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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Zurückschieben nach Italien
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Beitrag begonnen von Helgamc am 16.12.2017 um 13:28:32

Titel: Zurückschieben nach Italien
Beitrag von Helgamc am 16.12.2017 um 13:28:32
Hallo ich brauche dringend Hilfe.mein Verlobter ist aus Gambia und hat asyl in Italien. Am 2.11.2017 hat er auch hier Asyl beantragt weil er in Italien keinen Job keine Wohnung usw hat und weil wir heiraten wollen . Erst war er in Köln-wo ich wohne- dann in siegen dann Gießen und jetzt ist er in Kassel wo er gestern den Bescheid bekommen hat er wird nächste Woche zurückgeschoben. Wir sind ratlos uns wissen nicht weiter . Gibt es irgendwas was wir noch tun können oder kann er den Asylantrag zurückziehen damit er dann später wieder einreisen Männerklatschs wir ja heiraten möchten was ja auch nicht so einfach ist. Vielen dank

Titel: Re: Zurückschieben nach Italien
Beitrag von reinhard am 16.12.2017 um 13:48:58
Wenn er in Italien Asyl hat, hat er ein Aufenthaltsrecht in Italien und darf dort arbeiten. Asyl in Deutschland zu beantragen, weil er keinen Job findet, ist komplett unsinnig – er müsste im Asylverfahren "politische Verfolgung" mit Lebensgefahr durch die Regierung Italiens nachweisen.

Am einfachsten ist es, er lebt in Italien und kümmert sich darum, sein Aufenthaltsrecht nicht zu verlieren, regelmäßig Behörden-Termine wahrzunehmen und gegen kein Gesetz zu verstoßen. Nach der Heirat darf er nach Deutschland umziehen. Solange in in Italien lebt und gegen kein Gesetz verstößt, darf in in Europa reisen und sich bis zu 90 Tage pro Halbjahr auch in Deutschland aufhalten – allerdings nur als Tourist, ohne zu arbeiten und ohne "öffentliche Hilfe" wie Asylbewerberleistungen in Anspruch zu nehmen.

Titel: Re: Zurückschieben nach Italien
Beitrag von Helgamc am 16.12.2017 um 14:03:53
Vielen Dank Reinhard also kann man nichts machen jetzt weißt du ob es besser ist das asyl hier zurückzuziehen ich habe angst das er dann nicht mehr einreisen darf zu Besuch und ist es schwierig in Italien zu heiraten? Er hat da keine Wohnung keinen Job ich weiß jetzt auch nicht weiter

Titel: Re: Zurückschieben nach Italien
Beitrag von Aras am 16.12.2017 um 14:06:11
Die Verfahrensweise ist vollkommen korrekt und der Einwand, dass er aufgrund von Arbeitslosigkeit Asyl in Deutschland beantragt hat, ist absolut lächerlich und offen gesagt sogar eine Steilvorlage für den Rechten Rand.

Es sollte dir bewusst sein, dass wenn er Zurückgeschoben wird, dass dann eben auch entsprechende Kosten entstehen. Wenn ihr dann geheiratet habt und er ein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat, dann würde eine deftige Rechnung ins Haus flattern. Darum solltest du mE deinem Verlobten, auch wenn es dir womöglich unvorstellbar vorkommt, ein Ticket nach Italien kaufen und Taschengeld geben, damit er zurückkehrt, eine günstige Unterkunft findet und euch unnötige Kosten erspart bleiben.

Habt ihr überhaupt beim deutschen Standesamt vorgesprochen? Oder ist das auch nur so ein unfertiges Handlungsprojekt?

Titel: Re: Zurückschieben nach Italien
Beitrag von Helgamc am 16.12.2017 um 14:11:42
Danke für eure Antworten kann er das Asyl Gesuch denn selbst zurückziehen und eigenständig nach Italien zurückgehen er ist in Kassel und hat einen Bescheid das er nächste Woche zurückgeschoben wird . Ich würde das ja ja gerne so machen das er erst mal zurückgeht aber wie stellen wir das jetzt praktisch an

Titel: Re: Zurückschieben nach Italien
Beitrag von Aras am 16.12.2017 um 14:17:14
Das Asyl-Gesuch ist doch schon abgelehnt worden. Somit ist kein "Zurückziehen" mehr möglich.

