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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visumantrag Ausländerbehörde
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Beitrag begonnen von d3rish am 10.11.2017 um 13:06:42

Titel: Visumantrag Ausländerbehörde
Beitrag von d3rish am 10.11.2017 um 13:06:42
Guten Tag,

Haben soeben ein Brief von der Ausländerbehörde bekommen, da mein Einkommen knapp ist und ich mehrere Ratenzahlungen habe würde ich gerne wissen was sie meinen mi dem Punkt: Nachweis über evtl. zu zahlende Unterhaltsleistungen bzw. sonsitge Zahlungsverpflichtungen (siehe foto) ? Muss ich zum Beispiel mein Strom nachweisen? Oder die Raten die ich zahle? Mit Kontoauszug ? Das Konto ist auf minus. Das wäre nicht so gut. :(

Mit freundlichen Grüßen
d3rish
20171110_130557.png (531 KB | 182 )

Titel: Re: Visumantrag Ausländerbehörde
Beitrag von lottchen am 10.11.2017 um 13:22:06
Unterhaltszahlungen sind Unterhaltszahlungen. Zahlst Du Unterhalt? Für ein Kind, ein Elternteil, den Ex-Ehepartner?

Sonstige Zahlungsverpflichtungen: Wenn Du einen Kredit abbezahlst oder ein Auto oder eine Küche auf Raten gekauft hast. Oder wenn Du Schulden abbezahlst.
Stromabschläge, Gasabschläge, monatliche Telefonrechnung usw. sind damit nicht gemeint.

Titel: Re: Visumantrag Ausländerbehörde
Beitrag von d3rish am 10.11.2017 um 13:28:04

lottchen schrieb am 10.11.2017 um 13:22:06:
Unterhaltszahlungen sind Unterhaltszahlungen. Zahlst Du Unterhalt? Für ein Kind, ein Elternteil, den Ex-Ehepartner?

Sonstige Zahlungsverpflichtungen: Wenn Du einen Kredit abbezahlst oder ein Auto oder eine Küche auf Raten gekauft hast. Oder wenn Du Schulden abbezahlst.
Stromabschläge, Gasabschläge, monatliche Telefonrechnung usw. sind damit nicht gemeint.


Also ich habe 4 finanzierungen media markt real usw. Tv und möbel usw. Strom und halt normale nebenkosten die im Mirtvertrag vermerkt sind aber Strom ist nicht mit drin im Mietvertrag. Muss ich fûr strom dann kontoauszug zeigen? Und die restlichen Raten? :( mein Kontoauszug bin ich auf minus weil ich dispo habe bis 750 euro minus

Titel: Re: Visumantrag Ausländerbehörde
Beitrag von d3rish am 10.11.2017 um 13:35:31

lottchen schrieb am 10.11.2017 um 13:22:06:
Unterhaltszahlungen sind Unterhaltszahlungen. Zahlst Du Unterhalt? Für ein Kind, ein Elternteil, den Ex-Ehepartner?

Sonstige Zahlungsverpflichtungen: Wenn Du einen Kredit abbezahlst oder ein Auto oder eine Küche auf Raten gekauft hast. Oder wenn Du Schulden abbezahlst.
Stromabschläge, Gasabschläge, monatliche Telefonrechnung usw. sind damit nicht gemeint.


Ich zahle ja schulden ab also finanzierungen sind soch auch schulden oder? Und Ich habe eine Kreditkarte auf die man bis 1500 minus gehen darf. Habe 500 davon benutzt das wird auch per Rate von meiner normalen Bankverbindung abbezahlt monatlich. :( muss ich jetzt alles anzeigen?

Titel: Re: Visumantrag Ausländerbehörde
Beitrag von Saxonicus am 10.11.2017 um 13:47:55
Ich verstehe nicht so ganz, worum es überhaupt geht.
Als Deutscher brauchst Du doch kein Visum für Deutschland und dann wäre auch die Ausländerbehörde der falsche Ansprechpartner.
Visa beantragt und bekommt man dort nicht, sondern nur im Ausland beim Konsulat.

