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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Einbürgerung vor 7 Jahren. Namensänderung noch möglich?
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Beitrag begonnen von ritchiefan am 20.11.2017 um 21:34:08

Titel: Einbürgerung vor 7 Jahren. Namensänderung noch möglich?
Beitrag von ritchiefan am 20.11.2017 um 21:34:08
Guten Tag bzw. Abend :-) Ich habe folgende Frage:
Ich wurde vor ca. 7 Jahren eingebürgert (in Deutschland). Damals habe ich aber nicht die Möglichkeit genutzt meinen Familiennamen zu ändern. Klingt ziemlich ausländisch. Also immer und sofort  "buchstabieren Sie bitte", von wo kommen Sie her usw... Immer.... 1-5 Min- gehen verloren bis man zur Sache kommt... Das nervt mich langsam. Das ist die kurze Version der Geschichte. ;-). Also meine Frage: kann ich meinen Familiennamen noch ändern?  Danke.

Titel: Re: Einbürgerung vor 7 Jahren. Namensänderung noch möglich?
Beitrag von KaGe am 20.11.2017 um 21:44:07

ritchiefan schrieb am 20.11.2017 um 21:34:08:
kann ich meinen Familiennamen noch ändern?

Ja. Du kannst heiraten und den Namen deines Ehepartners annehmen.
;)

Titel: Re: Einbürgerung vor 7 Jahren. Namensänderung noch möglich?
Beitrag von ritchiefan am 20.11.2017 um 22:01:17

Zitat:
Ja. Du kannst heiraten und den Namen deines Ehepartners annehmen.

Das kann ja jeder. Ich glaube Du hast verstanden was ich meine. Oder?  :)

Titel: Re: Einbürgerung vor 7 Jahren. Namensänderung noch möglich?
Beitrag von T.P.2013 am 21.11.2017 um 00:15:04
Hallo,

die entsprechenden Möglichkeiten kannst Du der NamÄndVwV entnehmen, ab 28. ff mit besonderer Beachtung der dargestellten Fallgruppen im zweiten Unterabschnitt.

Gruß

Titel: Re: Einbürgerung vor 7 Jahren. Namensänderung noch möglich?
Beitrag von Aras am 21.11.2017 um 07:19:14
Für die Anpassungserklärung nach einer Einbürgerung gibt es doch keine Frist? Mir ist jetzt keine bekannt.Also kann man doch einfach zum Standesamt gehen und eine Anpassungserklärung abgeben.

Titel: Re: Einbürgerung vor 7 Jahren. Namensänderung noch möglich?
Beitrag von KaGe am 21.11.2017 um 09:01:19

ritchiefan schrieb am 20.11.2017 um 22:01:17:
Das kann ja jeder. 

Nun ja, so pauschal wohl nicht.
Aber such dir doch das auf dich zutreffende schutzwürdige Interesse aus der Verordnung und beantrage dann damit die Änderung.

Mich wundert nur, daß es dir erst nach 7 Jahren lästig wird, daß du dauernd gefragt wirst...

Titel: Re: Einbürgerung vor 7 Jahren. Namensänderung noch möglich?
Beitrag von Aras am 21.11.2017 um 09:10:22
Wie ich bereits erklärte: Es gibt keine Frist für eine Namenserklärung gem. Art. 47 EGBGB.


Zitat:
Eine Frist ist für Abgabe der Erklärungen nach Art. 47 Abs. 1 nicht vorgesehen. Die Erklärung kann demnach auch noch Jahrzehnte nach dem Statutenwechsel zum deutschen Recht vorgenommen werden (inzident OLG München StAZ 2015, 58), und damit auch dann noch, wenn der Standesbeamte bereits von Amts wegen eine Anpassung/Angleichung des Namens im Register vorgenommen hat (→ Rn. 2). Eine Verwirkung ist mangels eines Vertrauenstatbestands auf Seiten des Staates ausgeschlossen. Deshalb ist es nicht hinderlich, dass die betreffende Person über viele Jahre nach ihrer Einbürgerung ihre bisherigen Eigennamen tatsächlich in der Art von Vor- und Familiennamen und in diesem Zusammenhang den jetzt als Familiennamen bestimmten Eigennamen quasi als Vornamen geführt hat (OLG Hamm StAZ 2014, 333). Entsprechendes gilt für die nachträgliche Änderung eines bei Eheschließung gewählten Ehenamens.


BeckOK BGB/Mäsch EGBGB Art. 47 Rn. 25

Es ist also keine behördliche Namensänderung notwendig und auch kein wichtiger Grund notwendig.