Wahrscheinlich wurde sein Pass eingezogen. Er soll einfach bei der Behörde vorsprechen und erklären, dass er freiwillig nach Italien ausreist und darum seinen Pass braucht. Ggf. verlangt die Behörde, dass er ein entsprechendes Ticket vorlegt.

Titel: Re: Zurückschieben nach Italien
Beitrag von Budweiser am 16.12.2017 um 14:17:26
Wie man es macht dass er nach Italien zurückkehrt?
Fahrkarte/Flugschein kaufen - und das wars dann!

Titel: Re: Zurückschieben nach Italien
Beitrag von reinhard am 16.12.2017 um 14:25:01
Ich nehme an, im Bescheid steht drin: "Der Asylantrag ist unzulässig." Falls er dagegen nicht klagt, ist das Asylverfahren damit zu Ende. Von einer Klage rate ich ab, weil er keine Begründung hat, mit der er beim Gericht Erfolg haben könnte.

Die Abschiebung sollte er unbedingt vermeiden – sie kostet Geld und wird seine Reisefreiheit für einige Jahre einschränken. Wenn die Behörde ihn nächste Woche abschieben will, ist es einfach ein Wettlauf: Er muss nach Italien reisen, bevor die Behörde die Abschiebung organisiert. Besprecht am Wochende mal, wie Ihr es schaffen könnt, den Wettlauf zu gewinnen.

Italien ist ja relativ nahe an Deutschland, da könnt Ihr die Voraussetzungen zur Heirat in den nächsten Wochen klären. Wenn er es schafft, sein Aufenthaltsrecht in Italien zu behalten, muss er es als nächstes schaffen, seine Reisefreiheit zu behalten. Dazu braucht er einen Pass und die italienische Plastikkarte (Aufenthaltstitel). Wenn ihm das gelingt, könnt Ihr auch gemeinsam beim Standesamt alles klären.

Titel: Re: Zurückschieben nach Italien
Beitrag von fab87 am 16.12.2017 um 15:12:34
Wie Reinhard und Aras schon geschrieben haben als erstes den Pass und die ital. Aufenthaltskarte erlangen, dabei am Besten bei der Behörde mit einem Ticket vorsprechen. Jetzt möchte ich mich noch mit einem ganz praktischen Hinweis anschließen. Falls Flug- oder Bahn tickets teuer sein sollten gibt es auch diverse Busverbindungen nach Italien, entweder in die erste Grenzstadt und womöglich sogar zu einem Zielort. Die kann man selbst einen Tag vorher oder am selben Tag noch sehr günstig erhalten. Es sollte also keine praktischen Probleme (oder Ausreden) hier geben. Der Busanbieter mit F würde mir da direkt einfallen.

Titel: Re: Zurückschieben nach Italien
Beitrag von planloser am 16.12.2017 um 15:30:00
Nur mal so zur Klarstellung: Welchen Reiseausweis hat er? Welches Aufenthaltsdokument? Weil wir reden hier bei der Rückreise nämlich ggf. auch von einer unerlaubten Einreise nach Österreich!

Titel: Re: Zurückschieben nach Italien
Beitrag von fab87 am 16.12.2017 um 15:43:41

planloser schrieb am 16.12.2017 um 15:30:00:
Nur mal so zur Klarstellung: Welchen Reiseausweis hat er? Welches Aufenthaltsdokument? Weil wir reden hier bei der Rückreise nämlich ggf. auch von einer unerlaubten Einreise nach Österreich!


Gibt auch andere Wege nach Italien, viele Bus- und Zuglinien gehen sogar über CH..... Was jetzt natürlich nichts am grundlegenden Problem ändert. Wenn der ital. Aufenthaltstitel noch gültig ist (und schengenfähig) sowie der Pass vorhanden sollte es kein Problem hier geben.

Titel: Re: Zurückschieben nach Italien
Beitrag von planloser am 16.12.2017 um 16:28:52
Das ist mir schon bekannt, ich habe allerdings so meine Zweifel am Vorhandensein von AT und Pass!

