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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Russlanddeutscher Frage zur Übersiedlung
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Beitrag begonnen von RuDe am 01.11.2017 um 17:26:30

Titel: Russlanddeutscher Frage zur Übersiedlung
Beitrag von RuDe am 01.11.2017 um 17:26:30
Person A hat alle Bedingungen zur Anerkennung als Russlanddeutscher erfüllt und die Papiere für die Visa für sich und seine Abkömmlinge (sowie deren Ehepartner) erhalten.
Person B kann in diesem Zuge mit nach Deutschland einreisen, sein Ehepartner C auch (er behielte jedoch die russische Staatsbürgerschaft).

B hat nun den Sprachtest an der Botschaft bestanden, mit dem auch sein Ehepartner die deutsche Staatsbürgerschaft erhält, und wartet auf die entsprechenden Papiere, was aber noch etwas dauern kann.
Kann B mit dem Visa von A einreisen und seinen Status behalten oder muss er warten bis seine Papiere eintreffen? Gibt es da Paragraphen oder Gerichtsurteile?

Also: Kann das in Deutschland geklärt werden oder muss man in Russland sitzen und warten?

Vielen Dank.

Titel: Re: Russlanddeutscher Frage zur Übersiedlung
Beitrag von Petersburger am 01.11.2017 um 20:40:40
Ich habe nicht verstanden, was Du nun wirklich konkret sagen willst. Daher ist eine Antwort auch kaum möglich.

Aber grundsätzlich gilt natürlich: Wer als Spätaussiedler bzw. Einbezogener einreisen will, muss schon auf seinen Bescheid warten.

Titel: Re: Russlanddeutscher Frage zur Übersiedlung
Beitrag von justmee am 02.11.2017 um 00:48:19
bitte löschen

Titel: Re: Russlanddeutscher Frage zur Übersiedlung
Beitrag von RuDe am 02.11.2017 um 09:53:28
B ist über A einbezogen. Der Ehepartner auch. Dieser Bescheid ist
schon da.
B hat aber einen separaten Antrag gestellt und den erforderlichen
Sprachtest bestanden.

Die Frage ist jetzt ob B+C mit A einreisen können und C dann trotzdem
die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten kann oder ob sie auf den
eigenen Bescheid warten müssen.

Die mündliche Zusage, dass er bestanden hat, hat er schon erhalten.



Titel: Re: Russlanddeutscher Frage zur Übersiedlung
Beitrag von Petersburger am 02.11.2017 um 10:26:22
Man kann nur über den Bescheid einreisen (!), der bereits vorliegt.

Ob das BAMF bzw. die Aufnahmeeinrichtung (oder wer sonst dort immer noch nach der Einreise beteiligt ist) bereit ist/sind, nach der Einreise einen anderen Status aufgrund eines vor der Einreise gestellten, aber noch nicht beschiedenen Antrags zuzuerkennen, wird Dir außer BAMF ... niemand beantworten können.

Ich selbst würde auf den "besseren" Bescheid warten.

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