Titel: Re: Einbürgerung vor 7 Jahren. Namensänderung noch möglich?
Beitrag von KaGe am 21.11.2017 um 11:37:44
Keine Frist ----ist schon klar. Zu Fristen hatte ich gar nichts geschrieben.
Damit aber entfallen auch Gründe?
Die in Antwort 3 genannte Verwaltungsvorschrift und § 28ff sind dann hinfällig??

Titel: Re: Einbürgerung vor 7 Jahren. Namensänderung noch möglich?
Beitrag von Bayraqiano am 21.11.2017 um 12:31:48

KaGe schrieb am 21.11.2017 um 11:37:44:
Die in Antwort 3 genannte Verwaltungsvorschrift und § 28ff sind dann hinfällig??

Kommt darauf an, was der TS sich denn eigentlich vorstellt. Art. 47 EGBGB findet Anwendung, wenn z.B. im Nachnamen Laute und diakritische Zeichen vorhanden sind, die dann geändert werden könnten (im Wesentlichen muss der bisherige Nachname aber im Kern beibehalten werden; Beispiel: "Szewczyk" -> "Scheftschik"). Wenn er einen neuen, deutschen Nachnamen haben möchte der keinerlei Bezug zu seinem derzeitigen Nachnamen hat geht es nur über eine Namensänderung nach dem NamÄndG.

Titel: Re: Einbürgerung vor 7 Jahren. Namensänderung noch möglich?
Beitrag von Saxonicus am 21.11.2017 um 14:09:07

schrieb am 21.11.2017 um 12:31:48:
Wenn er einen neuen, deutschen Nachnamen haben möchte der keinerlei Bezug zu seinem derzeitigen Nachnamen hat geht es nur über eine Namensänderung nach dem NamÄndG. 



T.P.2013 schrieb am 21.11.2017 um 00:15:04:
NamÄndVwV

37.
(1) Aus der Tatsache allein, daß ein Familienname fremdsprachigen Ursprungs ist oder nicht deutsch klingt, kann ein wichtiger Grund für eine Namensänderung im allgemeinen nicht abgeleitet werden; jedoch werden bei fremdsprachigen Familiennamen die Voraussetzungen der Nummer 36 häufig vorliegen.

36.
Führen Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache eines Familiennamens zu einer nicht nur unwesentlichen Behinderung des Antragstellers, so ist eine Namensänderung regelmäßig gerechtfertigt. Gleiches gilt für Doppelnamen und sehr lange oder besonders umständliche Familiennamen (z.B. "Grüner genannt Waldmüller").


Titel: Re: Einbürgerung vor 7 Jahren. Namensänderung noch möglich?
Beitrag von ritchiefan am 21.11.2017 um 14:25:59


Saxonicus  - und was ist damit?

NamÄndVwV

37.

(2) Im Anschluß an die Einbürgerung eines Ausländers kann der Familienname geändert werden, wenn dieser die ausländische Herkunft des Namensträgers in besonderem Maße erkennen läßt und der Antragsteller im Interesse der weiteren Eingliederung Wert auf einen unauffälligeren Familiennamen legt.

Titel: Re: Einbürgerung vor 7 Jahren. Namensänderung noch möglich?
Beitrag von KaGe am 21.11.2017 um 18:38:58
Das ist eine Kann-Vorschrift

Wenn du glaubhaft machst im Antrag, daß dir die weitere Eingliederung wegen des Namens  jetzt nach 7 Jahren (oder ünabhängig von der Zeit) besonders erschwert wird, KANN der Name geändert  werden.

Titel: Re: Einbürgerung vor 7 Jahren. Namensänderung noch möglich?
Beitrag von Aras am 21.11.2017 um 21:58:24
Kann heißt ja nicht, dass es im freien Ermessen der Behörde liegt, sondern im pflichtgemäßen Ermessen. Also muss die Behörde abwägen ob das Interesse an der Zuordnungsfunktion des Namens für die Allgemeinheit oder Dritte höher wiegt als das Interesse des Antragstellers seinen Namen zu Ändern.

Dafür reicht es meiner Meinung auch nicht aus es nur glaubhaft zu machen, dass das Interesse an der Namensänderung vorteilhaft ist, sondern in der Regel auch tatsächlich nachweisen. Denn mancher Name kann im deutschen offensichtlich nachteilig sein aber in der Regel wird die Nachteiligkeit erst nachgewiesen werden müssen.

