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Beitrag begonnen von Joana CO am 17.11.2017 um 11:25:37

Titel: Blaue Karte und daueraufenthalt
Beitrag von Joana CO am 17.11.2017 um 11:25:37
Hallo, ich muss mich noch mal an die profis hier wenden :)


Folgende Situation:

Drittstaatangehöriger hat eine Blaue Karte in Polen seit 13 Monaten.

Nach 18 Monaten kann man einfach so weiterwandern innerhalb der EU, richtig?

Wenn er jetzt nach DE kommt (hat ein Jobangebot), werden die 13 Monate angerechnet für die Niederlassungserlaubnis, oder nicht?

tausend Dank!

Titel: Re: Blaue Karte und daueraufenthalt
Beitrag von Bayraqiano am 17.11.2017 um 12:54:56
Für die Niederlassunserlaubnis, die es für Ihnaber einer Blauen Karte je nach Stand der Sprachkenntnisse nach 21 oder 33 Monate erteilt wird, werden Zeiten im Ausland nicht berücksichtigt. Da zählen nur die Zeiten mit entsprechender Beschäftigung in Deutschland.

Zeiten mit BC in einem anderen EU-Land werden auf die fünfjährige Aufenthaltsdauer für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU angerechnet, wenn man sich mindestens seit 2 Jahren in Deutschland aufhält und sich zuvor mindestens 18 Monate in dem Land aufgehalten hat, das die BC ausgestellt hat.

Titel: Re: Blaue Karte und daueraufenthalt
Beitrag von Joana CO am 17.11.2017 um 12:55:59
Danke!

Titel: Re: Blaue Karte und daueraufenthalt
Beitrag von dim4ik am 18.11.2017 um 14:00:04

schrieb am 17.11.2017 um 12:54:56:
Zeiten mit BC in einem anderen EU-Land werden auf die fünfjährige Aufenthaltsdauer für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU angerechnet, wenn man sich mindestens seit 2 Jahren in Deutschland aufhält und sich zuvor mindestens 18 Monate in dem Land aufgehalten hat, das die BC ausgestellt hat.

Folgt der fett markierte Teil aus Art. 18(1) der Richtlinie 2009/50? Art. 16(2) dieser Richtline enthält ja keine anderen Bedingungen für die Anrechnung der Aufenthaltszeiten mit einer BC in der EG außer fünf Jahre Gesamtaufenthalt als Inhaber einer BC und mindestens zwei Jahre davon in dem Mitgliedsstaat, in dem die EzDA-EU beantragt wird. Hab mich auch schon immer gewundert, wozu Art. 18(1) überhaupt da ist, wenn ein Inhaber einer BC ja sowieso jederzeit seinen Arbeitgeber innerhalb der EG wechseln kann und darf, auch in den ersten 18 Monaten der Beschäftigung im ersten Mitgliedstaat. Mir fehlt hier also eine Brücke zwischen Art. 16(2) und Art. 18(1).

Titel: Re: Blaue Karte und daueraufenthalt
Beitrag von Bayraqiano am 18.11.2017 um 22:30:14
In 16 Abs. 2 heißt es "der Inhaber einer Blauen Karte EU, der die Möglichkeit nach Artikel 18 dieser Richtlinie genutzt hat". Man kann zwar schon vorher in einen anderen Mitgliedsstaat umziehen, dies ist aber nicht von der Mobilitätsgarantie des Art. 18 abgedeckt.

Titel: Re: Blaue Karte und daueraufenthalt
Beitrag von dim4ik am 18.11.2017 um 23:34:18

schrieb am 18.11.2017 um 22:30:14:
In 16 Abs. 2 heißt es "der Inhaber einer Blauen Karte EU, der die Möglichkeit nach Artikel 18 dieser Richtlinie genutzt hat".

Stimmt, das habe ich übersehen. Danke! :up:

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