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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Niederlassungserlaubnis für meine Frau
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Beitrag begonnen von christianws81 am 13.12.2017 um 13:44:03

Titel: Niederlassungserlaubnis für meine Frau
Beitrag von christianws81 am 13.12.2017 um 13:44:03
Hallo zusammen,

ich habe mich frisch registriert und die Suchfunktion bemüht, aber für meine Fragen zur Niederlassungserlaubnis für meine Frau habe ich keine passenden Themen gefunden, die nicht uralt sind.

Kurz die Ausgangslage meiner Holden:
Chinesin, lebt mit Aufenthaltserlaubnis seit 2014 in Deutschland, erst ein Jahr AE, dann drei Jahre AE, alles ein teurer Spaß. Daher hoffen wir nun auf den unbefristeten Titel, damit mal Ruhe ist :)

Wir haben auch eine Tochter (2016 geboren), die ist natürlich Deutsche wie ich. Falls das irgendwie relevant sein sollte. Integrationskurs auf der VHS hat sie auch erfolgreich abgeschlossen. Ich wüsste also nix, weshalb sie die NE nicht bekommen sollte, außer vielleicht, dass sie derzeit nur Hausfrau ist und sich um unser Kind kümmert. Da unser erstes kein Einzelkind sein soll, wird sich daran auch so schnell nix ändern, Familienplanung und so 8-)

Wenn wir jetzt eine Niederlasssungserlaubnis beantragen, wie lange dauert das? Sprich, wie lange vor dem Ablaufen der aktuellen dreijährigen Aufenthaltserlaubnis soll man das machen? Die Frage ist sehr relevant, da wir kommenden Sommer die Schwiegereltern in China besuchen. Bis dahin muss das erledigt sein, ohne Rücksicht, wann der aktuelle Titel abläuft.

Dass die Kosten wie üblich happig sind, ist mir klar. Aber die Plastikkarte muss man nur alle zehn Jahre erneuern, richtig? Was ist allerdings wenn der Reisepass schon 2020 abläuft? Dann schon wieder x hundert Euro? Oder gibt es da eine "Sonderregel"?

Danke schon mal für die Antwort(en)!

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis für meine Frau
Beitrag von Bayraqiano am 13.12.2017 um 14:04:19
- Der Anspruch auf NE entsteht nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland mit einer AE nach § 28 Abs. 1 AufenthG (Zeiten eines nationalen Visums werden mitgezählt). Den Antrag sollte man mit einer Vorlaufzeit von ca. 6-8 Wochen vor Erreichen der drei Jahre stellen, lokale Besonderheiten aber dann bei der entsprechenden Behörde erfragen. Auf den Ablauf des derzeitigen Titels kommt es nicht an.

- Die Passnummer ist auf dem eAT aufgedurckt, bei Passwechsel empfiehlt sich dann der Übertrag. Allerdings wäre es aber auch möglich, stets den abgelaufenen Pass + neuen Pass und eAT z.B. bei der Einreise mitzufühen, sofern man sich das antun will.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis für meine Frau
Beitrag von T.P.2013 am 14.12.2017 um 01:56:40

christianws81 schrieb am 13.12.2017 um 13:44:03:
Was ist allerdings wenn der Reisepass schon 2020 abläuft? Dann schon wieder x hundert Euro? Oder gibt es da eine "Sonderregel"? 


In der für meine Frau zuständigen ABH wurde der eAT zur NE mit Ende Kartennutzungsdauer exakt analog zur Gültigkeit des vorgelegten Nationalpasses ausgestellt.

Gruß

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis für meine Frau
Beitrag von T.P.2013 am 14.12.2017 um 02:29:55

christianws81 schrieb am 13.12.2017 um 13:44:03:
Dann schon wieder x hundert Euro? Oder gibt es da eine "Sonderregel"?


"x hundert Euro" musste man für einen einzelnen eAT in DEU meines Wissens noch nie zahlen.
Falls Ihr Euch dazu entscheiden solltet, den eAT nach Ablauf der technischen Nutzungsdauer erneuern zu lassen, beträgt die Gebühr dafür 67 EUR. Das ist die "Sonderregel".

Gruß

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis für meine Frau
Beitrag von christianws81 am 14.12.2017 um 16:36:05

T.P.2013 schrieb am 14.12.2017 um 02:29:55:
"x hundert Euro" musste man für einen einzelnen eAT in DEU meines Wissens noch nie zahlen.
Falls Ihr Euch dazu entscheiden solltet, den eAT nach Ablauf der technischen Nutzungsdauer erneuern zu lassen, beträgt die Gebühr dafür 67 EUR. Das ist die "Sonderregel".


Danke für die Infos, auch an Bayraqiano natürlich.

Diese Kosten entstehen also nur einmalig? - "Die Gebühren für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bestimmen sich nach der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) und betragen zwischen 135,00 € und 250,00 €"

Wir haben für den einjährigen eAT 100 Euro bezaht, dann für den dreijährigen 80 Euro. Ich bin natürlich nicht begeistert, wenn wir jetzt wieder den Betrag x zahlen und dann gilt der eAT wieder nur bis zum Ende der Passlaufzeit in diesem Fall also zwei Jahre und dann werden schon wieder 67 Euro.

Und wenn die eAT-Gültigkeit bei Euch analog zur Passgültigkeit war, was meinst Du dann mit "Falls Ihr Euch dazu entscheiden solltet..."? Die weiter oben beschriebene Möglichkeit mit dem alten und neuen Pass gibt es dann ja gar nicht.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis für meine Frau
Beitrag von Aras am 14.12.2017 um 16:48:55
Dann beschaff eben vorher einen neuen Reisepass mit maximaler Gültigkeit.

Btw... die Kosten für die NE sind zum September gesunken. Also die NE kostet wohl in eurem Fall nur 113 €.
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__44.html

Und sonst sind es eben die Kosten. Eine Kritik über die Höhe ist meines Erachtens unangemessen, da es im europäischen Vergleich relativ günstig ist.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis für meine Frau
Beitrag von T.P.2013 am 14.12.2017 um 23:51:17

christianws81 schrieb am 14.12.2017 um 16:36:05:
Und wenn die eAT-Gültigkeit bei Euch analog zur Passgültigkeit war, was meinst Du dann mit "Falls Ihr Euch dazu entscheiden solltet..."? Die weiter oben beschriebene Möglichkeit mit dem alten und neuen Pass gibt es dann ja gar nicht. 


Doch, wie Bayraqiano m.E. andeutete, kannst Du auch einfach die NE (also die Karte) nach Ablauf der technischen Nutzungsdauer weiternutzen.
Die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts wäre davon nicht tangiert. Daher der Unterschied zwischen "Gültigkeit" und "Nutzungsdauer".
Du sparst Dir zwar dann die Gebühr für die Erneuerung (bzw. schiebst sie nach hinten), hast aber bei jeder Reise, bei jeder Aktion, bei der das Vorweisen des AT erforderlich ist, viel Gelegenheit, Deine Debattierfähigkeiten zu trainieren. Ich persönlich würde mir den Stress nicht antun und einfach die neue Karte beantragen und bezahlen.*

*Selbst bei nur 2-jähriger Gültigkeit würde sie Dich hochgerechnet gerade mal 2,80 EUR pro Monat kosten. Das wäre billig von Diskussionen und Zeitaufwand freigekauft, oder?

Gruß

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