Außerdem darf man nicht vergessen dass die behördliche Namensänderung eine Ausnahme darstellt und der Bürger nicht beliebig seinen Namen ändern soll. Darum werden gewisse Hürden aufgestellt damit man eine staatliche Überprüfbarkeit des Änderungswunsches hat. Diese Hürden sind mE nicht zu niedrig aber auch nicht zu hoch anzusetzen.

Aber der Behörde wird durch das Kann keine beliebige Entscheidungsbefugnis gegeben, sondern der Gesetz- und Verordnungsgeber hat der Behörde aufgrund der Vielfältigkeit der Fälle eine Entscheidungsbefugnis gegeben Sinne des Gesetz- und Verordnungsgebers zu entscheiden. Sonst müsste der Gesetzgeber aufgrund des Wesentlichkeits- und Bestimmtheitsgebotes für eine Norm mit gebundenem Anspruch eine unendliche Liste mit erlaubten und verbotenen Namensänderungswünschen schaffen, nur damit man dann nicht sagen kann: "Das ist eh nur eine kann-Vorschrift".

Titel: Re: Einbürgerung vor 7 Jahren. Namensänderung noch möglich?
Beitrag von Saxonicus am 21.11.2017 um 23:00:15

Aras schrieb am 21.11.2017 um 21:58:24:
Denn mancher Name kann im deutschen offensichtlich nachteilig sein aber in der Regel wird die Nachteiligkeit erst nachgewiesen werden müssen.

Etwas eigenartig, dass ihm das erst 7 Jahre nach der Einbürgerung einfällt. Immerhin hat er ja mit diesen Namen auch schon vorher gewisse Probleme gehabt. Da wäre doch die Einbürgerung die beste Gelegenheit gewesen, den Namen zu ändern.

Titel: Re: Einbürgerung vor 7 Jahren. Namensänderung noch möglich?
Beitrag von Aras am 22.11.2017 um 06:58:42
Das ist in meinen Augen kein Argument um einen wichtigen Grund zu entkräften, denn sonst könnte man alle Namensänderungswünsche wegen zeitlichem Ablauf ablehnen. Gerade das "Ertragen" des Namens über eine längere Zeit kann ja erst darüber Aufschluss geben ob er nachteilig bzw. belastend ist oder nicht.

Genauso kann ich behaupten, dass die Zeit vor der Einbürgerung kein Problem war, da man sich mit dem ausländischen Namen auch mit der ausländischen Herkunft identifizierte. Durch die Einbürgerung ist aber der Bezugspunkt, also die Herkunft, weggefallen und mit fortschreitendem zeitlichen Abstand seit der Einbürgerung führt dies zu einer immer stärker werdenden Belastung des Namensträgers, da dieser stets nach Bekanntgabe des Namens ungewollt auf seine ausländische Herkunft und Andersartigkeit indirekt hinweist und entsprechende Nachfragen von seinen Mitbürgern provoziert, welche aber nach Jahren der Integration und Deutsch-Seins ungerechtfertigt sind.
Darum konnte sich auch erst nach Jahren zeigen, dass der Name auch nach Jahren Fragen aufwirft und nicht etwa nach paar Monaten sich mit dem Deutsch-Sein durch die Mitbürger abgefunden wird und der Name als Normal betrachtet wird.

Titel: Re: Einbürgerung vor 7 Jahren. Namensänderung noch möglich?
Beitrag von ritchiefan am 22.11.2017 um 07:52:44

Aras schrieb am 22.11.2017 um 06:58:42:
Das ist in meinen Augen kein Argument um einen wichtigen Grund zu entkräften, denn sonst könnte man alle Namensänderungswünsche wegen zeitlichem Ablauf ablehnen. Gerade das "Ertragen" des Namens über eine längere Zeit kann ja erst darüber Aufschluss geben ob er nachteilig bzw. belastend ist oder nicht.

Genauso kann ich behaupten, dass die Zeit vor der Einbürgerung kein Problem war, da man sich mit dem ausländischen Namen auch mit der ausländischen Herkunft identifizierte. Durch die Einbürgerung ist aber der Bezugspunkt, also die Herkunft, weggefallen und mit fortschreitendem zeitlichen Abstand seit der Einbürgerung führt dies zu einer immer stärker werdenden Belastung des Namensträgers, da dieser stets nach Bekanntgabe des Namens ungewollt auf seine ausländische Herkunft und Andersartigkeit indirekt hinweist und entsprechende Nachfragen von seinen Mitbürgern provoziert, welche aber nach Jahren der Integration und Deutsch-Seins ungerechtfertigt sind.
Darum konnte sich auch erst nach Jahren zeigen, dass der Name auch nach Jahren Fragen aufwirft und nicht etwa nach paar Monaten sich mit dem Deutsch-Sein durch die Mitbürger abgefunden wird und der Name als Normal betrachtet wird.

