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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heiratsurkunde nach Scheidung nötig
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Beitrag begonnen von Aligirl am 27.10.2017 um 17:47:28

Titel: Heiratsurkunde nach Scheidung nötig
Beitrag von Aligirl am 27.10.2017 um 17:47:28
Hallo Ihr Lieben,
Ich hab schon gegooglet und hier gesucht. .

Ich habe 2004 im Kosovo geheiratet
2009 haben wir uns scheiden lassen.

Und nun will ich wieder heiraten und brauche die Original Heiratsurkunde
Wo könnte die geblieben sein?

Mein Ex ist gerade im Kosovo und angeblich gibt es die Urkunde dort im Amt nicht mehr?
Kann das sein?dass die nach der Scheidung vernichtet wurde?Hat sich seit 2004 was geändert?also sowas wird doch aufbewahrt?

Ich weiß sonst nicht wie ich an die Urkunde komme-es gibt ja leider keine Online Beantragung dort  ;D

Ist es möglich das wir die Ehe in D anerkennen mussten?und es beim damaligen Wohnsitz Standesamt Unterlagen dazu gibt?

Titel: Re: Heiratsurkunde nach Scheidung nötig
Beitrag von okatomy am 27.10.2017 um 18:19:02
All das können wir auch nicht wissen. Wir wissen nicht wo ihr eure Unterlagen verloren habt. Wir wissen nicht ob dein Standesamt damals davon Kopien gemacht hat. Wir wissen um das kosovarische Dokumemtenwesen und deren Aufbewarhungsfristen nicht bescheid. Auch auf deutschen Behörden gehen Unterlagen verloren. In Kosovo bestimmt auch.

Titel: Re: Heiratsurkunde nach Scheidung nötig
Beitrag von Aras am 27.10.2017 um 18:25:36
Wie du siehst, hat Okatomy keine Ahnung.

Aber Tante Google weiß Bescheid

http://www.fluechtlingsrat.org/download/unmik_urk.pdf

Standesämter haben höchstens dann eine Kopie, falls die Ehe nachbeurkundet (in der Sammelakte zur Eheschließung) wurde oder Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind (in der Sammelakte zur Geburt des Kindes).

Vielleicht gibt es in der Gerichtsakte zur Scheidung ein Original/eine Kopie der Eheurkunde, falls diese zu Gericht eingereicht wurde.

Titel: Re: Heiratsurkunde nach Scheidung nötig
Beitrag von Aligirl am 27.10.2017 um 20:17:48
Na verloren hab ich sie nicht  ;D

Ich dachte ihr kennt euch gut mit dem Thema AuslandsHeirat aus  :-*

Ich vermute sie ist an irgendeiner Stelle hängen geblieben
Abh könnte auch sein?
Ich weiß halt nicht mehr ob und wo die zur FZF überall vorgelegt wurde,daher die Frage ob man die nicht beim hiesigen Standesamt vorlegen musste

Beim Gericht ist leider keine Akte mehr

Mein Ex war meine Hoffnung, dass er sie persönlich mitbringen kann...Merkwürdig halt dass es die im Amt im Kosovo nicht mehr geben soll  ::)

Titel: Re: Heiratsurkunde nach Scheidung nötig
Beitrag von Saxonicus am 27.10.2017 um 21:48:15

Aligirl schrieb am 27.10.2017 um 17:47:28:
Ich habe 2004 im Kosovo geheiratet 

Dann frag doch dort nach und lass Dir eine Abschrift aus dem Heiratsregister ausstellen. Wenn Ihr dort geheiratet habt, muss das doch auch aktenkundig sein. Wenn es nicht auf postalischen Weg geht, müsst Ihr eben einen Anwalt einschalten. Zuvor solltet Ihr bei der kosovarischen Botschaft/Konsulat anfragen, wie da zu verfahren ist. Möglicherweise können die auch behilflich sein.

Titel: Re: Heiratsurkunde nach Scheidung nötig
Beitrag von PerikleZ am 28.10.2017 um 18:02:19

Saxonicus schrieb am 27.10.2017 um 21:48:15:
Dann frag doch dort nach und lass Dir eine Abschrift aus dem Heiratsregister ausstellen. Wenn Ihr dort geheiratet habt, muss das doch auch aktenkundig sein. Wenn es nicht auf postalischen Weg geht, müsst Ihr eben einen Anwalt einschalten. Zuvor solltet Ihr bei der kosovarischen Botschaft/Konsulat anfragen, wie da zu verfahren ist. Möglicherweise können die auch behilflich sein.


Das kannst du machen. Für deinen Ex-Mann sollte es ein leichtes sein, die Urkunde oder eine Abschrift davon im Kosovo zu besorgen. Nach meinem Kenntnisstand ist es SEHR einfach Personenstandsurkunden im Kovoso zu besorgen (tlw. an Urkundenautomaten mit der richtigen Martrikelnummer!).

Titel: Re: Heiratsurkunde nach Scheidung nötig
Beitrag von erne am 03.11.2017 um 20:29:43

Aligirl schrieb am 27.10.2017 um 20:17:48:
daher die Frage ob man die nicht beim hiesigen Standesamt vorlegen musste


nein, musstest du nicht,
aber du durftest.
Ob du das dann auch gemacht hast, weisst nur du.

Für die FZF musste sie aber ganz sicher der ABH vorgelegt werden.
Das Original wird die ABH aber nicht haben.

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