Titel: Re: Visumantrag Ausländerbehörde
Beitrag von d3rish am 10.11.2017 um 13:49:23
Also ich habe eine Kreditkarte das ich bis 1500 Euro überziehen darf. Davon habe ich 500 benutzt, das wird jetzt per Rate monatlich von meinem eigentlichen Konto abgebucht.
Ein Dispo bei meinem eigentlichen Konto was auf minus 750 gehen darf und ist.
Rundfunkbeitrag
Strom
Fitness
4 Finanzierungen

Was muss ich der Ausländerbehörde zeigen und in welcher form?

Titel: Re: Visumantrag Ausländerbehörde
Beitrag von d3rish am 10.11.2017 um 13:53:13

Saxonicus schrieb am 10.11.2017 um 13:47:55:
Ich verstehe nicht so ganz, worum es überhaupt geht.
Als Deutscher brauchst Du doch kein Visum für Deutschland und dann wäre auch die Ausländerbehörde der falsche Ansprechpartner.
Visa beantragt und bekommt man dort nicht, sondern nur im Ausland beim Konsulat.


Vielleicht hab ich die Überschrift falsch angegeben. Es ist soweit alles durch, muss nur noch Unterlagen beim Ausländeramt abgeben, sie verlangen von mir:

- Ihren gültigen Personalausweis
- sämtliche Einkommensnachweise der letzten 3 Monate
- Arbeitsvertrag
- Wohnraumnachweis (Kopie des Mietvertrages)
- Nachweise über evtl. zu zahlende Unterhaltsleistungen bzw. sonstige Zahlungsverpflichtungen.

Dieses sonstige Zahlungsverpflichtungen ist meine Sorge da ich viel zu zahlen habe, Raten etc. Was ich halt alles in welcher Form vorlegen muss? Weil dann bleibt uns  fur 2 personen nicht viel ueber zum Leben wenn die das sehen :(

Titel: Re: Visumantrag Ausländerbehörde
Beitrag von Saxonicus am 10.11.2017 um 14:16:51

d3rish schrieb am 10.11.2017 um 13:53:13:
Es ist soweit alles durch, muss nur noch Unterlagen beim Ausländeramt abgeben

Ja warum denn ?
Worum geht es denn überhaupt und was hast Du als Deutscher mit der Ausländerbehörde zu tun ?
Wozu brauchst Du einen Visumsantrag ?
Ich verstehe überhaupt nichts.

Titel: Re: Visumantrag Ausländerbehörde
Beitrag von lottchen am 10.11.2017 um 14:27:35
Was ist "soweit durch"? Wer hat wo welchen Antrag gestellt? Geht es um den Nachzug eines ausländischen Ehepartners? Dann wäre Dein Einkommen, Deine Verpflichtungen, Deine Schulden völlig irrelevant, da Du Deutsche(r) bist. Oder soll ein ausländische Kind her ziehen? 

Titel: Re: Visumantrag Ausländerbehörde
Beitrag von d3rish am 10.11.2017 um 21:46:13

Saxonicus schrieb am 10.11.2017 um 14:16:51:
Ja warum denn ?
Worum geht es denn überhaupt und was hast Du als Deutscher mit der Ausländerbehörde zu tun ?
Wozu brauchst Du einen Visumsantrag ?
Ich verstehe überhaupt nichts.


oh entschuldigung hatte vorher andere Beiträge geteilt
und im Sinne das jeder weiss worum es geht sorryyyy. :D

Also Visumantrag für Ehegattennachzug  ;D

Titel: Re: Visumantrag Ausländerbehörde
Beitrag von d3rish am 10.11.2017 um 21:49:00

lottchen schrieb am 10.11.2017 um 14:27:35:
Was ist "soweit durch"? Wer hat wo welchen Antrag gestellt? Geht es um den Nachzug eines ausländischen Ehepartners? Dann wäre Dein Einkommen, Deine Verpflichtungen, Deine Schulden völlig irrelevant, da Du Deutsche(r) bist. Oder soll ein ausländische Kind her ziehen? 


ja Ehegattennahzug. ich weiss aber muss ich all das was ich geschrieben als sonstige Zahlungspflichten nachweisen? wozu wollen die soviel von mir obwohl ich deutsche bin :(

Titel: Re: Visumantrag Ausländerbehörde
Beitrag von Saxonicus am 10.11.2017 um 22:05:57

d3rish schrieb am 10.11.2017 um 21:46:13:
oh entschuldigung hatte vorher andere Beiträge geteilt und im Sinne das jeder weiss worum es geht sorryyyy.