Und über Österreich ist eben der "normale" Weg, selbstverständlich kann man auch über die Schweiz oder sogar Frankreich reisen, nur ändert das an der eventuell vorhandenen Problematik der fehlenden Dokumente nichts, daher rate ich dringend vor den nächsten wohlgemeinten Ratschlägen vorab die Rahmenbedingungen zu klären!

Ich bin ein bisschen überrascht wie nonchalant man in diesem Forum mit nicht ganz unerheblichen Umständen, nämlich dem eventuellen Fehlen von Pass und/oder AT umgeht, ich persönlich würde nämlich niemand raten sich einfach in den Bus zu setzen und von DE nach IT zu reisen wenn ich mir nicht sehr sicher wäre dass das legal möglich ist.

Titel: Re: Zurückschieben nach Italien
Beitrag von fab87 am 17.12.2017 um 08:51:56

planloser schrieb am 16.12.2017 um 16:28:52:
Das ist mir schon bekannt, ich habe allerdings so meine Zweifel am Vorhandensein von AT und Pass!

Und über Österreich ist eben der "normale" Weg, selbstverständlich kann man auch über die Schweiz oder sogar Frankreich reisen, nur ändert das an der eventuell vorhandenen Problematik der fehlenden Dokumente nichts, daher rate ich dringend vor den nächsten wohlgemeinten Ratschlägen vorab die Rahmenbedingungen zu klären!

Ich bin ein bisschen überrascht wie nonchalant man in diesem Forum mit nicht ganz unerheblichen Umständen, nämlich dem eventuellen Fehlen von Pass und/oder AT umgeht, ich persönlich würde nämlich niemand raten sich einfach in den Bus zu setzen und von DE nach IT zu reisen wenn ich mir nicht sehr sicher wäre dass das legal möglich ist.


Naja, da wird hier regelmäßig drauf hingewiesen. Außerdem wurde bereits lang vor deinem Post hier hingewiesen, dass er Pass und Aufenthaltskarte braucht um Reisen zu können, etwa von Reinhard. VOm Westen Deutschlands (inkl. Hessen, also Kassel) gehen die meisten Verbindungen außer nach Ostitalien in der Tat übrigens via CH.

Titel: Re: Zurückschieben nach Italien
Beitrag von Aras am 17.12.2017 um 10:04:12
Ich kann planloser schon verstehen. Österreich ist ziemlich gefährlich und  die gehen mit Illegalen nicht sehr zimperlich um. Da bleibst du schonmal ohne Aklage für paar Monate im Gefängnis, hast teilweise politische Gerichte (BVwG) und mein Anwalt hat mir berichtet, dass die vor paar Jahren vorm EGMR gezerrt wurden weil deren Grenzpolizisten mit speziellen Verhörmethoden gearbeitet haben, was man in den USA als Waterboarding bezeichnen würde.

Ich würde auch nen großen Bogen um Österreich machen...

Titel: Re: Zurückschieben nach Italien
Beitrag von planloser am 17.12.2017 um 10:32:39

fab87 schrieb am 17.12.2017 um 08:51:56:
Naja, da wird hier regelmäßig drauf hingewiesen. Außerdem wurde bereits lang vor deinem Post hier hingewiesen, dass er Pass und Aufenthaltskarte braucht um Reisen zu können, etwa von Reinhard. VOm Westen Deutschlands (inkl. Hessen, also Kassel) gehen die meisten Verbindungen außer nach Ostitalien in der Tat übrigens via CH.


Wo schreibt Reinhard etwas von der Notwendigkeit Pass und AT für die Rückreise nach Italien zu haben?


reinhard schrieb am 16.12.2017 um 14:25:01:
Italien ist ja relativ nahe an Deutschland, da könnt Ihr die Voraussetzungen zur Heirat in den nächsten Wochen klären. Wenn er es schafft, sein Aufenthaltsrecht in Italien zu behalten, muss er es als nächstes schaffen, seine Reisefreiheit zu behalten. Dazu braucht er einen Pass und die italienische Plastikkarte (Aufenthaltstitel). Wenn ihm das gelingt, könnt Ihr auch gemeinsam beim Standesamt alles klären.


Da geht es um "später" um heiraten zu können!
Schweiz oder Österreich ist vollkommen egal, er muss einen Pass und einen AT haben sonst reist er ILLEGAL, welcher Teil daran ist nicht zu verstehen?

