigkeit der Befreiung wahrscheinlich schon vor Ende der Gültigkeit des Visums und wenn man dann den angesetzten Termin zur Trauung wegen Krankheit eines Verlobten verpasst, ist wieder eine neue Befreiung notwendig, für die vielleicht wieder eine neue Ledigkeitsbescheinigung aus dem Heimatland nötig ist, wenn die auch nicht älter sein darf als 6 Monate. Die Dauer des erneut angestossenen Befreiungsverfahrens würde so die Gültigkeit des Visums überschreiten, bzw. das Standesamt gibt einen neuen Termin, der aber nach Ende der Gültigkeit des Visums liegt.

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