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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Filipina mit deutschem Kind
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Beitrag begonnen von goudvink am 13.11.2017 um 10:13:05

Titel: Filipina mit deutschem Kind
Beitrag von goudvink am 13.11.2017 um 10:13:05
Guten Tag in die Runde,
eine Filipina mit deutschem Kind (deutscher Pass für das Kind ist bereits vorhanden) lebt in Manila. Ihr deutscher Freund trennt sich von ihr und nun möchte sie mit Kind nach Deutschland einreisen um hier zu leben.
Visum wurde bereits beantragt. So wie es aussieht, lehnt die DBM den Antrag ab, da in D kein Wohnraum da ist und beide nach Einreise quasi auf der Strasse stehen.
Ist das rechtens so?

Titel: Re: Filipina mit deutschem Kind
Beitrag von Aras am 13.11.2017 um 10:26:40
So pauschal muss man mit Nein antworten. Aber wohin, d.h. Gemeinde, wollen die denn überhaupt ziehen? Wenn die das nicht Mal wissen, dann kann ich mir schon vorstellen, dass das
Kindeswohl tatsächlich konkret durch Obdachlosigkeit gefährdet ist und würde auch mE eine Ablehnung begründen können wenn in Philippinen eine Wohnung gegeben ist und dem Kindeswohl besser geeignet ist. Wenn die genug Geld haben um in der Zwischenzeit in ein Hotel zu ziehen, dann wäre eine Ablehnung falsch.
Man sollte mE die Gemeinde aussuchen, dann ALG II Antrag bei der Botschaft für das JC der Gemeinde einreichen und die Gemeinde um Unterstützung bei der Unterkunftsvermittlung bitten. Dann liegt der Ball bei der Gemeinde und die müssten die drohende Obdachlosigkeit lösen und dann die Zustimmung erteilen sodass dann die VisumErteilung erfolgen kann.

Titel: Re: Filipina mit deutschem Kind
Beitrag von Petersburger am 13.11.2017 um 10:53:10

goudvink schrieb am 13.11.2017 um 10:13:05:
So wie es aussieht, lehnt die DBM den Antrag ab, da in D kein Wohnraum da ist und beide nach Einreise quasi auf der Strasse stehen.

Ich hoffe, dass das nicht passiert. Nicht mit dieser Begründung.

Wir hatten inzwischen einen Antrag ähnlicher Art, bei dem ich der beteiligten ABH klar geschrieben habe, dass wir alle davon ausgehen müssen, nach Einreise die Familie "an die Hand" nehmen und beginnend beim Wohnraum alles organisieren zu müssen.

Und dass es wohl keine Stadt in Deutschland gibt, bei der es anders wäre - und dass ein absolut unbestreitbarer Anspruch auf das Visum vorläge.

Ich hoffe, es waren nicht nur diese klaren Aussagen, die zu einer Zustimmung nach relativ kurzer Zeit führten ... aber sie ließen zumindest keine Unklarheiten offen.


Aras schrieb am 13.11.2017 um 10:26:40:
Wenn die genug Geld haben um in der Zwischenzeit in ein Hotel zu ziehen, dann wäre eine Ablehnung falsch.

Und wenn sie es  nicht haben, wäre sie auch falsch.

Das Recht eines deutschen Kindes auf ein Leben in Deutschland gilt auch dann, wenn gar kein Geld da ist.

Titel: Re: Filipina mit deutschem Kind
Beitrag von mgb am 13.11.2017 um 11:16:24

Aras schrieb am 13.11.2017 um 10:26:40:
Wenn die das nicht Mal wissen, dann kann ich mir schon vorstellen, dass das
Kindeswohl tatsächlich konkret durch Obdachlosigkeit gefährdet ist und würde auch mE eine Ablehnung begründen können wenn in Philippinen eine Wohnung gegeben ist und dem Kindeswohl besser geeignet ist.

Bei Familiennachzug zu Deutschen nach §28 AufenthG siehe AVV zum AufenthG 28.1.6 letzter Satz:

Soweit entsprechende Zweifel am Vorliegen einer allgemeinen Erteilungsvoraussetzung
bestehen oder Obdachlosigkeit droht, ist die Aufenthaltserlaubnis ebenfalls zunächst nur für ein Jahr zu erteilen.

