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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Verlängerung des Auefenthaltstitels und Anmeldung bei der Agentur für Arbeit
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Beitrag begonnen von Marco.Franco10 am 17.11.2017 um 22:30:13

Titel: Verlängerung des Auefenthaltstitels und Anmeldung bei der Agentur für Arbeit
Beitrag von Marco.Franco10 am 17.11.2017 um 22:30:13
Hallo!

ich befinde mich seit Ende 2006 in der Bundesrepublik Deutschland. Von 2006 bis 2011 Aufbaustudium und seit 2001 bin ich als Promovend eingeschrieben. Meine Dissertation habe ich schon beendet und warte auf das Rigorosum (Mündliche Prüfung zu Erlangung des Doktortitels). Seit 2015 bin ich ein Wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität tätig. Mein Vertrag endet im Januar 2018 und damit auch meine Aufenthaltsgenehmigung. Da ich mich aber um ein wissenschaftliches Projekt bei der DFG (Deutsche Forschungsgemeinschaft) bewerben möchte – vorausgesetzt ist eine abgeschlossene Promotion, was ich im Februar erhalten kann – möchte ich meine Aufenthaltsgenehmigung verlängern.

Wie ist meine Situation bei der Ausländerbehörde? Kann mir ein Zeitraum von etwa sechs Monaten Aufenthalt gewährt bis ich das Projekt beantrage bzw. eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter bekomme?

Ich wollte mich bei der Agentur für Arbeit melden. Mir wurde gesagt, dass ich gemäß des „Zusatzblattes zum Aufenthaltstitel“ keine andere Tätigkeit erwerben kann, und das akzeptiert die Agentur für Arbeit nicht. Ich wurde dann aufgefordert, eine Bescheinigung von der Ausländerbehörde, im dem einen generellen Zugang zum Arbeitsmarkt bestätigt wird, zu bringen. Ist das möglich?

Ich komme aus einem NICHT EU Land und besitze einen Aufenthaltstitel nach § 18 Abs. 4 S.1
Zusatzblatt:
Beschäftigung als Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Rahmen des Forschungsvorhaben bei Prof. … an der Universität … gestattet (5 Nr. 1 Beschv). Die Aufenthaltserlaubnis erlischt bei Beendigung vorgenannter Tätigkeit.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

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