Kann sich der Mann dann auf fab87 oder i4a berufen und trägt irgendwer die Konsequenzen für ihn? Wenn ihr hier schon "Rechtsberatung" abliefert, dann klärt zuerst die Rahmenbedingungen und gebt dann rechtlich wasserdichte Ratschläge, alles andere ist grob fahrlässiger Unfug!

In dieser ganzen Angelegenheit ist die Kacke ohnehin schon heftig am Dampfen, da sollte man jeden weiteren Schritt nur mehr sehr gut überlegt und rechtlich zu 100% abgesichert zu machen.

Titel: Re: Zurückschieben nach Italien
Beitrag von Petersburger am 17.12.2017 um 10:40:50

planloser schrieb am 17.12.2017 um 10:32:39:
welcher Teil daran ist nicht zu verstehen?

Ich hatte hier niemanden so verstanden, dass eine Reise ohne Pass und AT empfohlen wurde.

Das nochmal deutlicher auszudrücken ist nicht schädlich, anderen aber die gegenteilige Aussage zu unterstellen ... unschön.

Titel: Re: Zurückschieben nach Italien
Beitrag von planloser am 17.12.2017 um 10:57:39

Petersburger schrieb am 17.12.2017 um 10:40:50:
Ich hatte hier niemanden so verstanden, dass eine Reise ohne Pass und AT empfohlen wurde.

Das nochmal deutlicher auszudrücken ist nicht schädlich, anderen aber die gegenteilige Aussage zu unterstellen ... unschön.


Ich unterstelle niemand etwas, aber in diesem Fall sollte man sich VOR der Beratung davon überzeugen ob da die Rahmenbedingungen gegeben sind, das macht hier aber niemand, im Gegenteil, es wird davon ausgegangen, dass alle notwendigen Unterlagen vorhanden sind, und das ist fahrlässig! Der Mann hat durch seinen Asylantrag in DE doch schon bewiesen dass er geltendes Recht nicht kennt und/oder dass es ihm egal ist, da kann man doch nicht einfach annehmen dass in allen anderen Punkten alles in bester Ordnung ist!

Nochmals, da geht es um teils erhebliche rechtliche Konsequenzen, als verantwortungsvoller Ratgeber muss man da bereits im Vorfeld klären was vorhanden ist und was nicht, einfach den best case annehmen ist grob fahrlässig.


In der Schweiz wird illegale Einreise mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr geahndet, in Österreich mit Geldstrafen bis zu EUR 1.000,--, vom SIS Eintrag, der dadurch entsteht, ganz zu schweigen!

Gut gemeint kann ganz schnell das Gegenteil von gut gemacht werden!

BTW: Für mich ist das Thema durch, wenn ihr meint gerade in diesem Thread, in dem Rechtsfolgen schon sicht- und spürbar sind, mit gut gemeinten Ratschlägen helfen zu müssen ohne im Vorfeld die Rahmenbedingungen zu 100% abzuklären möchte ich nichts damit zu tun haben.

Titel: Re: Zurückschieben nach Italien
Beitrag von Aras am 17.12.2017 um 11:10:10
Wir sollten nicht die intellektuellen Anforderungen an den Empfänger der Nachricht senken, nur weil dieser unachtsam handeln könnte.

Fakt ist, dass der Betroffene bereits eine Ausreiseaufforderung erhalten hat. Wir haben nur bekräftigt, dass er dieser Ausreiseaufforderung folgen sollte. Der deutsche Staat erwartet ja vom Betroffenen auch, dass dieser sich um die Modalitäten selber kümmert. Jetzt von uns zu erwarten, dass dem Betroffenen haarklein zu erklären überspannt die Erwartungen.

Zumal der Betroffene auch eine Grenzübertrittsbescheinigung mit nach Italien nehmen sollte, damit seine Rückreise dokumentiert wird. Und die GÜB kriegt er ja auch nur von der Ausländerbehörde. Und die werden dann auch entsprechend das Ticket vorgelegt haben wollen und ggf. die Papiere zurückgeben.