Titel: Re: Filipina mit deutschem Kind
Beitrag von Aras am 13.11.2017 um 11:33:58
Es droht aber tatsächliche Obdachlosigkeit und nicht nur abstrakt.

Titel: Re: Filipina mit deutschem Kind
Beitrag von goudvink am 13.11.2017 um 11:36:37

Petersburger schrieb am 13.11.2017 um 10:53:10:
Wir hatten inzwischen einen Antrag ähnlicher Art, bei dem ich der beteiligten ABH klar geschrieben habe, dass wir alle davon ausgehen müssen, nach Einreise die Familie "an die Hand" nehmen und beginnend beim Wohnraum alles organisieren zu müssen.

Welche ABH ist denn hier in D zuständig, wenn das deutsche Kind zu dem der Zuzug ja stattfinden soll, noch auf den Philippinen lebt?

Titel: Re: Filipina mit deutschem Kind
Beitrag von Petersburger am 13.11.2017 um 11:38:10
Die ABH, die die Mutter nennt.

Und das selbst dann, wenn sie den Ort durch Dart-Werfen auf die Deutschlandkarte ausgewählt hat.

Welche sonst?

Titel: Re: Filipina mit deutschem Kind
Beitrag von lottchen am 13.11.2017 um 12:09:52
Rein praktisch ist es doch aber fast unmöglich hier irgendwie "anzukommen" und ein Leben zu beginnen (ja ich weiß, dass das nicht die Frage ist). Wenn die beiden ohne jede Deutschkenntnisse, ohne Familie/Freunde/Kontakte hier, ohne jede Vorbereitung außer Visum am Flughafen in irgendeiner deutschen Stadt ankommen - wohin wenden die sich? An die Polizei? Und woher weiß die, was die beiden überhaupt wollen?

Titel: Re: Filipina mit deutschem Kind
Beitrag von Aras am 13.11.2017 um 12:30:27

Petersburger schrieb am 13.11.2017 um 10:53:10:
Das Recht eines deutschen Kindes auf ein Leben in Deutschland gilt auch dann, wenn gar kein Geld da ist.

Ich stimme dir da auch vollkommen zu. Nur wird ja nicht unmittelbar der Aufenthalt des Kindes verneint sondern das der ausländischen Mutter.  Dass es faktisch mittelbar den Aufenthalt des Kindes verhindert, bestreite ich aber auch nicht. Darum ging meine Vermutung auch in Richtung, dass eine Zielgemeinde garnicht genannt wurde.

@Lotte
Genau deswegen ist ja auch die Ausländerbehörde per Zustimmungsverfahren an der Visumerteilung beteiligt. Die Ausländerbehörde ist ja die Zielgemeinde. Diese kann als Ordnungsbehörde dann entsprechend aufpassen, dass Mutter und Kind nicht aufgrund Sprachbarrieren etc. verwahrlosen, sondern im Verbund mit JC, Jugendamt und Ausländeramt um sie kümmern. Aber dazu muss sie ja auch eine Chance haben, sich für die Aufnahme vorzubereiten.

Und wenn nichtmal per Dartwurf eine Gemeinde bestimmt ist, dann gibt es keine schnelles soziales Netz, das einen auffangen kann.

Titel: Re: Filipina mit deutschem Kind
Beitrag von Petersburger am 13.11.2017 um 12:37:30
Gegenfragen:
Ist es Aufgabe der AV oder der ABH, aufgrund dieser Unwägbarkeiten die Übersiedlung des deutschen Kindes nach Deutschland unmöglich zu machen?

Würde das nicht zum "Ausländerrecht für Reiche" werden?


Hätte die Familie in meinem Fall nicht überzeugend und klar geantwortet, dass sie schon klarkommen, sie hätten sich vorab übers Internet kundig gemacht, was und wo ...
Ich hätte in die Textmitteilung für die ABH einfach hineingeschrieben, dass uns die ABH bitte einen informierten Ansprechpartner in den zuständigen Behörden nennen soll, bei dem sich die Familie vor der Einreise melden und mit dem sie solche organisatorischen Fragen klären kann.

Es gibt schon die einer oder andere Situation im Ausländerrecht, wo man Leute an die Hand nehmen muss, damit kein Schaden entsteht - hier wäre das Schaden fürs Kind.

