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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Reiseausweis für Ausländer
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Beitrag begonnen von planloser am 07.12.2017 um 17:56:56

Titel: Reiseausweis für Ausländer
Beitrag von planloser am 07.12.2017 um 17:56:56
In der  AufenthV § 6 heißt es:


Zitat:
Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Inland

Im Inland darf ein Reiseausweis für Ausländer nach Maßgabe des § 5 ausgestellt werden,

1.      wenn der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzt,
2.      wenn dem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU erteilt wird, sobald er als Inhaber des Reiseausweises für Ausländer die Passpflicht erfüllt,


Wie sieht es auch wenn ein unionsrechtlicher Aufenthalt (Aufenthaltskarte, Daueraufenthaltskarte) vorhanden ist?

Titel: Re: Reiseausweis für Ausländer
Beitrag von Bayraqiano am 11.12.2017 um 09:52:32

planloser schrieb am 07.12.2017 um 17:56:56:
Wie sieht es auch wenn ein unionsrechtlicher Aufenthalt (Aufenthaltskarte, Daueraufenthaltskarte) vorhanden ist? 

Die Regelung findet dann auch Anwendung, § 79 AufenthV.

Titel: Re: Reiseausweis für Ausländer
Beitrag von planloser am 11.12.2017 um 10:43:36
Danke!

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