Danke , dass Du SACHLICH bist. Und nicht wie manche " Experten" hier -  "Er ist komisch". Nach der Einbürgerung habe ich übrigens meinen Vornamen geändert. Mit meinem komplizierten ex-Vornamen war die Kommunikation hier in Deutschland noch viel komplizierter als jetzt.Das hat ja auch sehr geholfen. War aber, wie ich später festgestellt habe  noch nicht ausreichend.

Titel: Re: Einbürgerung vor 7 Jahren. Namensänderung noch möglich?
Beitrag von KaGe am 22.11.2017 um 09:42:00
Ach, nochmal? ::)
Ja bitte, dann stell den Antrag doch einfach nochmal. Was hindert dich?
Weise nach,was dich noch immer so nervt.
Und verwende die sachlichen Argumente.

Viel Glück!

Titel: Re: Einbürgerung vor 7 Jahren. Namensänderung noch möglich?
Beitrag von Saxonicus am 22.11.2017 um 10:51:15

ritchiefan schrieb am 20.11.2017 um 21:34:08:
Ich wurde vor ca. 7 Jahren eingebürgert (in Deutschland).

...und weshalb bezeichnest Du Dich dann immer noch im Profil als Ausländer ?

Titel: Re: Einbürgerung vor 7 Jahren. Namensänderung noch möglich?
Beitrag von Aras am 22.11.2017 um 13:14:48

ritchiefan schrieb am 22.11.2017 um 07:52:44:
Nach der Einbürgerung habe ich übrigens meinen Vornamen geändert. Mit meinem komplizierten ex-Vornamen war die Kommunikation hier in Deutschland noch viel komplizierter als jetzt.Das hat ja auch sehr geholfen. War aber, wie ich später festgestellt habe  noch nicht ausreichend. 

Wie KaGe schreibt, hast du wohl bereits eine Nameserklärung gem. Artikel 47 I EGBGB abgegeben. D.h. du kannst jetzt nur noch eine behördliche Namenserklärung gem. Namensänderungsgesetz beantragen.

Titel: Re: Einbürgerung vor 7 Jahren. Namensänderung noch möglich?
Beitrag von ritchiefan am 22.11.2017 um 13:51:28

Saxonicus schrieb am 22.11.2017 um 10:51:15:
...und weshalb bezeichnest Du Dich dann immer noch im Profil als Ausländer ?

Sorry - als ich mich hier registriert habe - war das halt so. Mein Profil wurde jetzt aktualisiert.  :)

Titel: Re: Einbürgerung vor 7 Jahren. Namensänderung noch möglich?
Beitrag von ritchiefan am 22.11.2017 um 13:57:09

Aras schrieb am 22.11.2017 um 13:14:48:
Wie KaGe schreibt, hast du wohl bereits eine Nameserklärung gem. Artikel 47 I EGBGB abgegeben. D.h. du kannst jetzt nur noch eine behördliche Namenserklärung gem. Namensänderungsgesetz beantragen.

Ja - das ist mir schon klar. Auch damals war es nicht möglich für mich den Familiennamen so einfach wie z.B. meinen Vornamen zu ändern. Weil es halt nicht um nur ein paar Buchstaben geht. Meine Familienname kann einfach nicht "eingedeutscht" werden - leider. Folgendes passt voll zu meiner Situation (zu mindestens aus meiner Sicht) :

NamÄndVwV

37.

(2) Im Anschluß an die Einbürgerung eines Ausländers kann der Familienname geändert werden, wenn dieser die ausländische Herkunft des Namensträgers in besonderem Maße erkennen läßt und der Antragsteller im Interesse der weiteren Eingliederung Wert auf einen unauffälligeren Familiennamen legt.

Was nicht klar ist  - was wird mit "Anschluß" gemeint. 10 Tage - 10 Jahre usw.?  8-) :)

Titel: Re: Einbürgerung vor 7 Jahren. Namensänderung noch möglich?
Beitrag von Aras am 22.11.2017 um 14:12:44
Im Anschluss bedeutet unmittelbar nach der Ereignis. Also die von dir genannten 10 Tage nach der Einbürgerung.

Aber ich würde mich an deiner Stelle nicht davon abhalten lassen den Antrag auf Namensänderung zu stellen.

