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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Eingetragener Name Familienname
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Beitrag begonnen von Sc am 14.12.2017 um 18:26:48

Titel: Eingetragener Name Familienname
Beitrag von Sc am 14.12.2017 um 18:26:48
Hallo habe folgende Fragen:

Bei der Einbürgerung werden die Namen genau so übernommen wie die auch  in  Den Geburtsort Kunden geschrieben sind.
So ist es zumindestens bei mir der Fall.
Gut das ist jetzt soweit verständlich wenn sich dabei um Schreibweise geht die wir selbst hier benutzen. Allerdings gibt es auch sehr viele Buchstaben die  es nicht in der BRD gibt.
Was passiert wenn in einem bestimmten Land die Schrift kyrillisch ist? Oder sogar bei den arabischen Namen. Wenn die dann praktisch einfach mal übersetzt in die „deutsche Sprache“ Oder es gibt’s bestimmte Länder die die Silben nichts so  haben aber die Sprache letzt endlich durch unsere Silben dem Namen ergibt? Ich hoffe ich kann das jetzt in etwa erklären oder sie verstehen was ich meine?
Oder wo hört die „Übersetzung“auf?
Und wie wird die Eintragung bei uns hier erfolgen??

Titel: Re: Eingetragener Name Familienname
Beitrag von Saxonicus am 14.12.2017 um 18:44:18

Sc schrieb am 14.12.2017 um 18:26:48:
Was passiert wenn in einem bestimmten Land die Schrift kyrillisch ist? Oder sogar bei den arabischen Namen. Wenn die dann praktisch einfach mal übersetzt in die „deutsche Sprache“ Oder es gibt’s bestimmte Länder die die Silben nichts sohaben aber die Sprache letzt endlich durch unsere Silben dem Namen ergibt? 

Angesichts der unterschiedlichen Schriftsysteme der Welt zielt die ISO-Norm letztlich darauf, eine absolut zuverlässige Form der Übertragung fremder Schriften für amtliche Zwecke zu gewährleisten. Hierbei sind insbesondere „Namen buchstabengetreu und ohne jede Änderung oder Übersetzung zu übernehmen“. Ist die Urkunde in ihrem Ausstellungsland mit lateinischen Schriftzeichen ausgestellt, so sind diese einschließlich der in der Herkunftssprache enthaltenen diakritischen Zeichen unverändert zu übernehmen. Ist die Urkunde mit kyrillischen Schriftzeichen abgefasst, so enthält die ISO-Norm eine Tabelle, nach welcher jedes dieser Zeichen mit einem bestimmten lateinischen Schriftzeichen wiederzugeben ist.

Verbindlich für die mit kyrillischen Schriftzeichen geschriebenen Sprachen Bulgarisch, Weißrussisch, Mazedonisch, Russisch, Serbisch und Ukrainisch ist die „ISO 9:1995(E) – Transliteration kyrillischer Schriftzeichen in lateinische Schriftzeichen – slawische und nicht-slawische Sprachen“.

In der Praxis kommen allerdings recht unterschiedliche Systeme zur Transliteration und Transkription zur Anwendung. So übertragen bulgarische, russische, ukrainische und andere Behörden die Namen und Orte in den Pässen und Urkunden ihrer Bürger in der Regel in ein lateinisches Schriftsystem, indem sie der englischen Orthographie folgen. Auch Übersetzer in Bulgarien, Russland, der Ukraine und anderen Ländern mit kyrillischen Schriftsystemen wenden diese Form in ihrer Übersetzung an.

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