Nicht jeder sucht sich Deine alten Beiträge heraus, um zu wissen worum es geht. Wenn Du einen neuen Themenstrang eröffnest, dann solltest Du schon erwähnen worum es geht oder Du schreibst einfach im begonnenen Thread weiter, dann weiß man gleich was Sache ist.


d3rish schrieb am 10.11.2017 um 21:46:13:
Also Visumantrag für Ehegattennachzug.

Für die Ausländerbehörde bzw. die FZF sind Deine Schulden, Kredite und anderen Zahlungsverpflichtungen uninteressant. Höchsten etwaige Unterhaltsverpflichtungen (z.B. für Kinder oder Ex-Ehefrau) könnten eine Rolle spielen.

Möglicherweise hat die ABH bei dem Brief übersehen, dass Du deutscher Staatsbürger bist. Bei Ausländern ist im Falle einer FZF nämlich die Sicherung des Lebensunterhalts unabdingbar und dementsprechend zu belegen.

Titel: Re: Visumantrag Ausländerbehörde
Beitrag von d3rish am 10.11.2017 um 23:30:14

Saxonicus schrieb am 10.11.2017 um 22:05:57:
Nicht jeder sucht sich Deine alten Beiträge heraus, um zu wissen worum es geht. Wenn Du einen neuen Themenstrang eröffnest, dann solltest Du schon erwähnen worum es geht oder Du schreibst einfach im begonnenen Thread weiter, dann weiß man gleich was Sache ist.

Für die Ausländerbehörde bzw. die FZF sind Deine Schulden, Kredite und anderen Zahlungsverpflichtungen uninteressant. Höchsten etwaige Unterhaltsverpflichtungen (z.B. für Kinder oder Ex-Ehefrau) könnten eine Rolle spielen.

Möglicherweise hat die ABH bei dem Brief übersehen, dass Du deutscher Staatsbürger bist. Bei Ausländern ist im Falle einer FZF nämlich die Sicherung des Lebensunterhalts unabdingbar und dementsprechend zu belegen.


ja ja mit dem Therad hast du vollkommen recht, mein fehler. Tut mir Leid. Ist wahrscheinlich die Aufregung. Also da mit Sonsige Zahlungsverpflichtungen was Sie angekreuzt haben einfach nicht bringen? und was ist wenn Sie nachfragen und sagen ich soll es trotzdem bringen trotz das ich deutscher bin. Was davon müsste ich dann in welcher form bringen? Danke im Voraus nochmal für die Antwort.

Titel: Re: Visumantrag Ausländerbehörde
Beitrag von lottchen am 10.11.2017 um 23:44:28
Du bist Deutscher! Du könntest HartzIV beziehen oder in Privatinsolvenz sein - das interessiert nicht! Dein Ehepartner darf trotzdem herkommen. Die ABH darf die Vorlage dieser Unterlagn gar nicht verlangen! Maximal Vorlage des Mietvertrages (als Nachweis dass keine Obdachlosigkeit droht, aber selbst da scheiden sich schon die Geister).

Titel: Re: Visumantrag Ausländerbehörde
Beitrag von d3rish am 11.11.2017 um 00:01:33

lottchen schrieb am 10.11.2017 um 23:44:28:
Du bist Deutscher! Du könntest HartzIV beziehen oder in Privatinsolvenz sein - das interessiert nicht! Dein Ehepartner darf trotzdem herkommen. Die ABH darf die Vorlage dieser Unterlagn gar nicht verlangen! Maximal Vorlage des Mietvertrages (als Nachweis dass keine Obdachlosigkeit droht, aber selbst da scheiden sich schon die Geister).


Ok danke, dennoch verlangen Sie diese :( naja mal schaun was dabei rauskommt.