Titel: Re: Filipina mit deutschem Kind
Beitrag von lottchen am 13.11.2017 um 12:41:03
Ja gut, die Mutter gibt also z.B. München als zukünftigen Wohnort an. Dann fährt jemand von der Münchner ABH zum Flughafen, holt die beiden ab und bringt sie irgendwohin (Obdachlosenheim o.ä.)? Das kann ich mir kaum vorstellen. Oder die informieren irgendeine karitative Einrichtung, die hinfahren (falls sie irgendwie erfahren, wann die beiden ankommen) und die kümmern sich um alles? Mich würde mal interessieren, wie sowas rein praktisch abläuft wenn jemand möglicherweise ohne ein Wort deutsch und ohne einen Cent in der Tasche hier ankommt.

Titel: Re: Filipina mit deutschem Kind
Beitrag von Aras am 13.11.2017 um 12:46:04

lottchen schrieb am 13.11.2017 um 12:41:03:
Dann fährt jemand von der Münchner ABH zum Flughafen, holt die beiden ab und bringt sie irgendwohin (Obdachlosenheim o.ä.)?


https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeiner_Sozialer_Dienst

Titel: Re: Filipina mit deutschem Kind
Beitrag von Saxonicus am 13.11.2017 um 13:08:56

lottchen schrieb am 13.11.2017 um 12:41:03:
Mich würde mal interessieren, wie sowas rein praktisch abläuft wenn jemand möglicherweise ohne ein Wort deutsch und ohne einen Cent in der Tasche hier ankommt. 



Aras schrieb am 13.11.2017 um 12:46:04:
https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeiner_Sozialer_Dienst

Verfügen die auch über Dolmetscher, damit eine Kommunikation mit der ankommenden Philippinin möglich ist ?

Titel: Re: Filipina mit deutschem Kind
Beitrag von Aras am 13.11.2017 um 13:30:43
Wenn Bedarf besteht wird auch ein Dolmetscher beschafft.

Titel: Re: Filipina mit deutschem Kind
Beitrag von Petersburger am 13.11.2017 um 13:51:04
Seid mir nicht böse, aber die praktische Realisierung solcher theoretischen Fälle ist IMHO nicht das vom TS aufgeworfene Problem, oder?

Titel: Re: Filipina mit deutschem Kind
Beitrag von reinhard am 13.11.2017 um 14:03:57
@goudvink

Nein, das wäre nicht Rechtens, und zwar dem (deutschen) Kind gegenüber.

Sinnvoll wäre es, die Mutter entsprechend zu informieren: Sie muss auf dem Visumantrag eine (vorläufige) Adresse oder Zielort angeben, damit die zuständige Ausländerbehörde klar ist. Sie sollte sich im eigenen Interesse über Möglichkeiten informieren, zumindest vorläufig unterzukommen.

Falls sie eine Ablehnung erhält, sollte sich die Remonstration auf das Recht des deutschen Kindes, in Deutschland zu leben, konzentrieren.

Titel: Re: Filipina mit deutschem Kind
Beitrag von nixwissen am 18.11.2017 um 00:05:27
Moin,

Vielleicht wäre es für die Gedanken über den praktischen Ablauf hilfreich, was sich die Mutter hier in D denn so vorstellt.
Vielleicht gibt es ja Kontakte, Freunde, wo sie erstmal unterkommen könnte, die aber durch den TS fälschlicherweise nicht als Wohnsitz angesehen werden.
So völlig ohne Ziel und Perspektive kann ich mir den Wunsch nach Übersiedelung nach D kaum vorstellen - für eine Mutter mit kleinem Kind wohlgemerkt.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Filipina mit deutschem Kind
Beitrag von Petersburger am 18.11.2017 um 06:11:15

nixwissen schrieb am 18.11.2017 um 00:05:27:
So völlig ohne Ziel und Perspektive kann ich mir den Wunsch nach Übersiedelung nach D kaum vorstellen - für eine Mutter mit kleinem Kind wohlgemerkt.

Das ist für die aufgeworfene Rechtsfrage doch nicht übertrieben relevant, oder?

Der rechtliche Anspruch eines Deutschen auf ein Leben in Deutschland kann nicht durch sachfremde Erwägungen - praktische Umsetzung - eingeschränkt werden.
Genau das war aber die Frage.

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