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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Daueraufenthalt-EU und die notwendigen Unterlagen...
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Beitrag begonnen von samsam2005 am 13.12.2017 um 09:20:53

Titel: Daueraufenthalt-EU und die notwendigen Unterlagen...
Beitrag von samsam2005 am 13.12.2017 um 09:20:53
Guten Tag zusammen

Person XY (NRW) ist seit über 15 Jahre im Besitz einer Niederlassungserlaubnis und möchte jetzt Daueraufenthalt-EU beantragen.
Der Sachbearbeiter nannte folgende Unterlagen:

Pass Kopie
60 Monate Pflichtbeiträge Rentenkasse
Krankenkassenbescheinigung
3 Monate Lohnabrechnungen   kopie
Arbeitsbescheinigung kopie
Mietvertrag kopie
Kontoauszüge der letzten 3 Monate für sämtliche Konten
Passbild

Bei 60 Monate Pflichtbeiträge bin ich mir nicht sicher ob dies wirklich sein muss, denn es liegt über 15 Jahre bereits eine NE vor. Es ist normal das hier die Kontoauszüge der letzten 3 Monate gefordert werden und wie liegt man diese vor? Kopie oder nur zur Einsicht?

Vielen Dank für die Antworten

Titel: Re: Daueraufenthalt-EU und die notwendigen Unterlagen...
Beitrag von Aras am 13.12.2017 um 09:37:31
Die Erteilungsvoraussetzungen müssen geprüft werden. Und eine Niederlassungserlaubnis, damals unbefristete Aufenthaltserlaubnis, konnte ja bis vor kurzem gem. § 26 Abs. 3 AufenthG a.F. (keine Ahnung wie es in AuslG 1965 war) ohne Rentenbeiträge erworben werden.

Ob Kopie oder Einsicht... Keine Ahnung. Ist ja nicht SGB II. Erscheint aber ohne weitere Begründung warum Kontoauszüge benötigt werden ohne Ermächtigungsgrundlage => vermutlich rechtswidrig.

Titel: Re: Daueraufenthalt-EU und die notwendigen Unterlagen...
Beitrag von Bayraqiano am 13.12.2017 um 11:23:14
Wobei § 104 Abs. 2 AufenthG zu beachten ist, zumal nach der Systematik des AuslG die Aufenthaltserlaubnis eben befristet oder unbefristet war. M.E. müssten also bei Besitz einer unbefristete AE VOR dem 1. Januar 2005 keine Rentenbeiträge nachgewiesen werden.

Titel: Re: Daueraufenthalt-EU und die notwendigen Unterlagen...
Beitrag von samsam2005 am 13.12.2017 um 11:52:11

Aras schrieb am 13.12.2017 um 09:37:31:
Die Erteilungsvoraussetzungen müssen geprüft werden. Und eine Niederlassungserlaubnis, damals unbefristete Aufenthaltserlaubnis, konnte ja bis vor kurzem gem. § 26 Abs. 3 AufenthG a.F. (keine Ahnung wie es in AuslG 1965 war) ohne Rentenbeiträge erworben werden.

Ob Kopie oder Einsicht... Keine Ahnung. Ist ja nicht SGB II. Erscheint aber ohne weitere Begründung warum Kontoauszüge benötigt werden ohne Ermächtigungsgrundlage => vermutlich rechtswidrig.


Das würde mich stark interessieren,leider hab ich hierzu noch nichts finden können. Vielleicht meldet sich noch jemand der genauere Informationen hat...danke schonmal für die Antworten

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