Titel: Re: Visumantrag Ausländerbehörde
Beitrag von lottchen am 11.11.2017 um 00:06:55
Wenn Du einen halbwegs vernünftigen Sachbearbeiter hast verlangt der das beim Termin nicht. Bei mir stand damals auch auf dem Schreiben, dass ich die Gehaltsnachweise mitbringen soll und beim Termin sagte die Bearbeiterin dann nur: "Sie sind Deutsche, Sie brauchen das nicht."

Titel: Re: Visumantrag Ausländerbehörde
Beitrag von d3rish am 11.11.2017 um 00:14:18

lottchen schrieb am 11.11.2017 um 00:06:55:
Wenn Du einen halbwegs vernünftigen Sachbearbeiter hast verlangt der das beim Termin nicht. Bei mir stand damals auch auf dem Schreiben, dass ich die Gehaltsnachweise mitbringen soll und beim Termin sagte die Bearbeiterin dann nur: "Sie sind Deutsche, Sie brauchen das nicht."


siehe Anlage, da ist alles was Sie von mir verlangen angekreuzt :(

20171110_130557_001.png (531 KB | 83 )

Titel: Re: Visumantrag Ausländerbehörde
Beitrag von d3rish am 11.11.2017 um 00:15:55

lottchen schrieb am 11.11.2017 um 00:06:55:
Wenn Du einen halbwegs vernünftigen Sachbearbeiter hast verlangt der das beim Termin nicht. Bei mir stand damals auch auf dem Schreiben, dass ich die Gehaltsnachweise mitbringen soll und beim Termin sagte die Bearbeiterin dann nur: "Sie sind Deutsche, Sie brauchen das nicht."


Der der mir den Brief geschickt hat, ist auch der Sacharbeiter mit dem ich einen Termin haben werde deswegen verstehe ich das nicht :(

Titel: Re: Visumantrag Ausländerbehörde
Beitrag von Saxonicus am 11.11.2017 um 00:50:42

d3rish schrieb am 11.11.2017 um 00:15:55:
Der der mir den Brief geschickt hat, ist auch der Sacharbeiter mit dem ich einen Termin haben werde deswegen verstehe ich das nicht 

Sieh es doch einfach so: In der Hektik hat er einen Fehler gemacht und automatisch alles angekreuzt.
Wer macht denn keine Fehler bei der Arbeit ?

Titel: Re: Visumantrag Ausländerbehörde
Beitrag von d3rish am 11.11.2017 um 01:42:09

Saxonicus schrieb am 11.11.2017 um 00:50:42:
Sieh es doch einfach so: In der Hektik hat er einen Fehler gemacht und automatisch alles angekreuzt.
Wer macht denn keine Fehler bei der Arbeit ?


Ich hoffe das es so ist  :) ich glaube ich mache mir unnötig kopf drüber aber habe halt Angst das er kein Visum bekommt weil die Behörden denken wir kommen mit dem knappen Geld nicht klar. Obwohl das gesetzlich bei deutschen garnicht der Fall sein kann oder? oh man ich bin einfach so bis es durch ist werde ich mir bestimmt weiterhin unnötig sorgen machen :(

Titel: Re: Visumantrag Ausländerbehörde
Beitrag von d3rish am 13.11.2017 um 11:13:16
Hallo nochmal,

Also habe am Mittwoch den Termin. Muss ich jetzt die Ratenzahlungen als sonstige Zahlungsverpflichtungen hinbringen oder nicht? Reicht nur Strom?

Mfg

Titel: Re: Visumantrag Ausländerbehörde
Beitrag von T.P.2013 am 13.11.2017 um 11:32:55
Nein.

Siehe Antwort #8 ff

Titel: Re: Visumantrag Ausländerbehörde
Beitrag von d3rish am 13.11.2017 um 11:51:39

T.P.2013 schrieb am 13.11.2017 um 11:32:55:
Nein.

Siehe Antwort #8 ff


Ja aber als deutscher verlangen die das ja trotzdem von mir also die sonstige Zahlungsverpflichtigungen. Wenn ich jetzt einfach nichts bringe und die vor Ort danach fragen? :(

Titel: Re: Visumantrag Ausländerbehörde
Beitrag von lottchen am 13.11.2017 um 12:02:24
Du hast das jetzt schon x mal beantwortet bekommen. Reicht es nicht irgendwann? Dein Strom interessiert niemanden und Dein Einkommen ist irrelevant!