Titel: Re: Einbürgerung vor 7 Jahren. Namensänderung noch möglich?
Beitrag von KaGe am 22.11.2017 um 14:40:49

ritchiefan schrieb am 22.11.2017 um 13:57:09:
Meine Familienname kann einfach nicht "eingedeutscht" werden 

Hmmm,  :-?
Dann wird es -imho- jetzt genauso wenig möglich sein vor ca. 7 Jahren.
Aber Versuch macht kluch.
Also stell den Antrag, beschreib dein Problem und vielleicht schlägst du selber Namen vor, die du für möglich hältst?
Mehr als Ablehnung geht zunächst nicht.

Dann quälst und nervst du dich und andere eben weiterhin.
So what?

Titel: Re: Einbürgerung vor 7 Jahren. Namensänderung noch möglich?
Beitrag von Aras am 22.11.2017 um 14:48:48
Um eine Eindeutschung geht es bei einer behördlichen Namensänderung auch nicht mehr. Da steht quasi die gesamte Palette an Nachnamen zur Verfügung.

Titel: Re: Einbürgerung vor 7 Jahren. Namensänderung noch möglich?
Beitrag von ritchiefan am 22.11.2017 um 19:26:21

KaGe schrieb am 22.11.2017 um 14:40:49:
Hmmm,  :-?
Dann quälst und nervst du dich und andere eben weiterhin.
So what?

Sie sind sehr "sachlich und nett".  :) Es zwingt Sie niemand hier zu posten. Guälen Sie sich bitte nicht.  :)Ich kann auch auf solche Vorschläge wie z.B. "heiraten" gerne verzichten.  ;D

Titel: Re: Einbürgerung vor 7 Jahren. Namensänderung noch möglich?
Beitrag von Aras am 22.11.2017 um 20:26:21

Aras schrieb am 22.11.2017 um 13:14:48:
Wie KaGe schreibt, hast du wohl bereits eine Nameserklärung gem. Artikel 47 I EGBGB abgegeben. D.h. du kannst jetzt nur noch eine behördliche Namenserklärung gem. Namensänderungsgesetz beantragen.


Sollte Namensänderung und nicht Namenserklärung heißen.

Titel: Re: Einbürgerung vor 7 Jahren. Namensänderung noch möglich?
Beitrag von ritchiefan am 22.11.2017 um 20:37:29

Aras schrieb am 22.11.2017 um 20:26:21:
Sollte Namensänderung und nicht Namenserklärung heißen.

Ja. Danke. Das habe ich schon verstanden-  T.P.2013 hat hier ganz am Anfang schon die richtige Richtung gezeigt.

Titel: Re: Einbürgerung vor 7 Jahren. Namensänderung noch möglich?
Beitrag von ritchiefan am 22.11.2017 um 20:38:59

T.P.2013 schrieb am 21.11.2017 um 00:15:04:
Hallo,

die entsprechenden Möglichkeiten kannst Du der NamÄndVwV entnehmen, ab 28. ff mit besonderer Beachtung der dargestellten Fallgruppen im zweiten Unterabschnitt.

Gruß

Danke für die Infos!

Titel: Re: Einbürgerung vor 7 Jahren. Namensänderung noch möglich?
Beitrag von KaGe am 22.11.2017 um 21:46:14

ritchiefan schrieb am 22.11.2017 um 19:26:21:
Guälen Sie sich bitte nicht.  Ich kann auch auf solche Vorschläge wie z.B. "heiraten" gerne verzichten.

Da musst du was falsch verstanden haben. Ich quäle mich nicht. Aber du so etwa seit 7 Jahren.---oder was meinst du damit: Das nervt mich langsam.

Und manchmal ist Heiraten in solchen Fällen durchaus eine Option, einen Familiennamen *loszuwerden*, den man nicht mag.
Schliesslich liest man, daß du damals alleinerziehender Vater warst.

Titel: Re: Einbürgerung vor 7 Jahren. Namensänderung noch möglich?
Beitrag von ritchiefan am 22.11.2017 um 22:44:09

KaGe schrieb am 22.11.2017 um 21:46:14:

Schliesslich liest man, daß du damals alleinerziehender Vater warst.

Ja - aber das spielt momentan keine Rolle. Sie sind leider ziemlich unsachlich. Sorry - aber ich betrachte das aus meiner Sicht als "Bild-Zeitung Niveau". Und sowas suche ich hier nicht. Sowas gibt es überall... Jetzt haben Sie es geschafft auch mich unsachlich zu machen. Gratulation.  8-) :)

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