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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> einreisesperre
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Beitrag begonnen von Sakra am 26.11.2017 um 10:36:07

Titel: einreisesperre
Beitrag von Sakra am 26.11.2017 um 10:36:07
Guten morgen ich hatte gerne eine frage,meine eltern wurden 1995 aus Deutschland abgeschoben,mir wurde gerne interresieren ob es immernoch eine einreisesperre fur sie besteht oder nicht?
Meine zweite frage ist mein bruder ist danach im jahr 1998 noch mal nach deutschland eingereist und wurde zum zweiten mal abgeschoben,aber das erste mal war er noch 17 jahre alt besteht auch fur ihn immernoch eine einreisesperre?
Ich wollte noch erwahnen das wir aus Mazedonien stammen.Danke in vorraus.[ftp][/ftp]

Titel: Re: einreisesperre
Beitrag von erne am 26.11.2017 um 10:54:20
Selbstauskunft
(auf das Wort klicken)

Titel: Re: einreisesperre
Beitrag von reinhard am 26.11.2017 um 15:18:00
Es sollte eigentlich bei den Eltern nichts mehr bestehen: Die Einreisesperre war damals unbefristet. Die Leute sollten sich selbst darum kümmern, die Frist zu beantragen. Irgendwann gab es eine Richtlinie der EU, dass keine Einreisesperre ohne besonderen Grund (Kriminalität) über 5 Jahre sein soll. Alle Ausländerbehörde sollten das bei Gelegenheit ändern.

Sie sollte also die Selbstauskunft beantragen, dann wissen sie es. Sollte eine bestehen, reicht vermutlich ein kurzes Schreiben an die Ausländerbehörde (von den Eltern!), damit die die Sperre löschen.

Bei Bruder kann es ein bisschen anders sein (2. Abschiebung), aber vermutlich ist die Sperre auch inzwischen gelöscht. Falls nicht,  muss er gucken, was bei der Selbstauskunft als Grund angegeben ist.

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