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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Arbeitserlaubnis Angehörige der Balkanstaaten und Familiennachzug?
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Beitrag begonnen von une am 08.11.2017 um 13:31:14

Titel: Arbeitserlaubnis Angehörige der Balkanstaaten und Familiennachzug?
Beitrag von une am 08.11.2017 um 13:31:14
Hallo

ich habe versucht, fuer meine Cousins noch weitere Informationen, bin aber gescheitert.
Ich hoffe, dass ihr mir perse uns helfen koennt.

Meine Fragen:
1. kriegt man dann die Chance zu eine NE?
2. ist man berechtigt, die Familie nachzuziehen?
2.1. ab welchem Zeitraum? Sofort nach Arbeitsaufnahme und auch ausreichendem Gehalt und Wohnraum?
2.2. wenn ja, bis zu welchem Alter duerfen die Kinder nachgezogen werden?
2.3. kriegt der/die Ehepartner/in auch eine Arbeitserlaubnis?

Danke fuer eure Geduld

Titel: Re: Arbeitserlaubnis Angehörige der Balkanstaaten und Familiennachzug?
Beitrag von reinhard am 08.11.2017 um 14:13:55
Ja, man darf eine NE beantragen.

Ja, die Familie kann ein Visum beantragen. Dazu braucht die oder der hier ein ausreichendes Einkommen und eine ausreichende Wohnung. Oft wartet die Ausländerbehörde die Probezeit (6 Monate) ab, bevor sie das Einkommen als "ausreichend" anerkennt.

Kinder können mit Vater bzw. Mutter kommen, solange sie minderjährig sind. Alle brauchen sie, wenn sie 17 oder 18 sind, ein C1-Zertifikat, damit sie ab Einreise in der Schule zurecht kommen.


Titel: Re: Arbeitserlaubnis Angehörige der Balkanstaaten und Familiennachzug?
Beitrag von une am 08.11.2017 um 14:47:51
@Reinhard

Dankeschoen

Ich muss noch eines genauer wissen:
Wenn der Vater hier eine Arbeitserlaubnis erhaelt, duerfen Frau und Kinder sofort mit (oder nach 6 Monaten Probezeit), wenn er die Grundbedingungen  -ausreichendes Gehalt und Wohnraum -  schafft?


P.S. noch eine Frage zu anderem Cousin:  Seine Frau hat seit Sommer 2017 so eine Arbeitserlaubnis. Kann sie ihren Ehemann jetzt per Familienzusammenfuehrung zu sich holen? Er lernt jetzt intensiv deutsch

Titel: Re: Arbeitserlaubnis Angehörige der Balkanstaaten und Familiennachzug?
Beitrag von reinhard am 08.11.2017 um 15:19:53
Wie gesagt: Der hier lebende Ehepartner oder Ehepartnerin muss Einkommen und Wohnung nachweisen. Die Ausländerbehörde wird das Einkommen als ausreichend bestätigen, wenn die Probezeit überstanden ist, also nach sechs Monaten.

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