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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> 5 Jahre Aufenthalt nach Freizügigkeit
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Beitrag begonnen von toni198880 am 03.12.2017 um 18:08:48

Titel: 5 Jahre Aufenthalt nach Freizügigkeit
Beitrag von toni198880 am 03.12.2017 um 18:08:48
Guten Abend,

ein Freund (Ausländer) ist verheiratet seit fast 5 Jahren mit einer EU-Staatbürgerin . Er besitzt einen Aufenthalt nach Freizügigkeit für % Jahren. diese läuft in 2 Monaten ab. Vorher hat er festen Arbeitsvertrag. jetzt ist er am Suche nach Job aber nimmt kein Arbeitslosengeld oder Hilfe von Stadt. Seine Frau ist auch so.
Wird sein Aufenthalt wieder verlängert oder was bekommt er zu nächst wenn sein Aufenthalt abläuft.

MfG

Titel: Re: 5 Jahre Aufenthalt nach Freizügigkeit
Beitrag von reinhard am 03.12.2017 um 19:32:41
Im Freizügigkeitsrecht ist es anders:

Er hat das Aufenthaltsrecht, solange er die Voraussetzung erfüllt (hier: verheiratet mit einer EU-Bürgerin).

Die Karte ist nur die Bescheinigung, damit er bei Kontrollen was vorzeigen kann.

Nach fünf Jahren hat der das "Dauer-Aufenthaltsrecht". Das gilt dann auch nach einer Scheidung weiter. Er kann sich das durch eine neue Karte bescheinigen lassen, wenn er will.

Titel: Re: 5 Jahre Aufenthalt nach Freizügigkeit
Beitrag von toni198880 am 03.12.2017 um 22:30:16
also was ich verstanden habe, dass er kein Probleme bekommt,weil er kein Arbeitsvertrag hat. und er darf trotzdem einen unbefristete Aufenthalt beantragen. Seine Frau muss trotzdem mit Ihm zur Ausländerbehörde oder er kann alleine gehen.


Titel: Re: 5 Jahre Aufenthalt nach Freizügigkeit
Beitrag von Saxonicus am 03.12.2017 um 22:34:58

toni198880 schrieb am 03.12.2017 um 22:30:16:
Seine Frau muss trotzdem mit Ihm zur Ausländerbehörde oder er kann alleine gehen.



reinhard schrieb am 03.12.2017 um 19:32:41:
Nach fünf Jahren hat der das "Dauer-Aufenthaltsrecht". Das gilt dann auch nach einer Scheidung weiter. 


Nach fünf Jahren entfällt somit die Notwendigkeit der Zustimmung seiner Ehefrau.

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