Titel: Re: Visumantrag Ausländerbehörde
Beitrag von d3rish am 13.11.2017 um 12:52:36

lottchen schrieb am 13.11.2017 um 12:02:24:
Du hast das jetzt schon x mal beantwortet bekommen. Reicht es nicht irgendwann? Dein Strom interessiert niemanden und Dein Einkommen ist irrelevant!


Ja das es irrelevant ist und ich nichts bringen muss, dennoch die Ausländerbehörde es verlangt und ich nichts desto trotz Angst habe was man hoffentlich nachvollziehen kann einfach nichts zu bringen macht mir Angst wenn Sie das verlangen und niemand sagt mir was ich nun mit sonstigen Zahlungsverpflichtungen ganz genau bringen muss :( Ist ok tut mir leid wenn ich euch damit genervt habe. Danke trotzdem.

Titel: Re: Visumantrag Ausländerbehörde
Beitrag von lottchen am 13.11.2017 um 13:20:11
Du hast doch den Termin noch gar nicht gehabt. Der Sachbearbeiter saß doch noch gar nicht vor Dir und sagte zu Dir: "Jetzt geben Sie mir Ihre Einkommensnachweise und welche Schulden haben Sie? Ansonsten bekommt Ihre Frau kein Visum." Das Schreiben was Du bekommen hast ist ein Standartschreiben. ICH habe das damals auch bekommen (das schrieb ich bereits). Und beim Termin selber wollte meine Bearbeiterin diese Nachweise dann überhaupt nicht sehen. Also warte doch erst mal ab.
Und falls Dein Bearbeiter das tatsächlich verlangt und auch Dein Hinweis, dass Du Deutscher bist und das daher nicht relevant ist nicht hilft, dann bitte darum, dass er einen Kollegen oder seinen Vorgesetzten fragt. Und wenn Du das nicht möchtest weil Du Angst vor der Konfrontation hast dann lege eben alles vor. Freiwillig kannst Du denen doch geben was Du willst. Das ist Deine Entscheidung. 

Titel: Re: Visumantrag Ausländerbehörde
Beitrag von d3rish am 13.11.2017 um 15:53:03

lottchen schrieb am 13.11.2017 um 13:20:11:
Du hast doch den Termin noch gar nicht gehabt. Der Sachbearbeiter saß doch noch gar nicht vor Dir und sagte zu Dir: "Jetzt geben Sie mir Ihre Einkommensnachweise und welche Schulden haben Sie? Ansonsten bekommt Ihre Frau kein Visum." Das Schreiben was Du bekommen hast ist ein Standartschreiben. ICH habe das damals auch bekommen (das schrieb ich bereits). Und beim Termin selber wollte meine Bearbeiterin diese Nachweise dann überhaupt nicht sehen. Also warte doch erst mal ab.
Und falls Dein Bearbeiter das tatsächlich verlangt und auch Dein Hinweis, dass Du Deutscher bist und das daher nicht relevant ist nicht hilft, dann bitte darum, dass er einen Kollegen oder seinen Vorgesetzten fragt. Und wenn Du das nicht möchtest weil Du Angst vor der Konfrontation hast dann lege eben alles vor. Freiwillig kannst Du denen doch geben was Du willst. Das ist Deine Entscheidung. 


Ok  :-[ Vielen dank für diesen langen Text. Ich werde jetzt mal wie bei dem Film 3 idiots immer nur "Alles wird gut" sagen, dann wird es auch gut  :) Danke an alle die sich die Zeit genommen haben um mir zu Antworten.

Titel: Re: Visumantrag Ausländerbehörde
Beitrag von d3rish am 15.11.2017 um 22:49:33
Guten abend,

Ihr hattet recht, ich habe mir zuviel und unnötig sorgen gemacht. Ging alles ganz schnell und dauerte nur 5 Minuten. Mein Sachbearbeiter hat sich nur meine Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate angeschaut. Nicht einmal mal den Mietvertrag wollte er sehen und sagte das alles durch ist er gibt der Botschaft bescheid.  :) :) :) :)


Ich weiss ich war anstrengend für euch bei diesem Thema. :-[ tut mir leid dafür und danke nochmal vielmals.

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