Titel: Re: Zurückschieben nach Italien
Beitrag von planloser am 17.12.2017 um 11:30:59
SERIÖSE Beratung setzt die Kenntnis aller relevanten Fakten voraus, wer auf Basis von Teilkenntnis berät agiert IMHO fahrlässig.

Und mich wundert, dass diese Vorgehensweise einer Rechtfertigung bedarf, in "meiner Welt" ist das die übliche, ich kann in keinem der Beiträge der TS herauslesen, dass der Mann im Besitz eines gültigen Reisedokuments und/oder AT ist, in einigen Antworten werden Vermutungen zu diesem Thema angestellt, nur Fakten -und das zählt im realen Leben- gibt es keine!

Titel: Re: Zurückschieben nach Italien
Beitrag von Aras am 17.12.2017 um 11:51:44
Darum sind wir auch in einem Forum. Wenn du meinst, dass eine Information fehlt, dann kannst du diese Information beisteuern.

Aber ich werde jetzt nicht anfangen das ganze auszudummen, nur damit sicher gestellt wird, dass ein Ausländer weiß, dass er gültige Papiere zum Reisen braucht. Zumal sowas bei den Allgemeinen Beförderungsbedingungen geregelt ist, bspw. Punkt 14.2 der Flixbus ABB https://www.flixbus.de/agb-abb Der Ausländer muss bei einer entsprechenden Buchung auch diese zur Kenntnisnehmen. Spätestens da muss es *klick* machen.

Als nächstes sollen wir dem Ausländer die Adresse zur Ausländerbehörde raussuchen oder gar für ihn Beförderungsbedingungen lesen, damit dieser das 1 x 1 des grenzüberschreitenden Verkehrs weiß.

Titel: Re: Zurückschieben nach Italien
Beitrag von lottchen am 17.12.2017 um 14:36:20
Normalerweise bekommt man doch vor der "Zurückschiebung" eine Aufforderung, Deutschland bis zum Tag x freiwillig zu verlassen. Und die Androhung wenn das nicht geschieht wird man abgeschoben. Und mir wäre auch neu, dass der abgelehnte Asylbewerber ein Schreiben bekommt, wo drauf steht: "Wir schieben Sie am 20.12.17um 9Uhr ab. Bitte seien Sie da auch ja zu Hause."   Also was genau für ein Schreiben hat er denn nun bekommen?

Zu allem anderen wurde ja schon alles gesagt. In D Asyl zu beantragen wenn er in Italien bereits Asyl erhalten hat war eine blöde Idee, da von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Wenn ihr heiraten wollt - wart ihr schon mal auf dem Standesamt, habt euch dort die Liste mit den notwendigen Unterlagen geben lassen und angefangen, diese zusammenzutragen? Klar könnt ihr auch in Italien heiraten, aber auch dafür sind ein paar Papiere notwendig. Habt ihr das schon in Angriff genommen?
Er soll schleunigst freiwillig nach Italien ausreisen wenn er sich dort weiter legal aufhalten darf (mit Paß und AE für Italien). Und absolut vermeiden abgeschoben zu werden.   


Titel: Re: Zurückschieben nach Italien
Beitrag von Lummerland am 20.12.2017 um 21:28:09
ich grätsche mal kurz rein, weil ich einen ähnlichen Fall (ohne Heirat) habe.

Zitat:
Er soll schleunigst freiwillig nach Italien ausreisen wenn er sich dort weiter legal aufhalten darf (mit Paß und AE für Italien)

Was ist wenn die AE für Italien mittlerweile abgelaufen ist?

Titel: Re: Zurückschieben nach Italien
Beitrag von DerRalf am 20.12.2017 um 21:36:52

Lummerland schrieb am 20.12.2017 um 21:28:09:
ich grätsche mal kurz rein, weil ich einen ähnlichen Fall (ohne Heirat) habe.
Was ist wenn die AE für Italien mittlerweile abgelaufen ist?


Es wäre gut, wenn du einen extra Thread machen würdest und auch mehr Informatienen liefern würdest. Das mit dem Problem hier zu vermischen ist nicht sinnvoll.

Titel: Re: Zurückschieben nach Italien
Beitrag von Lummerland am 20.12.2017 um 21:48:50
ok. entschuldigung. Das mache ich dann die Tage

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